…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere wenn eine Rechtsprechung des VwGH fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis gründet auf der herrschenden VwGH-Judikatur zur Tätigkeit mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers sowie zur Nutzungsdauer einer als Antiquität qualifizierten und im Konzertalltag bespielten Violine eines Berufsmusikers. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung…
…Schulzeiten der übrigen Familienmitglieder - unter der Woche wiederkehrend ungestörte Zeitfenster, die eine häusliche Verrichtung der Fortbildung ermöglichten. Zusammenfassend fehlt es daher nach den vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Kriterien an der unbedingten Notwendigkeit eines außerhalb des Wohnungsverbandes gelegenen Arbeitszimmers. Weder waren die Wohnverhältnisse des Beschwerdeführers derart beengt…
…Inhalts als gesetzwidrig aufzuheben. In weiterer Folge wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.10.2024 dem Begehren nicht entsprochen und zusammengefasst ausgeführt, dass Aufwendungen für ein außerhalb des Wohnungsverbandes gelegenes Arbeitszimmer nur anerkannt werden können, wenn die Anmietung eines Büros für die Arbeitsverrichtung unbedingt notwendig sei…
…liegt eine berufliche Veranlassung (Notwendigkeit) für die Verrichtung von Arbeitsleistungen im Arbeitsraum nicht vor. Im Rahmen des Vorlageantrages wurde ergänzend eingewendet, dass sich das angegebene Büro außerhalb des Wohnungsverbandes befindet und daher kein häusliches Arbeitszimmer darstelle. Es würde ausschließlich beruflich genutzt und sei dementsprechend ausgestattet…
…jedoch um eine Tätigkeit mit Mittelpunkt außerhalb des Arbeitszimmers. Dies gilt für Universitätslehrer, Vortragende und auch für Lehrbeauftragte mit fallweisen Online Vorlesungen (vgl. Jakom, EStG15, § 20, Tz. 52). Befindet sich - wie im vorliegenden Fall - der Mittelpunkt einer Tätigkeit nach dem typischen Berufsbild außerhalb eines Arbeitszimmers…
…gesamten beruflichen Tätigkeit das Arbeitszimmer gewesen wäre. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11.12.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit im gegenständlichen Fall außerhalb des Arbeitszimmers liege, sodass die Aufwendungen für das Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden…
…dann nicht bestehe, wenn der materielle Schwerpunkt des Berufsbildes nicht im Arbeitszimmer gelegen ist, auch wenn dieses die überwiegende Zeit beruflich genutzt werde. Nach der Rechtsprechung liege der Tätigkeitsschwerpunkt bei Außendienstmitarbeitern regelmäßig außerhalb des Arbeitszimmers. Daher seien die Kosten im gegenständlichen Fall nicht abzugsfähig. Mit…
…3.2009, 2006/13/0137). Kann nicht von vornherein gesagt werden, dass der materielle Schwerpunkt eines Berufsbildes nach der Verkehrsauffassung außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt, stellt die zeitliche Komponente ein geeignetes Kriterium dar, den Mittelpunkt der Tätigkeit zu bestimmen (VwGH 2.9.2009, 2005/15…
…ein Arbeitszimmer im Betrag von 611,85 EURO geltend. Das Finanzamt versagte diesem Begehren die Anerkennung im Wesentlichen mit der Begründung, dass laut Judikatur des Bundesfinanzgerichtes (Hinweis auf Erkenntnis BFG 26.6.2019, RV/5100742/2019) der Mittelpunkt der Tätigkeit bei einem Berufsmusiker grundsätzlich außerhalb…
…2015 § 20 RZ 41-58) unter Beachtung der VwGH-Judikatur behandelt, sind Tätigkeiten mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers u.a. die Lehrtätigkeit (Mittelpunkt ist der Ort an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt – VwGH 19.04.2006, 2002/13/0202 u…
…Wesentlichen angeführt, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit im gegenständlichen Fall außerhalb des Arbeitszimmers liege, sodass die Aufwendungen für das Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden könnten. Mit Anbringen vom 23.10.2023 wurde ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde auf Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht eingebracht. Begründend wurde…
…1*** abgegolten, diese Fahrten seien in den rd. 18.000 km enthalten. Das Finanzamt blieb unter Anführung seiner bereits ausgeführten Gründe bei seiner Ansicht. Die Haupttätigkeit sei außerhalb des Arbeitszimmers erfolgt. Es habe Arbeitsplätze bei der Dienstgeberin bzw. beim Kunden gegeben. Der Vertreter des Finanzamtes…
…das Finanzamt in diesem Zusammenhang die Ansicht vertritt, dass sich der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit der Beschwerdeführerin als "HCP Partner / Fachaußendienst" angesichts der Tätigkeitsbeschreibung des ehemaligen Dienstgebers außerhalb des Arbeitszimmer befunden habe und dies auch anhand der Ausführungen der Beschwerdeführerin, wonach sich diese zu 70 %…
…um Aufklärung, welche Tätigkeiten vom Bf. im Jahr 2020 konkret ausgeübt wurden (Beschreibung der beruflichen Tätigkeit im und außerhalb des Arbeitszimmers) und in welchen Fällen ein Erscheinen am Arbeitsplatz erforderlich war (Jour fixe, Vertretungstätigkeit, bei Krankheit oder Urlaub der Kollegen o.ä.). Der Bf. reagierte…
…für vier Monate kein Büro außerhalb des Arbeitszimmers zur Verfügung gestanden ist. Das der Bf. gewährte Homeoffice-Pauschale deckt in diesem Zusammenhang die allgemeinen Kosten der Homeoffice-Tätigkeit ab, insbesondere deshalb, da bei einem Arbeitnehmer allgemein die Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nicht vorliegen. …
…unbedingt notwendig ist oder das Arbeitszimmer nicht (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird (Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21 § 20 Tz 104/1). Nach der Rechtsprechung kann bei Vertretertätigkeiten nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass der Mittelpunkt der Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers liegt…
…2000/14/0150; 24.4.2002, 98/13/0193) und ist einkunftsquellenbezogen vorzunehmen. Dient das Arbeitszimmer also Tätigkeiten, die im Wesentlichen außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübt werden, so sind die diesbezüglichen Aufwendungen generell nicht abzugsfähig (unabhängig von der darin verbrachten Zeit; vgl. VwGH 19.4.2006…
…13/0202), unabhängig davon, wie geringfügig die zeitliche Komponente außerhalb des Arbeitszimmers ist (UFS 10.03.2005, RV/0304-L/03; 30.06.20016, RV/0297-G/04). Stellt das Arbeitszimmer nicht den Tätigkeitsmittelpunkt dar, so sind die Aufwendungen auch dann nicht abzugsfähig, wenn es…
…1 Z 2 lit. d EStG 1988 zwar außerhalb des Arbeitszimmers liegen würde (aktuelle Verteilung ca. 60% Außendienst, 40% Büro) werde nicht bestritten. Dennoch sei das Arbeitszimmer eine Grundvoraussetzung für den Erhalt des Arbeitsplatzes, da die konforme Erledigung der geforderten Tätigkeiten diese Grundvoraussetzungen bedingen würde…
…10. 1997, 93/14/0087) – vom Arbeitgeber ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird oder – etwa bei Lehrern, Vertretern oder Politikern – die betriebliche oder berufliche Tätigkeit schwerpunktmäßig außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübt wird, nicht der Fall.‘ Die Bf. ist als Kanzleileiterin einer Steuerberatungskanzlei tätig, deren Arbeitsbereich…