…an der Abgabestelle aufhalte (VwGH 8.11.2012, 2010/04/0112). Die Rechtswirksamkeit des Zustellvorganges hängt nicht davon ab, dass dieser dem Zustellempfänger zur Kenntnis gelangt. Weder eine Beschädigung noch die Entfernung der Hinterlegungsanzeige durch andere Personen hat Einfluss auf die Gültigkeit der Zustellung (vgl. …
… wenn dies für die Bezeichnung des Bescheidadressaten gilt, muss dies erst recht für die Bezeichnung des Zustellempfängers gelten). Zur Zulässigkeit einer ordentlichen Revision: Die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext, weshalb eine Revision mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht zuzulassen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***10***, vertreten durch ***2*** ***4***, ebendort, als Erwachsenenvertreter, diese vertreten durch Mag. Christian Hirsch, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 28, vom 8.6.2021 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch MMag. Daniel Pinzger, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt (nun…
…festgesetzt werden. Dieses Schreiben wurde nicht wirksam an die Bf. zugestellt, weil das Finanzamt Österreich als Zustellempfänger des Schreibens angegeben war. Das Finanzamt Österreich setzte mit Bescheid vom 19. Dezember 2023 eine Zwangsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro fest, weil die Bf. es…
…2004, 2003/14/0095). Für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellempfänger im Zeitpunkt des Zustellvorganges handlungsfähig war. Eigenberechtigte volljährige Personen verlieren ab Bestellung eines Sachwalters insoweit ihre Handlungs- und Prozessfähigkeit als die Vertretungsbefugnis des Sachwalters reicht (vgl. VwGH…
…von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. Somit ist der Umstand, dass der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (VwGH 19.05.1993, 92/09/0331…
…aus: Die Beschwerde erfolge innerhalb offener Frist, da die Bescheide am 27.05.2015 bzw. 25.06.2015 bei dem falschen Zustellempfänger eingelangt seien. Am 08.04.2015 habe die Bf. einen neuen Zustellungsbevollmächtigen bestellt – Beilage ./1. Diese Briefsendung mit REKO bei der Österreichischen Post…
…der das FA seit 2021 zugeordnet ist, adressiert und langte dort am 6.Sept 2022 ein. Seit 20.Sept.2022 weist das oa. Abgabenkonto des Bf dessen geschiedene Ehefrau als - ausdrücklich nicht vertretungsbefugte - Zustellempfängerin aus. Die Kontenbezeichnung lautet auf "Erbe n. ***Bf1***". Ein befugter Vertreter…
…Vorstandsmitglied vertreten werde, gegen den Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe vom 6. November 2024. Das Finanzamt Österreich erließ an die Bf. (materielle Bescheidadressatin) zu Handen Vorstandsmitglied (Zustellempfänger, formeller Bescheidadressat) an die Adresse seines Hauptwohnsitzes eine mit 24. April 2025 datierte Beschwerdevorentscheidung, welche mit folgender…
…vom 14. Februar 2025 forderte das Bundesfinanzgericht das Finanzamt auf, dazu Stellung zu nehmen, welche Aktenteile wann an welchen Zustellempfänger zugestellt wurden, welcher Zustellmangel konkret vorlag, wann wem welche Bescheide zur Kenntnis gebracht wurden und entsprechende Beweismittel/Unterlagen vorzulegen. Mit E-Mail vom 14. März…
…78). Sie wird aber nach ständiger Rechtsprechung an dem innerhalb der vierzehntägigen Abholfrist gelegenen Tag wirksam, an dem der Zustellempfänger die hinterlegte Sendung nach seiner Rückkehr an die Abgabestelle hätte beheben können, sofern ihm für die Behebung noch ein voller Tag zur Verfügung steht. Fristauslösend…
…und Inhalt eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO aufweist, dem aber keine Bescheidqualität zukommt, entfaltet keine Wirkung. Letzteres gilt auch bei der Anführung eines /Zustellung an einen wegen eines laufenden Insolvenzverfahrens nicht voll handlungsfähigen Zustellempfänger (vgl. Ritz/Koran a.a.O § 9 ZustellG, Rz 17). Die…
…2018 und 14.05.2018 (vgl. Punkt F) ergingen an Rechtsmittelwerber2 als materiellen Bescheidadressaten, weil er jeweils am Ende der Bescheide bei "Ergeht an:" angeführt ist. Zustellempfänger ("z.H.") war jeweils Sachverständiger. Hingegen ist das "Adressfeld" laut Vorbringen, in welchem die Anschrift liegenschaftsadresse, genannt sei…
…wurde zunächst, dass der Mängelbehebungsauftrag vom 17.August 2015 der (Hälfteeigentümerin2) weder zugestellt noch zur Kenntnis gebracht worden sei. Da der Zustellempfänger des Mängelbehebungsauftrages dessen Erhalt bestreite, gehe man von einer nicht erfolgten Zustellung aus und beantrage eine erneute Zustellung "und zwar dergestalt, dass das…
…Sinn und damit einer Abgabestelle iSd § 4 Zustellgesetzes bejaht werden kann, käme es im weiterer Folge darauf an, ob der Zustellempfänger iSd § 17 Abs. 3 Zustellgesetz wegen Abwesenheit von dieser Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig hätte Kenntnis erlangen können (vgl. VwGH 19.05.1993…
…Zustellung voraus. Da die Bescheidwirkung nur beim kumulativen Vorliegen beider Voraussetzungen eintritt, kommt der Unterscheidung zwischen dem Bescheidadressaten und dem Zustellempfänger des Bescheides entsprechende Bedeutung zu. Für bestimmte Fälle machen gesetzliche Zustellfiktionen ein tatsächliches Zugehen an sämtliche Bescheidadressaten entbehrlich (VwGH 20.12.2012, 2010/15…
…Zustellung voraus. Da die Bescheidwirkung nur beim kumulativen Vorliegen beider Voraussetzungen eintritt, kommt der Unterscheidung zwischen dem Bescheidadressaten und dem Zustellempfänger des Bescheides entsprechende Bedeutung zu. Für bestimmte Fälle machen gesetzliche Zustellfiktionen ein tatsächliches Zugehen an sämtliche Bescheidadressaten entbehrlich (VwGH 20.12.2012, 2010/15…
…des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, die eindeutig dahin geht, dass die Rechtswirksamkeit des Zustellvorganges nicht davon abhängt, dass dieser dem Zustellempfänger zur Kenntnis gelangt ist. Weder eine Beschädigung noch die Entfernung der Hinterlegungsanzeige durch andere Personen hat Einfluss auf die Gültigkeit der Zustellung (vgl. § 17 Abs…
…der Titelbehörde abzusprechen ist (VwGH 81/17/0128; 85/17/0116). 2) Das Vorbringen, dass der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (stRsp d. VwGH 94/09/0213…