…August | 34.800,00 | September | 36.800,00 | Bemessungsgrundlage | 142.400,00 | festgesetzter Verspätungszuschlag in Höhe von 1% | 1.424,00 Die Festsetzung sei erfolgt, weil die Bf trotz Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden Meldung diese nicht bzw…
…5, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 4. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. August 2023 betreffend Verspätungszuschlag wegen der verspätet eingebrachten Zusammenfassenden Meldung für den Zeitraum 12/2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 7. Mai 2024, in…
…Zusammenfassenden Meldungen der Jahre zuvor ebenfalls verspätet, erst nach Aufforderung durch das Finanzamt abgegeben worden wären (Niederschrift über die Nachschau gemäß § 144 BAO vom 23.08.2011, ABNr. 123x1 , Tz. 1). Mit Schriftsatz vom 1. September 2011 ersuchte die Beschwerdeführerin um Nachsicht der verhängten Verspätungszuschläge…
…1, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 21. Oktober 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. Oktober 2024 über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung für die Zeiträume 09/2022, 10/2022, 02/2023 und 05/2023, Steuernummer ***BF1StNr1***…
…keineswegs geringfügige, sondern vielmehr um große Beträge. Gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG gelte die Zusammenfassende Meldung (ZM) als Steuererklärung, wobei § 135 BAO sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass der Verspätungszuschlag 1 % der Summe aller nach Abs. 6 Z 1 it. b, Z 2…
…ausgeführt, dass gemäß Art. 21 Abs.3 UStG 1994 (Binnenmarktregelung) die Zusammenfassende Meldung (ZM) als Steuererklärung gelte. Gemäß § 135 BAO (Bundesabgabenordnung) könne die Behörde dem Abgabepflichtigen, der die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahrt, einen Verspätungszuschlag vorschreiben, wenn die Verspätung nicht entschuldbar sei. Die…
…Die Zusammenfassende Meldung gelte als Steuererklärung. § 135 BAO sei gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 sinngemäß anzuwenden. Die Nichtabgabe sei nicht entschuldbar, da die Abgabepflichtige die nach ihren persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Es seien daher Verspätungszuschläge im Höchstbetrag von 2…
…Zeitraum Jänner 2007, März 2007 bis Juli 2009 wurden per 16.9.2009 verspätete Erklärungen abgegeben. Die Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung. § 135 der BAO ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Verspätungszuschlag 1 % der Bemessungsgrundlage für innergemeinschaftliche Warenlieferungen jedoch max. € 2.200…
…erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen. 2.4. Gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 gilt die Zusammenfassende Meldung als Steuererklärung. § 135 der Bundesabgabenordnung ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Verspätungszuschlag 1% der Summe aller nach Abs. 6 Z 1 lit. b, Z 2 lit…
…vom E-Zoll-System in das MIAS-System übertragen. Eine gesonderte Zusammenfassende Meldung unterbleibt (weil die Daten ansonsten doppelt erfasst würden). Damit fehlt es der Bf. an der für die Verhängung eines Verspätungszuschlages notwendigen Unentschuldbarkeit des Fehlverhaltens. Das Fehlverhalten erschöpft sich in der unrichtigen Zollanmeldung…
…Sinne des Art. 7 Abs. 2 Z 1. Abs. 9: die Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung. § 135 der Bundesabgabenordnung ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Verspätungszuschlag 1% der Summe aller nach Abs. 6 Z 1 lit. b und Z 2 lit. b zu…
…Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Zusammenfassende Meldung, Prämie Auftragsforschung für die Zeiträume 2009-2014. Mit Selbstanzeige vom 30.8.2016 wurden seitens der Bf. unter Punkt 1 "Notwendige Korrekturen betreffend die Abzugssteuer gemäß § 99 EStG wie folgt offengelegt: "1.1 Darlegung und Offenlegung der bedeutsamen Umstände: Im…
…die Bildungsprämie (KöSt), die Kapitalertragsteuer, die Abzugsteuer (KöSt), die Umsatzsteuer, die zusammenfassende Meldung, die Kammerumlage und das Feststellungsverfahren über die Zeiträume 2009 bis 2015. Der Prüfungsauftrag wurde am 14. November 2016 von der Bf. übernommen. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2010 (Formular…
…der Zusammenfassenden Meldung ein Geschäft zu einem Dreiecksgeschäft mache, für das die begünstigenden Regeln des Artikels 25 UStG 1994 anzuwenden seien. Die Bf. stelle daher den Antrag, die bekämpften Bescheide ersatzlos aufzuheben oder den Umsatzsteuerbescheid so abzuändern, dass sich keine Restschuld ergebe. Was den Verspätungszuschlagsbescheid…
…nicht Folge geleistet wird. (vgl. Anlage) Am 21.03.2017 wurde der Betriebsprüfungsbescheid für die Jahre 2012-2015 betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und zusammenfassende Meldung vom Finanzamt Baden Mödling ausgestellt (vgl. Anlage), wobei für 19.04.2017 der Beginn gegenständlicher Betriebsprüfung festgelegt wurde, wo an diesem…
…eine von ihm abgegebene Zusammenfassende Meldung unrichtig oder unvollständig ist, so ist er verpflichtet, die ursprüngliche Zusammenfassende Meldung innerhalb eines Monates zu berichtigen.(9) Die Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung. § 135 der Bundesabgabenordnung ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Verspätungszuschlag 1% der Summe…
…Grund der oben angeführten Rechtslage, den Abzug der begehrten Vorsteuern in Höhe von 0,6 nicht zu. In weiterer Folge wird über die Verhängung eines Verspätungszuschlages für die Nicht- bzw. verspätete Einreichung der Zusammenfassenden Meldung seitens der Finanzverwaltung auf Grund des o.a. Sachverhaltes abgesehen. …
…Kraftfahrzeuges samt Verspätungzuschlag, die Normverbrauchsabgabe samt Verspätungszuschlag für den Zeitraum 6/2010 sowie ab 1.7.2010 die Kraftfahrzeugsteuer zur Vorschreibung gebracht wurde. Der Bf. sieht sich insofern im Recht, als er von der Verlegung seines Hauptwohnsitzes erst ab seiner diesbezüglichen polizeilichen Meldung ab Juni…
…adresse, über die Beschwerde vom 18.6.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 8/16/17 vom 28.05.2013, betreffend die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Monat 5/2008 samt Verspätungszuschlag, die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Zeiträume 6-12/2008…
…1.079,52 sowie für die Monate 1-6/2012 in der Höhe von € 561,60 festgesetzt. In diesen Bescheiden wurde Verspätungszuschläge in der Höhe von 10% der festgesetzten Abgaben, nämlich € 1.005,12 (NoVA) sowie € 107,95 und € 56,16 …