…lit. b bezeichnetes Erfordernis erfüllt, im Zeitpunkt der Einbringung der Urkunde in das Inland oder b) auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung vorgenommen oder von der Urkunde (Abschrift) ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, mit der Vornahme dieser Handlungen. 6.2 „Wettgebühr“ Gemäß …
…b bezeichnetes Erfordernis erfüllt, im Zeitpunkt der Einbringung der Urkunde in das Inland, oder b) auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung vorgenommen oder von der Urkunde (Abschrift) ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, mit der Vornahme dieser Handlungen." Gemäß § 33 TP 21 GebG…
…Nach § 11 Abs. 1 Z 5 GebG 1957 entsteht die Gebührenschuld bei Zeugnissen, die von ausländischen Behörden ausgestellt worden sind, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, auch wenn sie nur in beglaubigter oder unbeglaubigter Abschrift verwendet werden (vgl. in Fellner, aaO…
…11 Abs. 1 GebG - mit Zustellung der behördlichen Erledigung, mit Hinausgabe, mit amtlichem Gebrauch - völlig unabhängig davon entsteht, ob eine Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 bestanden hat bzw. Veranlassung für die gemachte Eingabe (Meldung samt Beilagen) war. B) Zur Festsetzung der streitverfangenen Gebühren, auf…
…11 Abs. 1 GebG - mit Zustellung der behördlichen Erledigung, mit Hinausgabe, mit amtlichem Gebrauch - völlig unabhängig davon entsteht, ob eine Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 bestanden hat bzw. Veranlassung für die gemachte Eingabe (Meldung samt Beilagen) war. B) Zur Festsetzung der streitverfangenen Gebühren, auf…
…11 Abs. 1 GebG - mit Zustellung der behördlichen Erledigung, mit Hinausgabe, mit amtlichem Gebrauch - völlig unabhängig davon entsteht, ob eine Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 bestanden hat bzw. Veranlassung für die gemachte Eingabe (Meldung samt Beilagen) war. B) Zur Festsetzung der streitverfangenen Gebühren, auf…
…11 Abs. 1 GebG - mit Zustellung der behördlichen Erledigung, mit Hinausgabe, mit amtlichem Gebrauch - völlig unabhängig davon entsteht, ob eine Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 bestanden hat bzw. Veranlassung für die gemachte Eingabe (Meldung samt Beilagen) war. B) Zur Festsetzung der streitverfangenen Gebühren, auf…
…11 Abs. 1 GebG - mit Zustellung der behördlichen Erledigung, mit Hinausgabe, mit amtlichem Gebrauch - völlig unabhängig davon entsteht, ob eine Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 bestanden hat bzw. Veranlassung für die gemachte Eingabe (Meldung samt Beilagen) war. B) Zur Festsetzung der streitverfangenen Gebühren, auf…
…11 Abs. 1 GebG - mit Zustellung der behördlichen Erledigung, mit Hinausgabe, mit amtlichem Gebrauch - völlig unabhängig davon entsteht, ob eine Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 bestanden hat bzw. Veranlassung für die gemachte Eingabe (Meldung samt Beilagen) war. B) Zur Festsetzung der streitverfangenen Gebühren, auf…
…11 Abs. 1 GebG - mit Zustellung der behördlichen Erledigung, mit Hinausgabe, mit amtlichem Gebrauch - völlig unabhängig davon entsteht, ob eine Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 bestanden hat bzw. Veranlassung für die gemachte Eingabe (Meldung samt Beilagen) war. B) Zur Festsetzung der streitverfangenen Gebühren, auf…
…Nach § 11 Abs. 1 Z 5 GebG 1957 entsteht die Gebührenschuld bei Zeugnissen, die von ausländischen Behörden ausgestellt worden sind, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, auch wenn sie nur in beglaubigter oder unbeglaubigter Abschrift verwendet werden (vgl. in Fellner, aaO…
…Nach § 11 Abs. 1 Z 5 GebG 1957 entsteht die Gebührenschuld bei Zeugnissen, die von ausländischen Behörden ausgestellt worden sind, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, auch wenn sie nur in beglaubigter oder unbeglaubigter Abschrift verwendet werden (vgl. in Fellner, aaO…
…Juni 2023, Ra 2020/16/0118). Die Frage, ob von einem ausländischen Zeugnis (bspw ausländische Strafregisterauskunft) ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, ist durch die oben zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (3273/52) bereits geklärt, weshalb die Revision nicht zugelassen wird. Im Übrigen handelte es sich um…
…TP 6 GebG 1957 ist ein schriftliches Ansuchen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht wird oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll (vgl. zB VwGH 19.9.2001…
…TP 6 GebG 1957 ist ein schriftliches Ansuchen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht wird oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll (vgl. zB VwGH 19.9.2001…
…tatsächliche Umstände bekundet, wobei die Gebührenschuld gem. § 11 Abs. 1 Z 5 GebG bei ausländischen Zeugnissen entsteht, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird; dies unabhängig davon, ob sie in beglaubigter oder unbeglaubigter Abschrift verwendet werden (vgl. in Fellner, aaO, Rz 8…
…TP 6 GebG 1957 ist ein schriftliches Ansuchen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht wird oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll (vgl. zB VwGH 19.9.2001…
…b bezeichnetes Erfordernis erfüllt, im Zeitpunkt der Einbringung der Urkunde in das Inland, oder b) auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung vorgenommen oder von der Urkunde (Abschrift) ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, mit der Vornahme dieser Handlungen. § 17 GebG lautet (auszugsweise): (1…
…im Zeitpunkt der Einbringung der Urkunde in das Inland, oder lit. b) auf Grund des Rechtsgeschäftes im Inland eine rechtserhebliche Handlung vorgenommen oder von der Urkunde (Abschrift) ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, mit der Vornahme dieser Handlungen. Nach § 17 GebG ist für die Festsetzung der…
…Hinausgabe; bei den im Ausland ausgestellten Zeugnissen, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird. Gemäß § 13 Abs.1 Z 1 GebG ist zur Entrichtung der Stempelgebühren bei Eingabe deren Beilagen und den die Eingaben vertretenden Protokollen sowie sonstigen gebührenpflichtigen Protokollen derjenige verpflichtet…