…die deutsche Abgangszollstelle über das Eintreffen der Waren irrtümlich erstellt worden ist, diese davon informieren müssen (Art. 310 Abs. 2 Buchst. c UZK-IA). Die Abgangszollstelle wäre dann dazu berufen gewesen, die Nichterledigung des Versandverfahrens und die zuständige Zollbehörde zur Erhebung der Zollschuld festzustellen (Art…
…werden." Diese Ausführungen resultieren aus einem Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes zu Zl. 2010/16/0206. Mit dem dazu ergangenen Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des damaligen Unabhängigen Finanzsenates aufgehoben, mit der die Zuständigkeit zur Erhebung der Tabaksteuer durch Österreich als Einfuhrmitgliedstaat für Waren bestätigt wurde…
…ig Verbringen der Waren zur eigenen Verfügung durch das von ihr vertretene Unternehmen. Dem Zollamt wurde die O als Abnehmerin jedoch nicht bekanntgegeben. Ein ig Lieferung oder das ihr gleichgestellte Verbringen bedingt aber, dass der Gegenstand aus dem Abgangsmitgliedstaat in den Mitgliedstaat des Endverbrauches physisch…
…Regelung der Erhebung und Einziehung der Steuer vom Gemeinschaftsgesetzgeber nicht beabsichtigt. Durch die Möglichkeit einer Steuerentlastung im Abgangsmitgliedstaat wird grundsätzlich eine Doppelbesteuerung und damit eine Beschränkung des freien Warenverkehrs durch eine gemeinschaftswidrige Abgabenbelastung vermieden und damit das Bestimmungslandprinzip verwirklicht. Dass eine solche Entlastung - insbesondere zur…
…Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Art. 204 Zollkodex, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur…
…Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Art. 204 Zollkodex, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur…
…Fällen auch nicht zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zuständig - diese Zuständigkeit verbleibt beim Mitgliedstaat der Einfuhr - sondern kann lediglich die entsprechende Beträge der dort hinterzogenen Erwerbsteuer nacherheben und den diesbezüglichen Vorsteuerabzug im Sinne der zitierten Rechtsprechung verwehren. Mit dem Hinweis auf Rn 42 des EuGH-Urteils…
…Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden: ... b) in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel; ... (2) Sofern die in Absatz 1 genannten Waren nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Zollanmeldung sind, werden sie als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der…
…15), weil das Wissen-Müssen des Herrn ***6*** der Beschwerdeführerin zuzurechnen war. Zu den Ausführungen der Beschwerdeführerin in der mündlichen Verhandlung, der Beschwerdeführerin sei das Wissen-Müssen des Herrn ***6*** nicht zuzurechnen, weil sie ihre Mitarbeiter nicht zur Hinterziehung von Eingangsabgaben beauftragt habe, ist festzuhalten…
…Erhebung von Säumniszinsen ist sinngemäß anwendbar, das bedeutet, dass eine Abgabenerhöhung nur vorzuschreiben ist, wenn die Verspätung der buchmäßigen Erfassung mehr als fünf Tage beträgt, was hier nicht der Fall ist. Der Spruch des angefochtenen Bescheides war daher hinsichtlich der Abgabenerhöhung abzuändern. Zur Zulässigkeit der…
…Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Art. 204 Zollkodex, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur…
…V. xxxx vom 30.7.2008 und VI. xxxx vom 19.9.2008 Anzuwendende Rechtsquellen: Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art. 151 Abs…
…Jänner 2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren ging gemäß Art 151 Abs. 51 Z 8 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auf das Bundesfinanzgericht über. Dementsprechend normiert § 323 Abs. 38 der Bundesabgabenordnung …
…eine Eingangsabgabe, für deren Erhebung grundsätzlich die Zollbehörden zuständig sind. Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts erfolgen daher weitgehend nicht im Umsatzsteuergesetz, es sind vielmehr sinngemäß die Vorschriften für Zölle anzuwenden ( § 26 Abs. 1 UStG 1994 ). Dies gilt vor allem für die Frage der…
…Die Zuständigkeit der österreichischen Abgabenbehörden ergibt sich aus Art. 33 Abs. 1 erster Satz der Systemrichtlinie. Diese Ansicht findet ihre Bestätigung auch in der Rechtsprechung des EuGH. Dieser hat in seinem (noch zur Vorgängerregelung der nunmehr gültigen Systemrichtlinie ergangenen) Urteil C-175/14 vom 5…
…wenn der Lieferer bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert habe, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen. In den verfahrensgegenständlichen Fällen seien weder Scheinrechnungen vorgelegt worden, noch unrichtige Angaben übermittelt noch sonst irgendwelche Manipulationen zur Verhinderung von Erhebung von Steuern gesetzt…
…hätte wissen müssen" wäre nach der Rsp des EuGH durch die Behörde exakt darzustellen; s zuletzt EuGH 1.12.2022, C-512/21, Aquila Part Prod Com SA. Die Bf. als Anmelderin wird neben den von ihr vertretenen Warenempfängern zur Schuldnerin der EUSt nach Art…
…Jänner 2014 wurde der UFS aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren ging gemäß Art 151 Abs. 51 Z 8 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) auf das Bundesfinanzgericht über. Dementsprechend normiert § 323 Abs. 38 der Bundesabgabenordnung …
…auch aus verwaltungsökonomischen Gründen und Gründen der Realisierbarkeit die Einhebung bei der Beschwerdeführerin als sachgerecht. Im Übrigen ergibt sich die ermessenskonforme Heranziehung der Beschwerdeführerin als Schuldnerin der Einfuhrumsatzsteuer bereits aus dem Normzweck des § 71a ZollR-DG. VI. Zur Unzulässigkeit der ordentlichen Revision: Die ordentliche…
…iVm § 6 Abs 3 UStG auch im Rahmen des Artikels 239 ZK zur Geltung gebracht werden. Danach sei Artikel 239 ZK nur dann sinngemäß anwendbar, wenn die Steuerbefreiungs-voraussetzungen objektiv nicht vorliegen. Das sei nicht der Fall. Gehe man von einer fehlenden Steuerbefreiungsvoraussetzung aus, so…