…belangte Behörde Zweifel am Inhalt des Antrages oder an der Erklärung, in welchen Punkten der ("Sammel-")Bescheid vom 6. Februar 2004 oder welcher der mit "Umsatzsteuerbescheid 2000" und "Umsatzsteuerbescheid 2001" bezeichneten Bescheide vom 6. Februar 2004 angefochten wird, gehegt, dann hätte sie allerdings einen Mängelbehebungsauftrag…
…um einen Fristsetzungsantrag. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zu den Übertragungsanträgen gründet sich auf den als Beilage (in Kopie) vorgelegten Anbringen. Es besteht kein Grund, am Inhalt dieser Anbringen zu zweifeln. Die Feststellung, dass es sich bei der Eingabe vom 2.4.2026 um einen Fristsetzungsantrag…
…erwähnt wird (nämlich: "Bescheid über einen Prüfungsauftrag"). Gem. Ritz: BAO, 5. Aufl. S. 269 sind Bescheide ausnahmslos mit dem Wort "Bescheid" zu kennzeichnen . Die fehlende Bezeichnung als Bescheid ist dann unschädlich, wenn sich aus dem Inhalt kein Zweifel am normativen Gehalt ergibt (VwGH 30.1…
…des Bundesfinanzgerichts besteht kein Zweifel am objektiven Erklärungswert des Anbringens. Auch wenn das strittige Anbringen in der Jahresfrist gestellt wurde und damit ein Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO möglich gewesen wäre, kann dem Anbringen kein anderer Inhalt als dem eines Antrages auf Wiederaufnahme der…
…eigenen Namen oder im Namen der Beschwerdeführerin erhoben wurde. Unter Anwendung der angeführten Zweifelsregel, wonach im Zweifel einem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen ist, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt, ist die Berufung der Beschwerdeführerin zuzurechnen. …
…85 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde, wenn eine Beschwerde nicht den in § 250 Abs 1 BAO umschriebenen Erfordernissen entspricht, dh wenn Zweifel darüber bestehen, welche Bescheide angefochten werden, am Inhalt des Antrages oder an der Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird, oder…
…Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist – im Hinblick auf § 115 BAO – die Absicht der Partei zu erforschen. Die Behörde hat nicht den Sinn einer mehrdeutigen Parteienbekundung in der Richtung zu bestimmen, die für den Standpunkt der Partei nach der Beurteilung der Behörde am günstigsten wäre…
…damit keinesfalls bestätigt hatte, dass er einen Vorlageantrag stellen wollte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, im Zweifel nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 24.9.2014…
…der Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Insbesondere darf im Zweifel nicht davon ausgegangen werden, dass eine Partei einen von vornherein sinnlosen oder unzulässigen Antrag gestellt hat. § 49 VStG enthält keine näheren Angaben zum notwendigen Inhalt eines Einspruchs…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH…
…28.2.2008, 2006/16/0129); 19.3.2013, 2010/15/0188). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (z.B. VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229…
…0024, mwN). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Dies unterstreicht den Schutz der Rechte der Partei und verhindert, dass durch eine enge oder fehlgeleitete Interpretation ihre Möglichkeiten…
…dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis…
…dem Verwaltungsgericht vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (Hinweis…
…Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH vom 27. Februar 2014, 2009/15/0212, und vom 24. September 2014, 2011713/0082). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist…
…3.2024 nach § 299 BAO zum Zeitpunkt des per FinanzOnline eingelangten Anbringens noch nicht abgelaufen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach im Zweifel einem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen ist, der ihr die…
…beim Finanzamt am 27. Juni 2014 per Post eingelangte Schreiben der Bf weist als Adressat das Finanzamt *** aus. Es lässt seinem Inhalt nach entgegen der Ansicht des Finanzamtes in keiner Weise erkennen, dass die Bf gegen eine Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes einen Antrag auf Entscheidung des…
…der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt…
…nichts zu einer etwaigen Unrichtigkeit des Wiederaufnahmebescheids aus. Der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2016 vom 27.03.2019 wurde in der ursprünglichen Beschwerde lediglich am Beginn der Begründung zum bisherigen Verfahrensgang kurz erwähnt. Darüber hinaus wurde mit gesondertem Anbringen vom 05…
…von Anbringen führt Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3 § 85 Rn 3 und 4, BAO (Stand 1.2.2021, rdb.at) aus: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischritts an. Bei einem…