…weitergeleitet worden ist, wird vorgebracht: Im Jahr 2006 sei die Gemeinde zur Überzeugung gelangt, dass ihr der Substanzwert an dem atypischen Gemeindegut der Bf (Grundstücke 1486/1-3, 1488/1 und 2 laut Bescheid der Agrarbehörde beim Amt der Landesregierung vom 2.8.2011, GZ01)…
…dass ab dem 01.01.2015 alle Einnahmen aus dem Gemeindegut direkt durch die Gemeinde zu vereinnahmen sind. (Protokoll Gemeinderatssitzung vom 16.12.xxx3 in Anlage ./4). Diese Änderung erfolgte vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um die atypischen Agrargemeinschaften." Nach ausführlicher Darlegung des steuerlichen…
…vgl. OAS 2.12.1963, 323/63). 2.2. Aus den Holzerträgen des atypischen Gemeindegutswaldes sind zuerst die darauf lastenden Holzservitute und Holzbezugsverpflichtungen (lt. Grundbuch und Regulierungsplan) zu bedienen, danach wird das Rechtholz der Nutzungsberechtigten befriedigt und der verbleibende Rest des Holzertrages ist Überling. Der…
…widerlegbar; es liegt in diesem Fall beim Steuerpflichtigen, eine atypische Gestaltung nicht nur zu behaupten, sondern nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Bei einer Wohngemeinschaft zweier miteinander nicht in gerader Linie verwandter oder verschwisterter Personen wird eine andere als eine eheähnliche Gemeinschaft weniger wahrscheinlich sein…
…darauf, dass ein Indiz für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft auch die polizeiliche Meldung am selben Wohnort sein könne, diese Vermutung aber widerlegbar sei und es diesfalls bei der Bf liege, eine atypische Gestaltung nicht nur zu behaupten, sondern nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen, aufgefordert…
…die Ausweitung der Vermietung mit häufigem Wechsel kurzfristiger Mieter ergibt sich aus dem aktenkundigen Ausdruck aus dem Melderegister, der vom Bf vorgelegten Bestätigung des Gemeindeamtes vom 27. April 2018 betreffend im Haus gemeldeter Personen und dem Vorbringen des Bf sowie dessen Vermerken auf den vorgelegten…
…EStG 1988 zu ermitteln war, der Gewinn von Minderkaufleuten jedoch nach § 5 EStG 1988, weil es sich hierbei lediglich um atypische Fälle handelte, in denen (ausnahmsweise) der Firmenbuchzwang noch nicht zum Durchbruch gekommen war. Bei Protokollierung hatte damit auch ein Minderkaufmann ("Scheinkaufmann" gemäß § 5 HGB)…