…einem anderen wirtschaftlich oder rechtlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten, der Grunderwerbsteuer unterliegen. Überträgt in der Folge der Treuhänder das Grundstück an den Treugeber in dessen bücherliches Eigentum, dann liegt in dem betreffenden Verpflichtungsgeschäft wieder ein nach § 1 Abs 1 Z…
…ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten, der Grunderwerbsteuer unterliegen. Überträgt in der Folge der Treuhänder das Grundstück an den Treugeber in dessen bücherliches Eigentum, dann liegt in dem betreffenden Verpflichtungsgeschäft wieder ein nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG steuerbarer Vorgang. Wenn…
…vom Bf gesetzten Termin. Schon aus dem Urkundeninhalt allein erhellt deutlich, dass es klare Absicht der Erwerber war, letztlich bücherliches Eigentum an der noch zu parifizierenden vertragsgegenständlichen Wohnung zu erwerben. Da diese entscheidende Vertragsbestimmung bzw. sogar -grundlage nicht entsprechend erfüllt wurde, hatte der Bf dadurch…
…der Bf gesetzten Termin. Schon aus dem Urkundeninhalt allein erhellt deutlich, dass es klare Absicht der Erwerber war, letztlich bücherliches Eigentum an der noch zu parifizierenden vertragsgegenständlichen Wohnung zu erwerben. Da diese entscheidende Vertragsbestimmung bzw. sogar -grundlage nicht entsprechend erfüllt wurde, hatte die Bf dadurch…
…Schon aus dem Urkundeninhalt allein erhellt deutlich, dass es klare Absicht der Erwerber war, letztlich bücherliches Eigentum an der noch zu parifizierenden vertragsgegenständlichen Wohnung zu erwerben. Da diese entscheidende Vertragsbestimmung bzw. sogar -grundlage nicht entsprechend erfüllt wurde, hatte der Bf dadurch sehr wohl einen Rechtsanspruch…
…Die Begünstigung des § 17 GrEStG sieht aber vor, dass die Verfügungsmacht an den seinerzeitigen Veräußerer innerhalb von drei Jahren zurückfällt. Der Baurechtsnehmer räumt dem Baurechtsgeber als Eigentümer der Stammliegenschaften ob den Baurechten ein bücherliches Vorkaufsrecht ein. Auch daraus ergibt sich, dass die Verfügungsmacht an den…
…Die Begünstigung des § 17 GrEStG sieht aber vor, dass die Verfügungsmacht an den seinerzeitigen Veräußerer innerhalb von drei Jahren zurückfällt. Der Baurechtsnehmer räumt dem Baurechtsgeber als Eigentümer der Stammliegenschaften ob den Baurechten ein bücherliches Vorkaufsrecht ein. Auch daraus ergibt sich, dass die Verfügungsmacht an den…
…12.2017 aufgelistet werden müssen, weil zu diesem Zeitpunkt noch der Verstorbene als bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft im Grundbuch aufgeschienen habe. Festzuhalten sei aber, dass zu keinem Zeitpunkt der Beschwerdeführer als Eigentümer der Liegenschaft im Grundbuch einverleibt worden sei. Am 4. Februar 2020 erfolgte die…
…In den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Verschaffung des bücherlichen Eigentums als Erfüllungsgeschäft durch Abgabe der Einverleibungsbewilligung nach. Im gegenständlichen Fall haben nun die Parteien des Kaufvertrages vom 9./12. Jänner 2012, der Beschwerdeführer und die…
…eine Kanalanschlussvorleistung wäre die Gemeinde sehr dankbar und werde sich im Bedarfsfall mit der Bitte um Überweisung an die Antragstellerin wenden. Mit weiteren Eingaben vom 20.11.1989 sowie vom 3.7.1990 beantragte die bücherliche Eigentümerin AY abermals die Umwidmung des Grundstückes in Bauland…
…auszugehen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen der Übertragung einer Liegenschaft vom Gesellschafter in das bücherliche Eigentum der Kommanditgesellschaft bei vorher erfolgter Einbringung der Liegenschaft "quad sortem" (die KG wird wirtschaftliche Eigentümerin, während nach außen die Gesellschafter weiterhin bücherlicher Eigentümer bleiben) wird -betreffend Grunderwerbsteuer -hier nicht Streitthema) auf…
…Baurechtsvertrag vom 06.12.1991 vor. Mit vorgenanntem Baurechtsvertrag bestellte der Eigentümer der Liegenschaft E der nunmehrigen Baurechtsträgerin B gemäß Vertragspunkt II ein Baurecht auf die Dauer von 17 Jahren, wobei das Baurecht gemäß § 5 Baurechtsgesetz durch die bücherliche Eintragung als Last des Grundstückes entsteht…
…Gewährleistung 4.1. Der Verkäufer haftet dafür, dass der Vertragsgegenstand vollkommen frei von bücherlichen oder außerbücherlichen Geldlasten in das Eigentum der Käuferin übergeht. 4.2. Der Verkäufer haftet nicht für eine besondere Eigenschaft oder Verwendung des Vertragsgegenstandes, noch für den Bauzustand oder die Grenzen. 4…
…Für den Fall, dass einer der einzelnen Verkäufer aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht zugleich mit den übrigen Käufern grundbücherlicher Eigentümer der von ihm im vorstehenden Kaufvertrag erworbenen Liegenschaftsanteile wird, und somit dessen Anteile im bücherlichen Eigentum des Verkäufers verbleiben, begründet der Verkäufer…
…Für den Fall, dass einer der einzelnen Verkäufer aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht zugleich mit den übrigen Käufern grundbücherlicher Eigentümer der von ihm im vorstehenden Kaufvertrag erworbenen Liegenschaftsanteile wird, und somit dessen Anteile im bücherlichen Eigentum des Verkäufers verbleiben, begründet der Verkäufer…
…Für den Fall, dass einer der einzelnen Verkäufer aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht zugleich mit den übrigen Käufern grundbücherlicher Eigentümer der von ihm im vorstehenden Kaufvertrag erworbenen Liegenschaftsanteile wird, und somit dessen Anteile im bücherlichen Eigentum des Verkäufers verbleiben, begründet der Verkäufer…
…Für den Fall, dass einer der einzelnen Verkäufer aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht zugleich mit den übrigen Käufern grundbücherlicher Eigentümer der von ihm im vorstehenden Kaufvertrag erworbenen Liegenschaftsanteile wird, und somit dessen Anteile im bücherlichen Eigentum des Verkäufers verbleiben, begründet der Verkäufer…
…Für den Fall, dass einer der einzelnen Verkäufer aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht zugleich mit den übrigen Käufern grundbücherlicher Eigentümer der von ihm im vorstehenden Kaufvertrag erworbenen Liegenschaftsanteile wird, und somit dessen Anteile im bücherlichen Eigentum des Verkäufers verbleiben, begründet der Verkäufer…
…Für den Fall, dass einer der einzelnen Verkäufer aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht zugleich mit den übrigen Käufern grundbücherlicher Eigentümer der von ihm im vorstehenden Kaufvertrag erworbenen Liegenschaftsanteile wird, und somit dessen Anteile im bücherlichen Eigentum des Verkäufers verbleiben, begründet der Verkäufer…
…Für den Fall, dass einer der einzelnen Verkäufer aus welchem Grund auch immer nicht oder nicht zugleich mit den übrigen Käufern grundbücherlicher Eigentümer der von ihm im vorstehenden Kaufvertrag erworbenen Liegenschaftsanteile wird, und somit dessen Anteile im bücherlichen Eigentum des Verkäufers verbleiben, begründet der Verkäufer…