…aus, dass bei Vorliegen eines Auslieferungslagers in den USA, welches keine Betriebstätte im Sinne des DBA-USA darstellt, die lokalen US-Steuern in Österreich anrechenbar sind. Auch daraus ist zu schließen, dass nach Auffassung des BMF keine Betriebstätte im Sinne des DBA vorliegen muss, um…
… 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die anrechenbare Quellensteuer wird iHv € 5.155,18 festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II…
…änderte das Finanzamt den angefochtenen Bescheid insoweit ab, als es die anrechenbare Mindestkörperschaftsteuer mit 8.310,48 € berücksichtigte und die Körperschaftsteuer mit 5.116,00 € festsetzte. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 2.9.2016 wurde eingewendet, dass die Summe der verrechenbaren Mindestkörperschaftsteuer 14…
…EUR ***###1*** beinhaltete (davon EUR ***#####*** Darlehenszinsen aus Brasilien vor Abzug der dortigen Quellensteuern). Die anrechenbaren ausländischen Steuern wurden mit EUR 0,00 festgestellt. Da das eigene Einkommen höher war als der Nachversteuerungsbetrag für die Verwertung der Verluste der Auslandsgruppenmitglieder (EUR ***###2***) ergab sich daraus von…
…Pflegeleistungen zuständig ist. 3.2. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist ausschließlich, ob das in Polen bezogene Pflegegeld eine auf die österreichische Familienbeihilfe bzw. die zustehende Differenzzahlung anrechenbare Familienleistung darstellt. Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 und § 33 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich eine…
…die anrechenbare Lohnsteuer von EUR 9.571,43 und die Vorauszahlungen an Einkommensteuer von EUR 547,-- angerechnet, so dass sich eine Abgabennachforderung von abgerundet EUR 766,-- ergeben hat. Der im Beschwerdeschreiben der Bf. angeführte Betrag von EUR 393,15 an zu wenig angeführter anrechenbarer Lohnsteuer…
…Bf leistete im Jahr 2014 Beiträge an die SVA der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 1.752,02 Euro. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die aktenkundigen Unterlagen und hinsichtlich der Höhe der anrechenbaren Lohnsteuer auf die Auskunft des Lohnsteuerprüfers und die von ihm vorgelegten Unterlagen…
…09.07.2012 einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011, wobei sie Lohnsteuer aus den Beschäftigungen bei der AG2 und AG1 als nicht anrechenbar feststellte. Dagegen richtete sich die Berufung vom 18.07.2012 mit dem Vorbringen, dass die einbehaltene Lohnsteuer aus seinen beiden Beschäftigungen bei…
…aus dem hervorgeht, dass der Beschwerdeführer am Unternehmen mit 24% und nicht mit 25% beteiligt war. Weiters führt der steuerliche Vertreter aus, dass sich aus dem Lohnzettel der ***1*** GmbH eine anrechenbare Lohnsteuer von 5.206 € ergebe, deren Erstattung beantragt wird. Der Auffassung des…
…883,86), verringerte allerdings auch die anrechenbare Lohnsteuer entsprechend von EUR 30.209,96 auf EUR 28.268,05 (und damit um EUR 1.941,91). Zusätzlich verweigerte das FA nun erstmals den Ansatz des Werbungskostenpauschalbetrages für Vertreter und begründete dies damit, dafür sei auf…
…dem berichtigten Lohnzettel ist ersichtlich, dass sich der Betrag der anrechenbaren Lohnsteuer von EUR 59.525,28 auf EUR 525,28 verändert hatte. Gegen den Wiederaufnahmebescheid sowie gegen den neu erlassenen Einkommensteuerbescheid erhob der Beschwerdeführer durch seinen damaligen Rechtsanwalt Berufung (nunmehr Beschwerde). Darin wird ausgeführt…
…Körperschafsteuergutschrift iHv. € 3.244,00 ausgewiesen wurde. In der Bescheibegründung wurde in einem Hinweis angeführt: "Für die nächsten Veranlagungsjahre stehen 1.602,42 € als anrechenbare Zwischensteuer (12,5 % der Bemessungsgrundlage) zur Verfügung." In einem E-Mail vom 30. Oktober 2012 der Bf. an…
…grundsätzlich nicht erst bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer 2008, sondern bereits ab der Veranlagung der Bf. zur Körperschaftsteuer 2006 anrechenbar sein können, da der Verschmelzungsstichtag 31.12.2006 im Veranlagungszeitraum 2006 der A-AG liegt (vgl. UFS RV/0744-W/07 vom 17.09.2007…
…1 BAO wieder aufgenommen. Im gleichzeitig erlassenen Sachbescheid wurde die anrechenbare Lohnsteuer (KZ 260) von bisher 2.259,96 € auf 1.342,68 € reduziert, wodurch sich die bisherige Gutschrift um 917,00 € verminderte (nunmehr 1.504,00 € statt bisher 2.421…
…Kennzahl 245 (steuerpflichtige Bezüge) enthalten. Beantragt wurde die Anrechnung der in Italien entrichteten Steuern, da diese Bezüge in Italien besteuert wurden. Die in Österreich anrechenbaren italienischen Steuern wurden von der steuerlichen Vertreterin des Bf. wie folgt ermittelt: Einkommensteuer x (nach Tarif zu versteuernde) Auslandseinkünfte / (nach…
…Kennzahl 245 (steuerpflichtige Bezüge) enthalten. Beantragt wurde die Anrechnung der in Italien entrichteten Steuern, da diese Bezüge in Italien besteuert wurden. Die in Österreich anrechenbaren italienischen Steuern wurden von der steuerlichen Vertreterin des Bf. wie folgt ermittelt: Einkommensteuer x Auslandseinkünfte / Einkommen: 88.412,91 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Name und die beisitzende Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter Name1 und Name2 im Beisein der Schriftführerin Name3 in der Beschwerdesache Name4, Adresse, vertreten durch Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Stubenring 18/5a, 1010 Wien, über…
…die ausländische anrechenbare Kapitalertragssteuer zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Vermietung in x würden die Fragen wie folgt beantwortet werden: Der Mietvertrag befinde sich anbei. Die in der Prognoserechnung angeführte Mieterhöhung um 5% habe sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Prognoserechnung als Zukunftserwartung bei einer Neuvermietung ergeben…
Zudem korrigierte der Bf. sukzessive die ursprünglich prognostizierten Betriebskosten der Jahre 2008 bis 2012 dahingehend, als diese nunmehr in Höhe der tatsächlich abgerechneten Betriebskosten bekannt gegeben wurden. Begründend dazu führte der Bf. jeweils aus, dass von der Hausverwaltung in Deutschland Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung übermittelt worden…
…Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 (innerhalb des Jahressechstels) vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) | 220 | 156,50 | Steuerpflichtige Bezüge | 245 | 48.709,80 | Anrechenbare Lohnsteuer | 260 | | Nach dem Tarif versteuerte sonstige Bezüge (§ 67…