…auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 45 UZK gestellt. Es würde - wie in den Beschwerden dargestellt - ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen vorliegen (das Zollamt gehe zB von nicht bewiesenen Vermutungen und Schlussfolgerungen aus und sei zu Unrecht von einer Verjährungsfrist von zehn…
…entschieden und den Antrag abgewiesen. Es hat seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, dass gemäß einer überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung keine begründeten Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen. Ein Vorbringen, dass mit der Entrichtung der Abgaben in der Höhe von € 10.209,53 ein…
…setzen die Zollbehörden die Vollziehung der Ent-scheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Artikel 244 ZK handelt es sich um…
…zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl VwGH 13.11.1992, 91/17/0047). Der Bf. behauptet weder, dass der Zusteller Grund zur Annahme gehabt habe, dass er sich nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hätte noch…
…obigen Rechtsausführungen aufgehoben. Es ist im Zusammenhang mit Zustellungen Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (VwGH 13.11.1992, 91/17/0047; 26.6.1998, 95/19/0764…
…Tz 16). Es ist aber Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (VwGH 13.11.1992, 91/17/0047; VwGH 26.6.1998, 95/19/0764). Vielmehr ist aufgrund…
…zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl VwGH 13.11.1992, 91/17/0047). Der Bf. behauptet weder, dass der Zusteller Grund zur Annahme gehabt habe, dass er sich nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hätte noch…
…die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen. Im gegenständlichen Fall sind die Vorschriften des Zustellgesetzes eingehalten worden. Die Zustelladresse, nämlich die tatsächlich bewohnte Wohnung des BF ist eine Abgabestelle. Der Zusteller hatte Grund zur Annahme, dass sich der BF regelmäßig an der…
…Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (VwGH 13.11.1992, 91/17/0047; VwGH 26.6.1998, 95/19/0764). Die Rechtswirksamkeit…
…die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochten Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen…
…27.07.2011 wies die belangte Behörde den Antrag mit der Begründung ab, man habe weder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung noch seien Anhaltspunkte für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens gegeben. Hinsichtlich der vorliegenden Ermittlungsergebnisse wird auf die Berufungsvorentscheidung vom selben Tag…
…den Unterhalt zu verschaffen. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens ist nicht hervorgekommen, dass die belangte Behörde objektive rechtserhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von ihr bis November 2010 erfolgten Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe hat (insbes Erschleichungstatbestand des § 303 Abs 1 lit a BaO). Im elektronischen Verwaltungsakt…
…Mai 2012, Zl. 100000/65073/2011-6, abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden. Dagegen richtete sich die nun als Beschwerde zu erledigende Berufung vom 2. Juli 2012, in welcher der Bf. vorbringt, dass die…
…jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. (3) In den in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht…
… 212a BAO vor. Die Beschwerdeführerin hätte durch den sofortigen Vollzug des Bescheides einen gravierenden wirtschaftlichen Nachteil zu befürchten und stellt daher, insbesondere da auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen und die außerordentliche Revision anhängig ist, einen Antrag gemäß § 212 a BAO auf Aussetzung…
…Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen…
…17 ZuStellG eine öffentliche Urkunde ist und es somit Sache des Empfängers ist, Umstände und entsprechende Beweise vorzubringen, die geeignet sind, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zustellung aufkommen zu lassen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die Berufungsvorentscheidungen am ersten Tag der Abholfrist iSd § 17 Abs…