…Höhe der auf die Tätigkeit in Italien entfallenden Einkünfte betrug im Streitjahr 84.808,38 €. Strittig ist die Höhe der in Österreich anrechenbaren italienischen Steuer. Zunächst ist festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis - im Einklang mit der Rechtsauffassung der steuerlichen Vertreterin des Bf…
…Steuerverwaltung vorgenommene Kürzung der anrechenbaren Steuer mit Hilfe eines Onlinetools sei nicht im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. Über die Beschwerde wurde erwogen: Zwischen den Parteien besteht Streit über die Höhe der Anrechnung der Schweizer Einkommensteuer auf die österreichische. Das Finanzamt vertritt den Standpunkt, dass die Steuer…
…für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht) ein Betrag von Euro xxxx, sowie unter der KZ 396 (auf die Einkünfte gemäß Kennzahl 395 entfallende anrechenbare Steuer) ein Betrag von Euro xxxx ausgewiesen. Laut Beilage zur Einkommensteuererklärung erfolgte die Aufteilung der Einkünfte aufgrund der im In-und…
…Kennzahl 395 entfällt eine anrechenbare Steuer (ohne anzurechnende Steuern gemäß Kennzahl 923/924/925, 586/587/588, 578 ohne anzurechnende Steuern laut Eingabeseite E 1kv und der Eingabeseite "International L 1i") mit EUR 11.845,18. Als Anhang übermittelte die steuerliche Vertretung des BF folgende…
…Anrechnung der Schweizer Steuer) wurden nach Abzug der anteiligen Werbungskosten und anteiligen Sozialversicherungsbeiträge unter der KZ 359 (diese endet man in dem ab dem Jahre 2009 existierenden Formular L1i, vorher war diese in der eigentlichen Einkommensteuererklärung E1) erfasst und die anrechenbare Steuer unter der KZ…
…BVE 2012 vom 31. Oktober 2016 vorgeschrieben (abgesehen von Rundungsdifferenzen), wie folgt festzusetzen: | Einkommensteuer | 17.991,05 Euro | Ausländische Steuer | -7.832,64 Euro | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | -8.313.,08 Euro | Rundung gemäß § 39 Abs. 3 EStG 1988…
…Anrechnungsvortrages für Folgejahre. Es wird lediglich ausgeführt: "Hinweis: Aus den Vorjahren 2001 bis 2003 besteht ein Anrechnungsvortrag in Höhe von insgesamt € 56.177,30." Im Jahr 2005 wurden nun die anrechenbaren Steuern (inklusive Quellensteuern) lediglich mit € 301.773,04 festgesetzt. Das Finanzamt ist…
…hinzuweisen, dass ausländische Steuern auf Grund der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverordnung somit nur bis zur Höhe des anrechenbaren Höchstbetrages angerechnet werden können. Zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages sei die Formel Einkommensteuer x Auslandseinkünfte / Einkommen heranzuziehen. Der anrechenbare Betrag dürfe jenen Teil der österreichischen Einkommensteuer…
…179.698,00 verrechenbare Verluste S - 149.481,00 Gesamtbetrag der EK S - 1,329.179,00 KöSt S 0,00 Mindest KöSt S 24.080,00 Anrechenbare Steuer S 2.169,00 KöST S 21.911,00 (€ 1.592,00) Kapitalertragsteuer 2001 Gemäß …
…mit der Entsendung erfolgt seien. Für 2011 sei ein Anteil des in Italien steuerpflichtigen Einkommens sowie die darauf anrechenbare Steuer neu berechnet worden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.02.2018 wurde die Beschwerde gegen die Bescheide über die Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2011, 2012 und 2014 vom…
…als anrechenbare Kapitalertragsteuer im Jahr 2013 angerechnet werden kann, wird Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem BFG sein." Mit Schreiben vom 16.12.2016 wurde der Vorhalt des Finanzamtes vom 6.12.2016 vom steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers wie folgt beantwortet: "ad 1) Das Schreiben der…
…Bei Anwendung des Umrechnungskurses von 1,2041 für 2012 und 1,2323 für 2013 ergebe sich eine anrechenbare Steuer von 18.685,57 Euro für 2012 und von 15.592,96 Euro für 2013. Diese Beträge seien in den Einkommensteuerbescheiden als "ausländische Steuer" ausgewiesen. d…
…Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 außer Ansatz gelassen worden. Die anrechenbare Steuer sei im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung auf CHF 2.213,00 (Euro 1.794,67) korrigiert worden, da nur dieser Betrag im Jahreslohnzettel eines der beiden Dienstgeber ausgewiesen sei. Im Jahreslohnzettel des…
…der ausländische Pensionsbezug nicht einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, sondern im Höchstbetrag als ausländische anrechenbare Steuer bescheidmäßig umgesetzt wurde. Auch die übrigen rechtlichen Ausführungen der belangten Behörde in dem den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Sachbescheid vom 29.04.2025 sind nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts zutreffend: Gemäß § 1 Abs…
…die geltend gemachten Kosten für die doppelte Haushaltsführung nicht an und korrigierte die erklärten Auslandseinkünfte sowie die anrechenbare Steuer (insoweit zu Gunsten des Bf.). Begründend führte das Finanzamt zusammengefasst aus, Voraussetzung für die doppelte Haushaltsführung sei, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen für zwei Haushalte trägt…
…um Ergänzung vom 11. Mai 2022 übermitteln wir Ihnen namens und im Auftrag unseres Mandaten den Nachweis über die ausländische Quellensteuer des Formular L17 2020. Die für die anrechenbare Steuer relevanten Beträge haben wir farblich markiert, Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass das Vermietungsobjekt…
…der gesamten Einkünfte einbezogen! Die Berechung der jährlichen Hinzurechnungen für den Prüfungszeitraum 2011 - 2016 ergibt sich aus dem beiliegenden Berechnungsblatt." Im Berechnungsblatt wurden die Einkünfte laut Schweizer Steuererklärungen, die Umrechnung der Beträge in Euro und die anrechenbare Steuer (2011 bis 2013: Quellensteuer, 2014 bis 2016…
…in Österreich anrechenbar EUR 11.599,90 (Kz 377). ...." Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 vom 13.12.2013 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 0,00 € und Einkommensteuer 0,00 €) und führte begründend aus, dass die Anrechnung der ausländischen Steuer aufgrund…
…Bundesfinanzgericht gab an, mangels Unterlagen keine weiteren Auskünfte (u.a. anrechenbare Steuer) erteilen zu können und erklärte sich damit einverstanden, die Einkünfte in der mitgeteilten Höhe zu berücksichtigen. Die Berechnung des Einkommens und der darauf entfallenden Abgabe ist den beiliegenden Berechnungsblättern zu entnehmen. Es war…
…für die, für die festgestellten Dienstverhältnisse, erstellten Lohnzettel seien die ermittelten Auszahlungsbeträge gewesen. Angesichts der bisher nicht einbehaltenen Lohnsteuer sei bei der Lohnzettelerstellung auch keine anrechenbare Steuer auszuweisen gewesen. Ein weiteres Schreiben besagt, dass bei der GPLA der Fa. M festgestellt worden sei, dass der…