…von nominell € 100.000,00 um € 11.112,00 durch Ausgabe von 11.112 Stück neuer auf Inhaber lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu einem Gesamtausgabebetrag von € 6.000.000,00 gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre und alleiniger…
… 27 EStG 1988 , da es in diesem Fall am erkennbaren Abzinsungsvorgang fehlt. Während beim Erwerb einer nicht notleidenden Forderung der niedrigere Kaufpreis dem abgezinsten Nennwert entspricht, wird eine notleidende Forderung nicht deshalb mit dem niedrigeren Preis bemessen, um Zinsen wegen späterer Fälligkeit der Forderung zu…
…ohne dass dafür vom Käufer irgendeine Verzinsung zu bezahlen wäre. Gemäß § 14 BewG seien derartige unverzinste Kapitalforderunge mit einem geringeren gemeinen Wert als dem Nennwert anzusetzen. Dieser geringere gemeine Wert sei durch Abszinsung zu ermitteln, und zwar aufgrund des Bugetbegleitgesetzes 2001 nach finanzmathematischer Methode im…
…dass der abgezinsten Wert des Darlehens des Landes Niederösterreich € 1.359,79 beträgt. Gemäß der Vorschrift des § 14 Abs. 3 BewG ist der Betrag zu ermitteln, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 vH des Nennwertes bis…
…Verkehrswert hinzuzurechnen. Laut Bewertungsexperten von CP sei es aber üblich, die Bar- und sonstigen Liquiditätsreserven hinzuzurechnen. Würde der Kaufpreis nur basierend auf dem abgezinsten Nettoeinkommen bestimmt werden, würde der Kaufpreis unter den verfügbaren Barreserven der österreichischen Einheiten liegen. Das widerspreche den Prinzipien der Logik, dass…
…zum Ausdruck gebracht, dass als Gegenleistung der nominale Kaufpreis maßgebend ist. Auch ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grundstückes bildet mit seinem Nennbetrag die Gegenleistung. Bei der Ermittlung der Gegenleistung kommt selbst die Abzinsung eines in Teilzahlungen abzustattenden Kaufpreises überhaupt nicht in Betracht, weil die…
…land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke" die hälftigen übernommenen Verbindlichkeiten, das anteilig übernommene Wohnbauförderungsdarlehen im abgezinsten Betrag von € 7.631,20 sowie der Wert der "übrigen Grundstücke" (3facher Einheitswert) zugrunde gelegt. In der dagegen erhobenen Beschwerde bringt die Bf vor, die ermittelte Bemessungsgrundlage sei nicht nachvollziehbar…
…maßgebend. Auch etwa ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grundstückes bildet mit seinem Nennbetrag die Gegenleistung. Ist beispielsweise die Abstattung des Kaufpreises in Teilzahlungen vereinbart, so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer…
…maßgebend. Auch etwa ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grundstückes bildet mit seinem Nennbetrag die Gegenleistung. Ist beispielsweise die Abstattung des Kaufpreises in Teilzahlungen vereinbart, so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer…
…maßgebend. Auch etwa ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grundstückes bildet mit seinem Nennbetrag die Gegenleistung. Ist beispielsweise die Abstattung des Kaufpreises in Teilzahlungen vereinbart, so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer…
…maßgebend. Auch etwa ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grundstückes bildet mit seinem Nennbetrag die Gegenleistung. Ist beispielsweise die Abstattung des Kaufpreises in Teilzahlungen vereinbart, so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer…
…maßgebend. Auch etwa ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grundstückes bildet mit seinem Nennbetrag die Gegenleistung. Ist beispielsweise die Abstattung des Kaufpreises in Teilzahlungen vereinbart, so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer…
…maßgebend. Auch etwa ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grundstückes bildet mit seinem Nennbetrag die Gegenleistung. Ist beispielsweise die Abstattung des Kaufpreises in Teilzahlungen vereinbart, so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer…
…maßgebend. Auch etwa ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grundstückes bildet mit seinem Nennbetrag die Gegenleistung. Ist beispielsweise die Abstattung des Kaufpreises in Teilzahlungen vereinbart, so bildet ebenso der vereinbarte Kaufpreis selbst und nicht etwa die Summe der abgezinsten Teilzahlungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer…
…dazu Anteile an der W GmbH, FN 259355p. Die Forderung hatte einen Nennwert von EUR 20.000,00. Die Anteile an der W GmbH hingegen sind aufgrund der schlechten Ertragslage dieser Gesellschaft maximal mit EUR 1,00 zu bewerten. Die Bewertung dieser Anteile ergibt sich…
…Kaufpreis wie folgt festzusetzen: Der Barwert der zum Zeitpunkt des Erwerbes des Leasingobjektes I.b) bis zum Ende der Grundvertragsdauer aushaftenden Gesamtleasingraten (exkl. MWSt), abgezinst mit dem der Gesamtleasingrate (exkl. MWSt) zu diesem Zeitpunkt zugrundeliegenden Zinssatz, zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt bereits verrechneten Kautionen…
…nur schlagend wird, wenn die unterhaltsrechtlichen Regelungen nach Punkt I und II von der Ehegattin nicht angefochten werden. Die besagten € 150.000,00 werden auch nicht abgezinst. Zum momentanen Zeitpunkt handelt es sich daher um einen mit € 0,00 anzusetzenden Wert, da derzeit…
…volle, allenfalls abgezinste Kaufpreisforderung anzusetzen (vgl. Stiastny in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 24 Rz 122 (Stand 01.03.2018, rdb.at]). Liegen jedoch am Bilanzstichtag Umstände vor, nach denen damit zu rechnen ist, dass die Forderung nicht mit dem vollen (wertgesicherten) Nennbetrag eingehen wird…
…sowieso zu bejahen). Die belangte Behörde habe die ***A*** Gutscheine im Rahmen des angefochtenen Bescheides mit dem auf den Gutscheinen aufgedruckten nominalen Rabattbetrag in Höhe von EUR 20 bewertet. Der Nennwert von EUR 20 entspreche aber nicht dem gemeinen Wert der Gutscheine gemäß § 10 BewG…