…ist gemeinnützig und nicht konfessionell oder parteipolitisch gebunden. 4. Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht geplant. § 2 Zweck: „Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar einem gemeinnützigen Zweck im Sinne der Bundesabgabenordnung und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der Verein bezweckt die Förderung der Entwicklung und…
…dem Gebiet der Republik Österreich ist. Die Errichtung anderer nationaler Gesellschaften der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in Österreich ist unzulässig. Das Österreichische Rote Kreuz kann seine Zweigvereine, deren Zweigvereine sowie Gesellschaften, an denen es oder diese Zweigvereine beteiligt sind, ermächtigen, den Namen des Roten Kreuzes zu…
…abgeändert: "§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen "Name 2". (2) Er hat seinen Sitz in Ort und erstreckt seine Tätigkeiten auf ganz Österreich. (3) Dier Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt. § 2 Zweck (1) Der Verein, dessen Tätigkeitnicht auf Gewinn gerichtet…
…gesetzlichen Bestimmungen der Länder in jeweils gültigen Fassung entsprechendem Zustand zu erhalten. Zur ordnungsgemäßen kleingärtnerischen Bewirtschaftung gehört insbesondre, ... 6.4.5 die Gartenordnung des Zweigvereins einzuhalten ... 6.9 Dem Unterpächter ist es verboten, aus Anlass der Auflösung des Unterpachtverhältnisses vom neuen Unterpachtwerber oder einem Dritten…