…einer Diagnose wichtig zu beachten, ob eine Leidensdruck bestehe und/oder wesentliche Lebensbereiche wie Arbeit, Partnerschaft oder andere Beziehungen beeinträchtigt seien. Nach Abschluss der Matura und nach Absolvierung seines Zivildienstes in einem Altersheim habe er ein Studium der Psychologie begonnen, bei dem er gescheitert sei…
…am ***25***) gehabt hätte. Beweismittel: ZMR-Auszüge Stellungnahme: Die Ausführungen im Vorlageantrag, wonach die Beschwerdeführerin keine Ehe oder Partnerschaft führe und es keinen anderen Partener geben würde, seien in der Gegenwartsform gehalten und würden sich daher auf das Datum des Vorlageantrages beziehen (18.7.2022)…
…ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung, weshalb es im Interesse des Dienstgebers sei, dass der Bf. - wie auch andere Dienstnehmer - die Möglichkeit des Homeoffice nutze. Mit Hinweis auf UFS 6.3.2012, RV/0493-W/12 erklärte er weiters, dass es Dienstnehmer freistünde, ihre Arbeitsmittel selbst zu…
…in Österreich in 2015 weder über einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Er war im Beschwerdejahr weder verheiratet, noch lebte er in einer Partnerschaft und hatte keine Kinder. Er bezog in 2015 ausschließlich Einkünfte aus einer Pension aus einer früheren Tätigkeit im Bundesdienst. 2…
…durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung. Sie beantragte die ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides. Es seien im Zeitpunkt der Unterfertigung des verfahrensgegenständlichen Partnerschafts-und Ehevertrages keine Ansprüche vorgelegen, die hätten bereinigt werden können, da zu diesem Zeitpunkt die Vertragspartner die Ehe noch nicht geschlossen hatten…
…Verbindung mit § 25a VwGG ist nicht zulässig. ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE Das Verfahren stellt sich wie folgt dar: Der Beschwerdeführer (Bf) machte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2014 vom 19.10.2015 unter anderem den Alleinverdienerabsetzbetrag sowie den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag geltend. Außerdem beantragte er, in Österreich als…
…Partnerschaft im Sinn des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes - EPG eingetragen ist. (4) Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 sind die Abs. 1 bis 3 sinngemäß anzuwenden. § 3 Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung BGBl. II Nr. 257/2018 sieht für das Jahr 2019 unter anderem…
… 26a GGG (vgl 1984 der Beilagen XXIV. GP) führen dazu aus: "[…] Das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft setzt unter anderem eine Wohngemeinschaft voraus. Unter Berücksichtigung des der Verwaltungsvereinfachung dienenden Grundsatzes der Anknüpfung an formale äußere Tatbestände soll daher für die Anwendung der begünstigenden Bestimmung ein aktueller…
… 26a GGG ua. ausgeführt: "Das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft setzt unter anderem eine Wohngemeinschaft voraus. Unter Berücksichtigung des der Verwaltungsvereinfachung dienenden Grundsatzes der Anknüpfung an formale äußere Tatbestände soll daher für die Anwendung der begünstigenden Bestimmung ein aktueller oder früherer gemeinsamer Hauptwohnsitz der Lebensgefährten Voraussetzung sein…
…Ehe- oder Partnerschaftspakt bewirkt noch nicht das Miteigentum für die Ehegatten bzw. eingetragenen Partner, sie bildet den Titel für den durchzuführenden Modus. Bei Liegenschaften ist jedenfalls die grundbücherliche Durchführung erforderlich. Beim späteren Erwerb unbeweglicher Sachen, die der Gütergemeinschaft unterfallen, erhält der andere einen Anspruch auf…
…a oder b andere Antragsberechtigte den ganzen nach Z 1 oder Z 2 zustehenden Betrag beantragen. 4. (Ehe-)Partner im Sinne der Z 3 ist eine Person, mit der der Familienbeihilfenberechtigte verheiratet ist, eine eingetragene Partnerschaft nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG begründet hat oder…
…Ob zwischen Ehepartnern ein Unterhaltsanspruch bestehe, hänge nämlich nach den Gesetzesmaterialien - anders als bei Kindern - von mannigfaltigen Umständen ab, die weitgehend der Disposition der Ehegatten unterliegen würden und insofern als Sache der persönlichen Lebensgestaltung oder des persönlichen Risikos anzusehen seien (siehe EB RV 981 BlgNR…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Huber & Dietrich Rechtsanwalts-Partnerschaft, Rudolfstraße 4, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 28. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. März 2023 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adr-Bf***, vertreten durch Loimer Schwarzenberger Rechtsanwälte Partnerschaft, Imbergstraße 6, 5020 Salzburg, über die Berufung (nun Beschwerde) vom 11. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg (nun Zollamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien , über die Beschwerde gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 25.02.2013,Zahl: 000, betreffend nachträgliche buchmäßige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache Ltd, (Bf.) vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts- Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 21.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24.05.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien , gegen den Bescheid des Zollamtes vom 05.12.2011, Zahl: 000000/00000/0000/011, betreffend Mitteilung einer Zollschuld…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, vertreten durch Wurst Ströck Weiß Rechtsanwälte Partnerschaft, Mahlerstraße 5, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Magistrat der Stadt Wien vom 16. Februar 2015, MA 67-PA…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Partnerschaft Schuppich Sporn und Winischhofer Rechtsanwälte, Falkestraße 6, 1010 Wien, gegen den Bescheid…
…durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 1025-4 Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1*** ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Gerhard Horak Mag. Andreas Stolz Rechtsanwälte-Partnerschaft, Schottenbastei 6, 1010 Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs…