…des § 9 Abs 3 KStG nicht erfülle. Sie sei eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, die in Österreich weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sei und verfüge auch über keine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung, noch über eine Beteiligung an einer operativ tätigen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft, die…
…des § 9 Abs 3 KStG nicht erfülle. Sie sei eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, die in Österreich weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sei und verfüge auch über keine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung, noch über eine Beteiligung an einer operativ tätigen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft, die…
…der Beförderung nach Frankreich zu erbringen. Im Zeitpunkt der Zollanmeldung habe die Bf nicht überprüft, ob die Beförderungsnachweise vorhanden waren. Diese seien nachträglich erstellt und in den meisten Fällen nachgereicht worden. Die Bf habe auch nicht geprüft, ob die Waren in einen anderen Mitgliedstaat verbracht…
…zwölf Doppelzimmer und ein separates Bad und WC. Im Erdgeschoß war außerdem eine vollständig eingerichtete Gastronomieküche mit separiertem Kühlraum untergebracht. Im ersten Stock befanden sich zwei Personalzimmer mit Bad und WC. 3. Zur Führung dieser Destination hat die Bf. die Eintragung einer Zweigniederlassung in G…
…Sie ist eine als Gesellschaft geführte Zweigniederlassung. Die Muttergesellschaft wie die Bf sind im Konzern der ***Konzern*** eingebunden. Eine ernsthafte Existenzgefährdung durch die Abgabenbelastung konnte anhand der vorliegenden Unterlagen nicht nachgewiesen werden. Die Nachforderung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von EUR 262.532,95 bzw von…
…Art. 4 DBA Frankreich bedeutet im Sinne dieses Abkommens der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person'' eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der…
…Art. 4 DBA-Frankreich bedeutet im Sinne dieses Abkommens der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person'' eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der…
…Abs. 1 erster Satz DBA-Frankreich "eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsführung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist." Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so…