…Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Er brachte ergänzend vor, dass sein sogenanntes außerordentliches Rechtsmittel ohne der erforderlichen Rechtsanwaltsunterschrift durch ihn eingebracht worden sei und zudem der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt habe, dass diese "Revision" verspätet eingelangt sei, weshalb sie "auch überhaupt nicht auch …
…§ 108 Abs. 1 ZollR-DG mit € 0 festgesetzt. Das Zollamt C. hat gegen das Erkenntnis beim Verwaltungsgerichtshof außerordentliche Revision betreffend Abgabenerhöhung eingebracht, welcher mit Erkenntnis vom 26.4.2018, Ra 2017/16/0182-5, stattgegeben und das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts hinsichtlich der Abgabenerhöhung wegen…
…sowie Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren19, B 2, § 68 Anm 4, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 68, 69 und 71 AVG). § 148 Abs. 4 BAO spricht allgemein von Rechtsmitteln und unterscheidet nicht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln. Der Ausschluss der gesonderten Anfechtbarkeit eines Prüfungsauftrags bezieht sich daher…
…sowie Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren19, B 2, § 68 Anm 4, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 68, 69 und 71 AVG). § 148 Abs. 4 BAO spricht allgemein von "Rechtsmittel" und unterscheidet nicht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln. Der Ausschluss der gesonderten Anfechtbarkeit eines Prüfungsauftrags bezieht sich daher…
…sowie Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren19, B 2, § 68 Anm 4, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 68, 69 und 71 AVG). § 148 Abs. 4 BAO spricht allgemein von "Rechtsmittel" und unterscheidet nicht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln. Der Ausschluss der gesonderten Anfechtbarkeit eines Prüfungsauftrags bezieht sich daher…
…sowie Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren19, B 2, § 68 Anm 4, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 68, 69 und 71 AVG). § 148 Abs. 4 BAO spricht allgemein von "Rechtsmittel" und unterscheidet nicht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln. Der Ausschluss der gesonderten Anfechtbarkeit eines Prüfungsauftrags bezieht sich daher…
…sowie Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren19, B 2, § 68 Anm 4, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 68, 69 und 71 AVG). § 148 Abs. 4 BAO spricht allgemein von "Rechtsmittel" und unterscheidet nicht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln. Der Ausschluss der gesonderten Anfechtbarkeit eines Prüfungsauftrags bezieht sich daher…
… die Festsetzung der Abgabenerhöhung iHv. € 8.72,11 wurde aufgehoben. Das Verfahren ist derzeit noch beim Verwaltungsgerichtshof (außerordentliche Revision) anhängig. Der relevante Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt, insbesondere die rechtskräftige Verurteilung der verantwortlich handelnden Personen der Empfängerfirma, und den Feststellungen im Abgabenverfahren. Rechtslage…
…sowie Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren19, B 2, § 68 Anm 4, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 68, 69 und 71 AVG). § 148 Abs 4 BAO spricht allgemein von Rechtsmitteln und unterscheidet nicht zwischen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln. Der Ausschluss der gesonderten Anfechtbarkeit eines Prüfungsauftrags bezieht sich daher…
…Enderledigung einer Verwaltungsangelegenheit bildenden und die Überprüfung bzw. Feststellung abgabenrechtlich bedeutsamer Sachverhalte ermöglichenden Aufträge einer abgesonderten Anfechtung zu entziehen. Diesem Zweck würde es zuwiderlaufen, wäre der Ausschluss der abgesonderten Anfechtbarkeit in § 148 Abs. 4 BAO nur auf ordentliche und nicht auch auf außerordentliche Rechtsmittel zu…
…das Finanzamt zur Begründung Folgendes aus: "Die beim Verwaltungsgericht Wien am 23.09.2015 eingebrachte Eingabe wurde - auch wenn sie nicht als Revision gekennzeichnet wurde - laut Mitteilung des Verwaltungsgerichtes Wien vom Verwaltungsgerichtshof als außerordentliche Revision gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 18.08.2015…
…RV/7105910/2018, als unbegründet abgewiesen. Gegen das Erkenntnis wurde eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Mit dem Bescheid vom 12.02.2019 bewilligte das Finanzamt einen im Zuge des Haftungsverfahrens von der Bf. gestellten Antrag auf Aussetzung der Einhebung der haftungsgegenständlichen Abgaben. Infolge der…
…Der Rechtsanwalt habe sie davor gewarnt, eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgericht einzubringen, weil dies von den Rechtsbehörden als mutwillige Belastung des österreichischen Rechtssystems aufgefasst werden könne. Es sei somit nie eine Revision beantragt worden und deshalb sei die Eingabengebühr von € 240,00 auch nicht…
…gar nicht möglich gewesen wäre, durch ihre handelnden Organe Einsichtnahme in die Amtstafel der Landespolizeidirektion ***Ort1*** über die Kundmachung der Hinterlegung des Beschlagnahmebescheides zu nehmen. Zudem erhob die Antragstellerin am 6.2.2024 eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich des oa. Beschlusses des Bundesfinanzgerichtes.…
…zu aa protokollierten außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 4. Dezember 2019, bb, die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: 1. Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG wird nicht stattgegeben. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…AdrVertr, der erhobenen und zu GZ xxx protokollierten außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des BFG vom Datum zu GZ yyy die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art. 133 Abs…
…der Revision an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung über einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Revision zuständig und zur Entscheidung verpflichtet (VwGH 25.4.2017, Ra 2017/16/0039). Das Bundesfinanzgericht hat somit über den Antrag des Revisionswerbers, der außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung…
…Das Verwaltungsgericht hat den anderen Parteien sowie im Fall des § 29 dem zuständigen Bundesminister bzw. der Landesregierung eine Ausfertigung der außerordentlichen Revision samt Beilagen zuzustellen und dem Verwaltungsgerichtshof die außerordentliche Revision samt Beilagen unter Anschluss der Akten des Verfahrens vorzulegen. (8) Auf Fristsetzungsanträge sind die…
…2100753/2025, betreffend Rückerstattung gem § 14 COFAG-NoAG erhobenen außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, beschlossen: I. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 30a Abs. 3 VwGG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (§ 25a Abs. 2…
…Abs 2 Z 1 VwGG normierte Ausschluss einer Überprüfung der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts über einen Antrag, einer (ordentlichen oder außerordentlichen) Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, durch den Verwaltungsgerichtshof erklärt sich dadurch, dass der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage der Revision bereits gemäß § 30 Abs 3 VwGG berechtigt ist…