…zumindest) begründeter Zweifel an der Rechtswidrigkeit" der angefochtenen Abgabenentscheidung sei die Aussetzung zu bewilligen. Darüber hinaus würde die Vollziehung der vorgeschriebenen Abgaben einen unersetzbaren Schaden mit sich bringen, so dass auch aus diesem Grunde die beantragte Aussetzung zu gewähren sei. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 9…
…zumindest) begründeter Zweifel an der Rechtswidrigkeit" der angefochtenen Abgabenentscheidung sei die Aussetzung zu bewilligen. Darüber hinaus würde die Vollziehung der vorgeschriebenen Abgaben einen unersetzbaren Schaden mit sich bringen, so dass auch aus diesem Grunde die beantragte Aussetzung zu gewähren sei. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 9…
…zumindest) begründeter Zweifel an der Rechtswidrigkeit" der angefochtenen Abgabenentscheidung sei die Aussetzung zu bewilligen. Darüber hinaus würde die Vollziehung der vorgeschriebenen Abgaben einen unersetzbaren Schaden mit sich bringen, so dass auch aus diesem Grunde die beantragte Aussetzung zu gewähren sei. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 9…
…zumindest) begründeter Zweifel an der Rechtswidrigkeit" der angefochtenen Abgabenentscheidungen seien die Aussetzungen zu bewilligen. Darüber hinaus würde die Vollziehung der vorgeschriebenen Abgaben einen unersetzbaren Schaden mit sich bringen, so dass auch aus diesem Grunde die beantragten Aussetzungen zu gewähren seien. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 26…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) hat am 29. November 2016 in indirekter Vertretung des Versenders/Ausführers die Zollanmeldung ***CRN*** abgegeben, in der im Feld 2…
…eine Ermessensentscheidung stand nicht an. Die Beschwerde war demnach spruchgemäß abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Einer Rechtsfrage…
…über die herrschende Meinung hinaus grundsätzlich in Zweifel zieht, dass - ähnlich wie im gegenständlichen Fall - im Fall einer ersten Wiederaufnahme, die aufgehoben wurde, eine zweite Wiederaufnahme bescheidmäßig zulässig verfügt werden kann, wenn nicht n a c h Verfügung der ersten Wiederaufnahme ein Wiederaufnahmsgrund neu hervorgekommen…
Entscheidend war aber, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Unbilligkeit nicht vorliegt, wenn die Möglichkeit besteht, eine Abgabennachforderung in Form von - geringen, tragbaren - Ratenzahlungen abzustatten. Im vorliegenden Fall traf zweifellos zu, dass die sofortige Abgabeneinhebung eine wirtschaftliche Härte darstellen würde. Diesem Umstand trug das Finanzamt…
…mit Beendigung des Mietverhältnisses zum 30.09.2012 die Wirtschaftsgüter für die Beschwerdeführerin nicht mehr verwendbar geworden sind. Die Abgabenbehörde ist demnach im Recht, wenn sie die Anerkennung der im Wirtschaftsjahr 2011 geltend gemachten Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung verweigert hat. Körperschaftsteuerbescheide Gruppe 2009, 2010…
…war vom Bundesfinanzgericht aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht zu prüfen. Das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO wurde im gegenständlichen Verfahren nicht dargetan. Eine persönlichen Unbilligkeit wurde nicht behauptet bzw. geltend gemacht. Da es somit schon an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für…
…dann an, wenn Abgaben nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden und keine im Gesetz taxativ aufgezählten Aufschiebungsgründe oder Ausnahmetatbestände gesetzt wurden. Gemäß § 210 Abs. 1 BAO werden Abgaben unbeschadet der in Abgabenvorschriften getroffenen besonderen Regelungen mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. Der…
…Februar 2023 über FinanzOnline an das zuständige Finanzamt. Mit Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 vom 21. März 2023 wurde die Veranlagung vorgenommen. Hierin wurde die Einkommensteuer mit € 8.412,97 ermittelt und nach Anrechnung der Lohnsteuer in Höhe von € 8.412,94 mit € 0…
Bei der Beurteilung, ob das Behalten der gemäß Art. 8 des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern erhobene Einmalzahlung (Abgeltungssteuer) in Höhe von 6.847,99 Euro persönlich und sachlich unbillig iSd § 236 BAO ist…
…Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Graz, am…
Damit geht der Einwand der allgemeinen Verjährung durch die Bf. ins Leere. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für die nicht absolut verjährten Zeiträume ab Juni 2010 sowie für die Einkommensteuer 2009 bis 2012 kann diesem kein Erfolg beschieden sein, weil die vorzuschreibenden Abgaben als hinterzogen zu beurteilen…
…an einer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Die Entscheidung beruht auf der Feststellung, dass die Voraussetzungen für ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen im konkreten Einfuhrfall nicht gegeben sind. Das Bundesfinanzgericht konnte sich in der…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Es liegen zwar bisher weder eine Entscheidung des BFG noch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu einer Selbstanzeige nach § 10 KapMeldeG vor, jedoch wurde verfahrensgegenständlich keine grundsätzliche ungelöste Rechtsfragen aufgeworfen. Das Vorliegen der erforderlichen subjektiven…
Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns des Bf. bei der Verkürzung der Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o.a…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9.5.2014 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer (kurz: Bf.) einen ersten Säumniszuschlag (i. H. v. 207,90 Euro) von der Einkommensteuer 2012 mit der…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, dass der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid inhaltlich rechtswidrig sei. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid …