…2014 wie auch zum 1. Jänner 2015 noch in der Tierliste vorhanden. Der Zuschlag gemäß § 40 BewG 1955 für überdurchschnittliche Tierhaltung sei neu berechnet worden und betrage nun Null. Gleichzeitig änderte das Finanzamt den ergangenen Grundsteuermessbescheid ab und setzte die Steuermesszahl gemäß § 19 GrStG mit…
…überdurchschnittliche Tierhaltung gemäß § 40 BewG 1955 beträgt 137,20 € und mit dem Zuschlag für öffentliche Gelder gemäß § 35 BewG 1955 von 610,58 € (33% von 1.850,25 €) berechnet sich der gesamte Ertragswert mit 1.596,26 € bzw. ergibt der gerundete…
…37 BewG wird zur Feststellung des Einheitswertes für alle landwirtschaftlichen Betriebe der Vergleichswert nach den §§ 38 und 39 ermittelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 ist der Vergleichswert durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen. Die §§ 38 bis 40 BewG lauten…
…zuzurechnen und, unbeschadet des § 40, gemeinschaftlich mit dieser zu bewerten. […] " § 40 BewG 1955 Abschläge und Zuschläge. Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs…
… 25 BewG wurde der ermittelte Einheitswert von € 15.639,66 auf € 15.600,00 abgerundet. Dadurch erfolgte der Zuschlag aus öffentlichen Geldern in Höhe von 99,74 % - somit in Höhe von € 1.649,77. Die dem Erstbescheid zugrunde gelegten sonstigen Berechnungsdaten sind…
… 37 BewG 1955 wird zur Feststellung des Einheitswertes für alle landwirtschaftlichen Betriebe der Vergleichswert nach den §§ 38 und 39 ermittelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 ist der Vergleichswert durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen. Nach § 38 BewG 1955 beträgt…
…233). ......................... § 37 BewG 1955 Gang der Bewertung Zur Feststellung des Einheitswertes wird für alle landwirtschaftlichen Betriebe der Vergleichswert nach den §§ 38 und 39 ermittelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 ist der Vergleichswert durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen. Unterbleibt…
…Vertragsnaturschutz) nicht anzugeben. (3) Nach § 40 BewG sind Abschläge und Zuschläge nur zu machen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs 2 BewG bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen …. wesentlich abweichen und außerdem die Abweichung zu einer wesentlichen Minderung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit…
…den Zuschlag heranzuziehen. Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden - Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des Österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG…
…GP 47). Nach der Kommentierung von Twaroch/Wittmann/Frühwald im Kommentar zum Bewertungsgesetz, Rz 1 zu § 35 BewG ist § 35 BewG 1955 eine lex specialis gegenüber § 40 BewG 1955 (vgl. ErlBem RegVlg 1960 BlgNR XXIV GPNR). Die Berücksichtigung im Rahmen der Ertragsbewertung ergibt sich daraus…
…den §§ 38 und 39 ermittelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 ist der Vergleichswert durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen. Unterbleibt ein Abschlag oder ein Zuschlag, so ist Einheitswert der Vergleichswert, soweit nicht noch Grundstücksflächen nach § 31 Abs. 1 und…
…den Zuschlag heranzuziehen. Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden - Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des Österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG…
…den Zuschlag heranzuziehen. Zahlungen, die als Gegenleistung oder Ausgleich für entstandene Nachteile oder Minderungen geleistet werden - Zahlungen der zweiten Säule (Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete und Berggebiete sowie Prämien bei Teilnahme an Maßnahmen des Österreichischen Umweltprogrammes) und der dritten Säule (Investitionsförderungen) sind nicht von § 35 BewG…
…39 BewG 1955 regelt die Ermittlung der Vergleichswerte und Einheitswerte: (1) Der Vergleichswert ergibt sich unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 bis 4 für alle Betriebe aus der Vervielfachung des Hektarsatzes mit der in Hektar ausgedrückten Fläche des Betriebes. ...... § 40 BewG 1955, Abschläge und Zuschläge…
…5 ha überschritten wurde. Im Berufungsfall – nur ein Grundstück - gibt es keine Streulage, das Grundstück ist voll arrondiert und ist hier ein Zuschlag von 4,0 zu berücksichtigen. Für den beschränkten Einsatz von Maschinen und Geräten werden erst Neigungen über 6° berücksichtigt, deswegen kein Abschlag…
…39 BewG 1955 … für alle Betriebe aus der Vervielfachung des Hektarsatzes mit der in Hektar ausgedrückten Fläche des Betriebes (Abs. 1). Teile des landwirtschaftlichen Betriebes, die unproduktives Land sind, scheiden für die Bewertung aus (Abs. 3). Abschläge oder Zuschläge sind gemäß § 40 BewG 1955…
…39 BewG 1955 … für alle Betriebe aus der Vervielfachung des Hektarsatzes mit der in Hektar ausgedrückten Fläche des Betriebes (Abs. 1). Teile des landwirtschaftlichen Betriebes, die unproduktives Land sind, scheiden für die Bewertung aus (Abs. 3). Abschläge oder Zuschläge sind gemäß § 40 BewG 1955…
…festgestellt. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 18.4.2016 wendete sich der BF gegen die Höhe des Zuschlages gem. § 40 BewG bezüglich überdurchschnittlicher Tierhaltung. Diesem Begehren wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.8.2018 seitens des Finanzamtes stattgegeben und der Einheitswert entsprechend auf Euro 8…
…anzusetzen. § 37 BewG Gang der Bewertung Zur Feststellung des Einheitswertes wird für alle landwirtschaftlichen Betriebe der Vergleichswert nach den §§ 38 und 39 ermittelt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 ist der Vergleichswert durch einen Abschlag zu vermindern oder durch einen Zuschlag zu erhöhen. Unterbleibt ein…
…Ausrüstung mit Betriebsmitteln führt daher unter der weiteren Voraussetzung des § 40 Z 1 lit b BewG 1955 zu einem Abschlag oder Zuschlag, welcher gemäß § 40 Z 2 BewG 1955 zu ermitteln ist (vgl VwGH 8.4.1983, 82/17/0005). Im vorliegenden Fall sind die…