…Arbeitsbogen; BP-Bericht vom 18. Jänner 2012, ABNr. 9999, Tz. 4, Finanzstrafakt , Bl. 3 verso). Es ist unter Anwendung des finanzstrafrechtlichen Zweifelsgrundsatzes fraglich, ob wirklich an den Bruder des Beschuldigten gar keine betrieblich veranlassten Zahlungen erfolgt sind, zumal für die Zeit nach Abschluss des Distributionsvertrages.
Nicht gänzlich auszuschließen wäre auch, dass nicht etwa E auch vorher in irgendeiner Form am Betriebsgeschehen mitgewirkt hätte. Die tatsächlichen Vorgänge sind aber wohl dann belegmäßig nicht korrekt abgebildet worden, zumal wenn der Beschuldigte die Formulierung der Rechnungen mit der Darstellung verteidigt, man habe diese…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Finanzstrafsache gegen Frau Mag. S, Adresse1, vertreten durch Dr. Verena Schmid, Rechtsanwältin, Wipplingerstraße 13/5, 1010 W, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
…objektive Tatseite. Die Finanzstrafbehörde l. Instanz hätte vielmehr selbstständig Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite zu treffen gehabt und darauf gestützt, eine eigenständige Beweiswürdigung unter Beachtung des Zweifelgrundsatzes vornehmen müssen, zumal auch Beweise über das Abgabenverfahren hinaus im Finanzstrafverfahren l. Instanz originär aufgenommen wurden. All…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***, über die Beschwerde vom 19. Februar 2026 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 13. Februar 2026 betreffend die Feststellung gemäß § 8 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c, d e, vertreten durch Winkler & Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH & Co KG, Alpstraße 23, 6890 Lustenau, über die Beschwerde vom 12. Oktober 2017, gegen den Bescheid…
…tragen. Eine derartige Fallnorm bzw. ein solcher allgemeiner Erfahrungssatz gibt es jedoch im österreichischen Recht ebensowenig wie eine im vorliegenden Fall anzuwendende Beweislastumkehr. Der Grundsatz der amtswegigen Wahrheitsfindung und im weiteren der Zweifelsgrundsatz "in dubio pro reo" im Finanzstrafverfahren bedeutet, dass die Beweislast auf den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. August 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
3.2.2.1. Nicht einmal die Behörde zieht - zu Recht - das Bestehen einer Leistungsbeziehung zu den (damaligen) Subunternehmern in Zweifel. Es habe also Leistungsbeziehungen dorthin aus dem alleinigen Grund gegeben, die Kundenaufträge ordnungsgemäß durchführen zu können und die Auftraggeber solcherart zufrieden zu stellen. 3…
§ 17 Abs. 3 TabStG: Wer Tabakwaren nach Abs. 1 oder nach Abs. 2 erster Satz beziehen, in Gewahrsame halten oder verwenden will, hat dies dem Zollamt Österreich vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. § 27 Abs. 5 TabStG: Der Steuerschuldner hat für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…
"16 Sind (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das VwG im Interesse der Raschheit iS des § 28 Abs. 2 Z 2 erster Fall VwGVG 2014, zumal diesbezüglich nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X in der Beschwerde-sache A, Adresse1, über die Beschwerde vom 5. April 2018 gegen den Bescheid (Sammelbescheid) der belangten Behörde Zollamt Graz vom 26. März 2018, Zahl: aa, betreffend die Festsetzung von Altlastenbeiträgen zu…
• Alltagstheorien, Vorurteilen etc kommt kein ernstzunehmender Beweiswert zu. Das gilt bspw für die ungesicherte Meinung, dass derjenige, der sich in einem einer Aussage geirrt hat, auch in allen übrigen Punkten falsch liege (VwGH 20.02.1986, 85/02/0229; VwGH 27.07.2001, 95/08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A, Adresse1, vertreten durch B Rechtsanwalts GmbH, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 19. Mai 2014, Zahl: 100000/aaa/2013-7 betreffend Aussetzung der Vollziehung zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache GH, vertreten durch Huber & Huber Steuerberatung OG, Kasernenstraße 4 Tür 2, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 22.03.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Salzburg…
d) für volljährige Vollwaisen, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung besuchen möchten (Abs. 1 lit. c bis f), abweichend von lit. a über die Altersgrenze und die Studiendauer, für die nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein Semester oder um…