…Mit Schreiben vom 30.3.2011 stellte die steuerliche Vertretung der Bf. beim Bundesministerium für Finanzen den Antrag auf Anwendung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG 1988. Vorgebracht wurde: "Im Zusammenhang mit der Beurteilung einer möglichen steuerlichen Mehrbelastung ist die derzeitige Besteuerung in Deutschland einer fiktiven…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 29. November 2021 beantragte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin die Gewährung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1 EStG. Die Beschwerdeführerin sei am 1…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 15. Juni 2021 beantragte der Beschwerdeführer unter Beifügung zahlreicher Nachweise die Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG. Er gab an…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 10. August 2023 beantragte der Beschwerdeführer unter Beifügung zahlreicher Unterlagen die Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG. Er sei am ***…
…Weise darlegen können, dass seine Tätigkeiten überwiegend in einer wissenschaftlichen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 Z 1 ZBV 2016 bestand. Überdies könne eine Lehrtätigkeit alleine keine Zuzugsbegünstigung vermitteln, weil dadurch Wissenschaft und Forschung nicht unmittelbar gefördert würden. Da die in § 2 Abs. 1 ZBV 2016…
…(Abweisung) 1) Gesetzesgrundlage § 103 EStG 1988, BGBl. I Nr. 118/2015, idF StRefG 2015/2016 lautet auszugsweise: "Zuzugsbegünstigung § 103. (1) Bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst oder Sport dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist…
…§ 103 Abs. 1a EStG, ersucht, einen Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen über die Zuzugsbegünstigung nachzureichen. In Beantwortung des Vorhalts wurde vorgebracht, dass der Bf. im Jahr 2015 vor Inkrafttreten der Regelung des § 103 EStG idF BGBl I 2015/2016 mit 15.8.2015 nach Österreich…
…Beatrice Weiß-Farahani, Rudolfsplatz 10 Tür 7, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 30. November 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 16. Juli 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 Abs. 1a EStG 1988, zu Recht: I. Die Beschwerde wird…
…Am Modenapark 10, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. November 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 8. Oktober 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 EStG zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 2020 betreffend Antrag auf Erteilung einer Zuzugsbegünstigung gem. § 103 EStG 1988 zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. …
…Bundesministeriums für Finanzen vom 4. August 2017, zugestellt am 18.08.2017, mit dem der Antrag auf Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1 EStG für die Jahre 2017 bis 2031 als unbegründet abgewiesen wurde zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…BMF-010203/0322-IV/8/2019, vom 4. September 2019, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG ,zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I) Sachverhalt und Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 15. Februar 2018 beantragte der Bf. (Bf.) die Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1 EStG 1988 (Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen) sowie die Zuerkennung des Zuzugsfreibetrages gemäß § 103 Abs…
…2015/118. Der Bf. schloss seinem Antrag ein Verzeichnis nach § 7 Absatz 1 der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (idF kurz ZBV) samt Nachweise an, mit denen er seine Ausführungen zum Anspruch auf diese Steuerbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG belegte. Seit 1.8.2017 sei er als…
…emäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I) Sachverhalt und Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 15. Februar 2017 beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) die Zuerkennung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1 EStG 1988 (Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen) sowie die Zuerkennung des Zuzugsfreibetrages gemäß §…
…7 Abs. 1 Z 3 ZBV 2016 die Bekanntgabe des Zuzugszeitpunktes zu enthalten habe und dieser seitens des Bf. unrichtig ausgewiesen worden sei, sei der Antrag auf Zuzugsbegünstigung bereits aus diesem Grund abzuweisen. Dazu ist zunächst festzustellen, dass der Bf. in seinem Verzeichnis gemäß § 7…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem im Spruch angeführten Bescheid wies der Bundesminster für Finanzen den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) auf Gewährung einer Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs 1 a EStG 1988 ab. Dem Bericht des Bundesministers für Finanzen…
…GZ. BMF-010221/0490-IV/8/2017, vom 24. Jänner 2018, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1 und Abs. 1a EStG, zu Recht erkannt: 1.) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. 2.) Die Revision…
…von sechs Monaten bereits überschritten sei. Sie ersuche jedoch nachträglich um Verlängerung dieser Frist, denn sie habe von der Möglichkeit der Beantragung einer Zuzugsbegünstigung weder von der Universität Y noch vom Finanzamt, sondern im Gespräch mit einer Kollegin erfahren. Zu den beruflichen Verpflichtungen seien in…
…Zuzugsfreibetrages gemäß § 103 Abs. 1a EStG, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und die beantragten Zuzugsbegünstigungen gemäß § 103 Abs. 1 EStG sowie gemäß § 103 Abs. 1a EStG für den Zeitraum 09/2019-09/2024 zuerkannt. II. Gegen dieses Erkenntnis…