…| 22.560,00 […] Das Finanzamt folgte den Ausführungen des Prüfers und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid 2007. Ebenso erging ein akzessorischer Anspruchszinsenbescheid betreffend denselben Zeitraum. Mit Beschwerde vom 12.5.2011 (vor In-Kraft-Treten des FVwGG 2012, BGBl I Nr…
…Mangelhaftigkeit betroffenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen vom 26. März 2012, der als formell akzessorischer Nebenanspruch aus diesem Grund ebenso vollinhaltlich angefochten werde. Auch in Bezug auf die festgesetzten Anspruchszinsen liege eine entschiedene Sache vor. Abschließend werde nur noch eventualiter der Antrag auf Herabsetzung…
…Zivilrechtsweg, also vor den ordentlichen Gerichten und unter Wahrung der entsprechenden Rechtsschutzgarantien der Betroffenen geltend zu machen haben. Daraus ergibt sich, dass die Haftung des Vertreters begrifflich vom Bestand und Umfang der Verbindlichkeit des Hauptschuldners abhängig, also akzessorisch im eigentlichen Sinn, ist (vgl. Ritz, BAO…
…an den zur Haftung Herangezogenen und ist somit nichtig! „Die angeführten Abgaben an Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgerberbeitrag für die Zeiträume 4/09 bis 12/09 wurden als Selbstbemessungsabgaben bekannt gegeben.“ RECHTSWIDRIGER ABGABENANSPRUCH Es wurde vorgebracht. dass die Selbstbemessungsabgaben von 04-12/2009 für DB…
…Juli 2018). Begründet führte der steuerliche Vertreter folgendes aus: " Von meiner Mandantschaft wurde nicht in Frage gestellt, dass Anspruchszinsenbescheide insofern akzessorische Bescheide sind, als sie sich dem Grunde und der Höhe nach an der im ESt-Bescheid ausgewiesenen Forderung zu orientieren haben. In die Beschwerdeschrift…
…sind akzessorisch und verjähren gemeinsam mit dem Hauptanspruch (VwGH 27.6.1984, 82/16/0081), hier also mit der Umsatzsteuer 1990, sodass auch hinsichtlich dieser Abgaben noch keine Einhebungsverjährung eingetreten ist. Soweit der Beschwerdeführer auch Festsetzungsverjährung geltend macht, ist festzuhalten, dass Einwendungen gegen den Abgabenanspruch…
…sei weder Zulassungsbesitzerin gem. § 37 Abs. 2 KFG noch Verwenderin, sondern lediglich gelegentliche "Entleiherin" des Fahrzeuges und könne ihr gegenüber kein Abgabenanspruch geltend gemacht werden. Nach Ansicht des VwGH sei im Hinblick auf die Standortvermutung gem. § 82 Abs. 8 KFG entscheidend, wer derartige Fahrzeuge im…
…Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über das Rechtsmittel gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (vgl. Erk. VwGH 28.2.2013, 2011/16/0053). RECHTSWIDRIGER ABGABENANSPRUCH Es wurde vorgebracht, dass die Selbstbemessungsabgaben von 04-09/2009 für U, L, DB, DZ und KU falsch…
…zurückgelegt. Er sei mit dem verfahrensgegenständlichen Nissan zu keinem Zeitpunkt länger als ein paar Tage durchgehend in Österreich gewesen; der vermeintliche Abgabenanspruch sei daher gar nicht entstanden. Da der Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung des PKW nach Österreich in den zeitlichen Geltungsbereich des § 82 Abs. 8…
…war, die Dienstnehmeranteile zu bezahlen. Da die Hauptforderung nicht mehr zurecht bestanden hat, haben auch die akzessorischen Forderungen nicht mehr zurecht bestanden. Betreffend die Lohnsteuer 01-12/2012 und den Dienstgeberbeitrag 01-12/2012 ist auszuführen, dass diese Daten der Steuerberatungskanzlei der GmbH, der LM…
…nicht "allein" in Rechtsbestand bestehen bleiben kann. Die Nebengebühr Säumniszuschlag (§ 3 Abs.1 lit. d BAO) ist eine akzessorische Abgabe und teilt das rechtliche Schicksal der Stammabgabe. Daher ist auch er aufzuheben, für das Jahr 2006 zur Gänze und - wegen der Unteilbarkeit seiner spruchgemäßen Festsetzung…
…Ausland) die Standortvermutung iSd § 82 Abs. 8 KFG widerlegt. Bei Wegfall des zugrunde liegenden Abgabenanspruches komme auch die Festsetzung eines Verspätungszuschlages nicht in Betracht. 13. Die - als rechtzeitig anerkannte - Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 11.1.2016 als unbegründet abgewiesen. Nach ausführlicher Darstellung des…
…BAO ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Die Geltendmachung der Haftung stellt im vorliegenden Fall die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar…
…nach Zustellung der BVEs und des Schreibens des BFG an ihn die Ansicht, er könne die an ihn ergangenen von Feststellungsbescheiden abgeleiteten Einkommensteuerbescheide und die zu diesen Einkommensteuerbescheiden akzessorischen Anspruchszinsen mit der Behauptung bekämpfen, er hätte in den streitgegenständlichen Zeiträumen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogen.…
…Adresse, Kennzeichen des mehrspurigen Kraftfahrzeuges, Daten des Benutzerkontos und Kreditkartendaten." (2) Die gemäß Abs. 1 verarbeiteten Datenarten sind zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, aufzubewahren. § 9. (1) Wird das Entgelt im Wege der Benützung eines elektronischen Parkscheines entrichtet, ist…
…werden hätten dürfen. Dem ist entgegenzuhalten, dass Anspruchszinsen nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO zu den Nebenansprüchen gehören und zur festzusetzenden Abgabe formell akzessorisch sind (vgl. VwGH 27.3.2008, 2008/13/0036). Sie sind eine objektive Rechtsfolge, um mögliche Zinsvorteile und –nachteile auszugleichen…
…für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. (2) Die Bestimmungen des Einkommensteuerrechtes über die Geltendmachung der Haftung für Steuerabzugsbeträge bleiben unberührt. (3) Die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anläßlich der Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß Abs. 1 ist nach Eintritt der Verjährung…
…| Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Haftungsbetrag | Körperschaftsteuer | 2015 | 13.06.2016 | 13.500,00 Ausmaß der Haftung: Auch die Haftung des § 9a BAO ist subsidiär und akzessorisch. Eine Person darf demnach nur dann als Haftende in Anspruch genommen werden…
…ergeben hat, dann wäre dieser Wechsel bei der Bestimmung des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen. Abgabepflichtiger wäre der "neue" Bauwerber (der im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches aktuelle Bauwerber). Sobald sich jedoch der Abgabentatbestand verwirklicht hat, ist das Abgabenschuldverhältnis entstanden und der Abgabeschuldner - unabhängig davon, ob bereits…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache P-2 und P-3, beide A-1, beide vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Weyrgasse 8, 1030 Wien, als Rechtsnachfolgerinnen der Verlassenschaft nach P-1, über die Beschwerde…