…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Amtshandlungen richten, somit auch gegenüber einem allfälligen Haftungspflichtigen. Für den gegenständlichen Fall bedeutet diese anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, dass alle Amtshandlungen, die auf die Einhebung der haftungsgegenständliche Abgaben gerichtet waren, die Einhebungsverjährung - auch gegenüber dem Beschwerdeführer - unterbrochen haben. Eine Betriebsprüfung stellte eine Unterbrechungshandlung nach § 238…
…Nach ständiger hg. Judikatur unterbricht jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten, somit auch gegenüber einem allfälligen Haftungspflichtigen (Ritz, a.a.O., mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Für den gegenständlichen Fall bedeutet diese anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, dass alle Amtshandlungen…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon, wie dies im Erkenntnis des verstärkten…
…94/14/0156). Nach ständiger Judikatur unterbricht jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen…
…Einhebungsform der Einkommensteuer, wird aber regelmäßig unabhängig von der Einkommensteuer festgesetzt. Sie wird keinesfalls abstrakt in einem Einkommensteuerbescheid festgesetzt, in dem über Einkünfte aus Kapitalvermögen gar nicht abgesprochen wird. Auf Grund der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen wirken sich diese unabhängig davon aus, bei welchem der…
…absolute" - also unabhängig von allfälligen Unterbrechungshandlungen eintretende - Verjährung der Einhebung kennt die BAO nicht (VwGH 16.2.2000, 95/15/0054). Die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungen hat durch die über § 224 Abs. 3 und § 238 Abs. 1 BAO geschaffene Verknüpfung von Bemessungs- und Einhebungsverjährung auch…
…ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs. 2 BAO haben eine anspruchsbezogene Wirkung. Demnach unterbrechen Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des Einhebungsrechtes gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen…
…Mit Ablauf des Jahres in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Anspruchsbezogene Verjährungsunterbrechungen würden gegenüber jedem wirken, der als Zahlungspflichtiger in Betracht komme, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten (VwGH 18.10.1995…
…und sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart bekennt, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des in § 238 Abs. 1 BAO genannten Rechtes gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre…
…Standpunktes einer personenbezogenen Wirkung und Bekennung zur anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung, sodass solche Unterbrechungshandlungen nicht nur gegenüber etwa dem Primärschuldner, sondern auch gegenüber einem allfälligen Haftungspflichtigen Wirkungen entfalten, zu sehen und ist in diesem Erkenntnis zudem von lange verstrichener Zeit…
…eines verstärkten Senates vom 18.10.1995, 91/13/0037, hat sich das Höchstgericht von der bis dahin vertretenen Ansicht der personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen abgewendet und sich zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen bekannt (vgl. VwGH 09.11.2000, 2000/16/0336). Auf…
…die erste angeführte Unterbrechungshandlung eine Zahlungsaufforderung vom Juli 2009 war. Einer Beschwerdevorentscheidung kommt Vorhaltscharakter zu (zB Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 262 E 17 mwN). Der Beschluss über die Aufhebung des Konkurses mangels Kostendeckung war vom Datum2. Auf Grund der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen war zum…
…Der Beschluss über die Aufhebung des Konkurses war vom TT.9.2022. Auf Grund der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen war zum Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides im Jahr 2024 die Einhebungsverjährung noch nicht eingetreten. Haftung: Gem § 9 Abs 5 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 haften die in …
…und sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart bekennt, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des in § 238 Abs. 1 BAO genannten Rechtes gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre…