…Beschwerden gegen diese Bescheide erhoben und darin ua jeweils einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 45 UZK gestellt. Es würde - wie in den Beschwerden dargestellt - ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen vorliegen (das Zollamt gehe zB von nicht bewiesenen Vermutungen und…
…auf die diesbezüglichen Ausführungen des Zollamtes Linz Wels in seinen Entscheidungen. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides liegen vor, wenn ua die Rechtslage unklar, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden (vgl Witte…
…die Schreiben vom 15.7.2019 sowie 7.11.2019 werden sogar von der Vorständin des besagten Finanzamtes unterfertigt. Dieser Umstand erhärtet massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vier-Augen-Prinzips im Zusammenhang mit einer Konteneinschau nach dem KontRegG. Im Schreiben vom 15.7.2019…
…in der Hauptsache zu beurteilen und zu lösen ist. Aufgabe des [Einhebungs-]Aussetzungsverfahrens ist es nicht, die Rechtsmittelentscheidung vorwegzunehmen (Ritz, BAO5, § 212a Tz 9), sondern im Sinne des Art 244 ZK zu prüfen, ob begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen. Begründete Zweifel…
… 9 Abs. 6 UmgrStG Anwendung findet. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit dieser Würdigung ist festzuhalten, dass die Bf. als inländische Schuldnerin der Kapitalerträge im Falle des Vorliegens von kapitalertragsteuerpflichtigen Erträgen zur Einbehaltung und Abfuhr der geschuldeten Kapitalertragsteuer an den Bund verpflichtet ist. Kommt ein Schuldner derartiger…
…Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (VwGH 13.11.1992, 91/17/0047; VwGH 26.6.1998, 95/19/0764). Vielmehr ist aufgrund der der Mutter erteilten Postvollmacht anzunehmen, dass der Bf die Wohnung in X…
…zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl VwGH 13.11.1992, 91/17/0047). Der Bf. behauptet weder, dass der Zusteller Grund zur Annahme gehabt habe, dass er sich nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hätte noch…
…über Echtheit und Richtigkeit der Zustellung, ein Gegenbeweis ist möglich (vgl. Ritz/Koran, BAO, 7. Aufl. (2021), ZustG, § 22 Tz 2). Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu…
…im Hinblick auf die Abweisung der Aussetzung der Vollziehung im Bescheid des Zollamtes Wien vom 19. Mai 2014 wegen einer Scheinbegründung ein Begründungsmangel vor, weil das Zollamt Wien zwar ausgeführt hat, es habe an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung keine Zweifel und dass keine Anhaltspunkte für…
…Zweifel an der Identität der kontrollierten Personen aufgetreten, hätte dieser Umstand eine Hinzuziehung von Exekutivorganen zur Identitätsabklärung zur Folge gehabt. Ebenso wenig entspreche es den Tatsachen, dass die Mitarbeiter des A beim Ausfüllen der Personenblätter knien hätten müssen; wahr sei vielmehr, dass das Ausfüllen der…
…zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl VwGH 13.11.1992, 91/17/0047). Der Bf. behauptet weder, dass der Zusteller Grund zur Annahme gehabt habe, dass er sich nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hätte noch…
…2 VStG in der bis 30. Juni 2013 geltenden Fassung wurde gemäß den obigen Rechtsausführungen aufgehoben. Es ist im Zusammenhang mit Zustellungen Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen…
…die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex - ZK) wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder…
…als unbegründet abgewiesen. Der Antrag des Bf. auf Aussetzung der Vollziehung wurde mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 30. Mai 2012, Zl. 100000/65073/2011-6, abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden. Dagegen richtete…
…kann. Angesichts des allgemeinen Interesses der Union, ihre Eigenmittel schnellstmöglich zu erheben, sieht Art. 45 Abs. 2 UZK vor, dass die Einlegung eines Rechtsbehelfs nur dann die Aussetzung der Vollziehung bewirken kann, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen oder wenn dem…
…insbesondere da auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen und die außerordentliche Revision anhängig ist, einen Antrag gemäß § 212 a BAO auf Aussetzung der Einbringung der Abgabenschuld bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Beschwerde Beweis: Einvernahme des Beschwerdeführers" Bescheid Mit Bescheid vom 30.11…
…die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Die Aussetzung der Vollziehung…
…Zollbehörden setzten gemäß Art. 45 Abs. 2 UZK jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 44 Abs. 4 UZK bestimmt nationales…
…244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzten jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden…