…1988 (EStG 1988) i.V.m. § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Zuzugsbegünstigungen (Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 - ZBV 2016), BGBl II 2016/261, zurück. Begründet wurde die Zurückweisung wie folgt: "Am 26.9.2017 stellte Herr Univ.-Prof. Dr. A (der BF) einen…
…Gewährung des pauschalen Zuzugsfreibetrages für Wissenschaftler und Forscher jedoch erst am 16. Mai 2016 gestellt habe, sei die Antragstellung verspätet erfolgt. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wendete der Bf. ein, dass die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. Nr. 261/2016, in der bestimmt werde…
…in ****, sei. Mit Bescheid vom 8. November 2016 wies das Bundesministerium für Finanzen den Antrag auf Gewährung des Zuzugsfreibetrages gemäß § 103 Abs. 1 a EStG 1988 ab. Begründend wurde ausgeführt, dass § 1 Abs. 2 der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. II Nr. 261/2016, bestimme, dass der…
…Nr. 118/2015, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Zuzugsbegünstigungen (Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 – ZBV 2016), BGBl. II Nr. 261/2016, erlassen. § 1 ZBV 2016 lautet: (1) Der Bundesminister für Finanzen kann auf Antrag der zuziehenden Person die Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen (§ 103 Abs. 1…
…2 Zuzugsbegünstigungsverordnung (ZBV) 2016 nicht beigelegt. Die Behebung des angeführten Mangels durch Einreichung des Verzeichnisses beim Bundesfinanzgericht wird innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses aufgetragen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt der Antrag auf Berücksichtigung des Zuzugsfreibetrages bei der Berechnung der…
…2 Zuzugsbegünstigungsverordnung (ZBV) 2016 nicht beigelegt. Die Behebung des angeführten Mangels durch Einreichung des Verzeichnisses beim Bundesfinanzgericht wird innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses aufgetragen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt der Antrag auf Berücksichtigung des Zuzugsfreibetrages bei der Berechnung der…
… 103 Abs. 1a EStG 1988 ab 9. Mai 2016 ab. Begründet wurde dies damit, dass der Antrag nach § 1 Abs. 2 der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. II Nr. 261/2016, spätestens 6 Monate nach dem Zuzug eingebracht werden müsste. Die Antragstellung sei daher verspätet erfolgt. Über…
…nach § 103 Abs. 1a EStG 1988 iVm der Zuzugsbegünstigungsverordnung des Bundesministers für Finanzen (ZBV 2016 ). Von der zuständigen Abgabenbehörde wurde dieser Antrag mit Bescheid vom 18.10.2019 abgewiesen. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt: § 2 Abs. 2 ZBV 2016 normiere ergänzend zu Abs. 1 leg…
…erfolgt. Dieser Steuersatz darf 15 % nicht unterschreiten." 2) Zuzugsbegünstigungsverordnung Auf Basis der Bestimmung des § 103 Abs. 3 EStG 1988 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Zuzugsbegünstigungen (Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 - ZBV 2016), BGBl. II Nr. 261/2016, erlassen, welche auszugsweise lautet: "Wissenschaft und Forschung…
…ihr vorgenommene Berechnung widerspricht jedenfalls der Zuzugsbegünstigungsverordnung. Auch in der Fachliteratur wird die Rechtsmeinung vertreten, dass auch die variablen steuerpflichtigen Gehaltsbestandteile, auf die der Arbeitnehmer arbeitsvertraglichen Anspruch hat, in die Berechnung der Einkommensschwelle nach § 2 Abs. 2 Z. 3 ZBV 2016 einzubeziehen seien. Der Verordnungstext…
…vom Bundesminister für Finanzen in der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. II Nr. 2016/261 geregelt. Gemäß § 1 Abs. 2 ZBV 2016 ist der Antrag auf Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung spätestens sechs Monate nach dem Zuzug einzubringen. Die in § 1 Abs. 2 ZBV 2016 festgelegte Frist schließt Personen…
…118/2015, idF des StRefG 2015/2016 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Zuzugsbegünstigungen (Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 – ZBV 2016), BGBl. II Nr. 261/2016, erlassen. Die am 21. September 2016 in Kraft getretene ZBV 2016 lautet auszugsweise: „Antragstellung und Bescheid § 1 (1) Der Bundesminister…
…1a EStG 1988 wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015, eingefügt. 2) Zuzugsbegünstigungsverordnung Auf Basis der Bestimmung des § 103 Abs. 3 EStG 1988 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Zuzugsbegünstigungen (Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 - ZBV 2016), BGBl. II Nr. 261/2016…
…118/2015, idF des StRefG 2015/2016 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Zuzugsbegünstigungen (Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 – ZBV 2016), BGBl. II Nr. 261/2016, erlassen. Die am 21. September 2016 in Kraft getretene ZBV 2016 lautet auszugsweise: „Wissenschaft und Forschung § 2. (1) Der Zuzug…
…2015/118. Der Bf. schloss seinem Antrag ein Verzeichnis nach § 7 Absatz 1 der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (idF kurz ZBV) samt Nachweise an, mit denen er seine Ausführungen zum Anspruch auf diese Steuerbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG belegte. Seit 1.8.2017 sei er als…
…erforderlichen Beobachtungszeitraumes kann aber nicht nachvollzogen werden, wie von einer Begründung des Lebensmittelpunktes des Bf. am 21. Juli 2016 ausgegangen werden kann, lediglich weil die Familie an diesem Tag (die Ehefrau und die Kinder aus Deutschland kommend, der Bf. aus Kroatien kommend) in Österreich eingereist…
…118/2015, idF des StRefG 2015/2016 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Zuzugsbegünstigungen (Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 – ZBV 2016), BGBl. II Nr. 261/2016, erlassen. Die am 21. September 2016 in Kraft getretene ZBV 2016 lautet auszugsweise: „Antragstellung und Bescheid § 1 (1) Der Bundesminister…
…mit Verordnung zu regeln. Von dieser Ermächtigung hat der Bundesminister für Finanzen mit der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 - ZBV 2016, BGBl II 2016/261, Gebrauch gemacht. Da die oben angeführten Ausführungen im Bericht des Bundesministers für Finanzen dem Inhalt der ZBV 2016 entspricht, war spruchgemäß zu entscheiden…
…Forschungstätigkeit unter dem Mindestgehalt von akademischen Schlüsselkräften für die Blaue Karte EU gemäß § 2 Abs. 2 Z. 3 Zuzugsbegünstigungsverordnung (ZBV 2016) i.V.m. § 12c Ausländerbeschäftigungsgesetz liege (2019: € 62.265 Bruttojahresgehalt inkl. Sonderzahlungen) liege und daher ein öffentliches Interesse am Zuzug nicht kraft Gesetz…
…Wissenschaftserfolge verfügt, sodass seine in Österreich aufgenommene Tätigkeit nicht im öffentlichen Interesse für Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 2 Abs. 1 Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 gelegen ist. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist aktenkundig und steht nicht in Streit. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt…