…geworden ist, von neuem zu laufen (vgl. Ritz, BAO3, § 238 Tz 14). Dabei wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen, unterbrechen also die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt (vgl. das Erkenntnis eines verstärkten Senates des VwGH vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, 91/13…
…Kapitalvermögen gar nicht abgesprochen wird. Auf Grund der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen wirken sich diese unabhängig davon aus, bei welchem der Gesamtschuldner sie gesetzt werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Festsetzungs- als auch hinsichtlich der Einhebungsverjährung. Das heißt, sämtliche Unterbrechungshandlungen, die die Festsetzungsverjährung beim Gesellschafter…
…Im Übrigen sei es seit Entscheidung eines verstärkten Senates (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037) ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass (im Hinblick auf die Einhebungsverjährung) Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirkten; sie unterbrächen die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger - etwa auch als Haftungspflichtiger - in Betracht komme…
…Seit der Entscheidung eines verstärkten Senates (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037) ist der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung der Ansicht, dass Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…Zeit, resultierende Unbilligkeiten hintanzuhalten (in diesem Sinne auch VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In diesem Erkenntnis des verstärkten Senates hat der Verwaltungsgerichtshof sodann für den damals zu beurteilenden Bereich der Einhebungsverjährung die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen als dem Gesetz entsprechend angesehen. Wenn schon…
…solche Amtshandlungen richten, somit auch gegenüber einem allfälligen Haftungspflichtigen (Ritz, a.a.O., mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Für den gegenständlichen Fall bedeutet diese anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen, dass alle Amtshandlungen, die auf die Einhebung der Kapitalertragsteuern gerichtet waren – sei es im Wege der Haftung gemäß § 95…
…allfällig Haftungspflichtigen (VwGH 17.6.2015, Ra 2015/16/0044). Eine "absolute" - also unabhängig von allfälligen Unterbrechungshandlungen eintretende - Verjährung der Einhebung kennt die BAO nicht (VwGH 16.2.2000, 95/15/0054). Die anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungen hat durch die über § 224 Abs. 3 und …
…Zahlungserleichterung oder durch Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs. 2 BAO haben eine anspruchsbezogene Wirkung. Demnach unterbrechen Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des Einhebungsrechtes…
…gegen den Bf. ausgestellt worden sei, welcher nicht behoben worden sei und somit als rechtskräftig zugestellt gegolten habe. In den darauf folgenden Jahren seien immer wieder Unterbrechungshandlungen gesetzt worden. Juni 2002: Amtshilfeersuchen an das Finanzamt FA2 (18. Juni 2002 – Begehung durch Außendienst, Zahlungsaufforderung sei hinterlassen…
…der diesfalls um ein Jahr verlängerten Verjährungsfrist auch keine Geltendmachung der Gesamtschuld ihr gegenüber. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt aber nicht nur zur Einhebungsverjährung die Ansicht, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt (VwGH 18.10.1995…
…erging somit innerhalb der zu beachtenden Frist. Dass die in der vorstehenden Tabelle genannten Bescheide zum Teil an Mittäter des ***NN*** ergingen, schadet nicht. Denn nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung wirken Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen. Sie unterbrechen somit die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt…
…vom 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, ist der VwGH in ständiger Rechtsprechung der Ansicht, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich…
…vom 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, sei der VwGH in ständiger Rechtsprechung der Ansicht, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirkten, somit die Verjährung gegenüber jeden unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht komme, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche…
…Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig geworden ist, von neuem zu laufen. Dabei würden Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken und somit die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, unterbrechen (Verweis auf VwGH 28.10.2008, 2006/15…
…Senates (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, VwSlg 7038/F) ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass (im Hinblick auf die Einhebungsverjährung) Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken; sie unterbrechen die Verjährung gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger - etwa auch als Haftungspflichtiger - in Betracht kommt (vgl. zuletzt VwGH 17.6…