…Beschwerde der Bf. vom 22. Jänner 2015, mit welcher Handlungsunfähigkeit sowie mangelnde Zurechnungsfähigkeit der Bf. zu den Tatzeitpunkten wegen einer vorliegenden schweren psychischen Erkrankung eingewendet sowie eine vorsätzliche Handlungsweise bestritten und Verfahrenseinstellung bzw. in eventu wesentliche Strafmilderung beantragt wird. Zur Handlungsunfähigkeit der Bf. wird ausgeführt…
…tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft. Zurechnungsunfähigkeit iSd § 7 Abs. 1 FinStrG kann nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit…
…unter dem Einfluss paranoider Schizophrenie sowie einer psychischen Verhaltensstörung durch Cannabinoide und schädlichen Gebrauch sowie durch Alkohol/schädlicher Gebrauch, somit in einem Zustand der Zurechnungsunfähigkeit während der Aufklärung einer Sachbeschädigung einen Hammer in die Hand genommen hat, auf einen Polizeibeamten zuging und sie ihm sagte…
…erstatten - zu gründen und sich selbst als Geschäftsführer einzusetzen. Wäre der Beschuldigte handlungsunfähig gewesen, hätte der Notar/die Notarin die entsprechende Urkunde infolge Zurechnungsunfähigkeit nicht beglaubigen dürfen. Das ist jedoch nicht erfolgt. Zudem ist allgemein amtsbekannt, dass Notarinnen und Notare bei der Gründung einer GmbH…
…des Pensionsanspruchs nicht vorgesehen, weil es sich um einen Maßnahmenvollzug bei Straflosigkeit der Anlasstat aufgrund eines die Zurechnungsfãhigkeit ausschließenden Zustands handle und dieser Anhaltung der Strafcharakter fehle (vgl OGH 23.1.2018,10 ObS 150/ 17g mit Verweis aufObS 96/i3k, SSV-NF 27/56…
…Schwangerschaft und die sich dabei einstellenden hormonellen Schwankungen, die Aufforderungen des Zollamtes zur Stellungnahme nicht beachtet habe. Dies bedinge jedenfalls keine Zurechnungsunfähigkeit. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Beschwerde vom 19.6.2015, wobei im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass sie zum Tatzeitpunkt als "gewöhnliche…
…anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn…
…entgegensteht. Es ist also zu fragen, ob es sachliche Unterschiede gibt, die eine Sonderbehandlung (Ausschluss von der Familienbeihilfe) eines geistig abnormen Rechtsbrechers rechtfertigen. Dabei ist davon auszugehen, dass Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 11 StGB Verschulden und Strafe ausschließt (vgl. Fuchs, österreichisches Strafrecht allgemeiner Teil J2 …
…die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen ist (VwGH 2.7.2002, 2002/14/0052). Die Frage der Zurechnungsfähigkeit ist eine Tatfrage, deren Beurteilung Ergebnis der vollen Beweiswürdigung ist und nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich - unter dem Blickwinkel der Sinnhaftigkeit strafrechtlicher Reaktionen - zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache über die Beschwerde der A B, Adresse, vertreten durch die Sachwalterin Dr. Susanne Schwarzenbacher, Rechtsanwältin, 1090 Wien, Rossauerländer 11/16, vom 2.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ABG Wirtschaftprüfungs & Steuerberatungs GmbH wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11.03.2020…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse, vertreten durch die Sachwalterin Dr. Christiane Bobek, Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen, 1150 Wien, Mariahilfer Straße…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]***, vertreten durch den Erwachsenenvertreter Dr. Christian Burghardt, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Am Hof 13/1/18, vom 15. 3. 2019, zur Post gegeben am 19. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA Dr. Günther Hödl, Schulerstraße 18, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.P in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren am ***1***, Str. 17, ***2*** Ort, Warenhandel, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 12.11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***SW***, ***38***, als gerichtlicher Erwachsenenvertreter, über die Beschwerde vom 4. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** vom 3. September 2019 zu VNR ***1***, mit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des A B, Adresse_Wohngemeinschaft, nunmehr gemäß § 284b ABGB vertreten durch seine Mutter C B, Adresse_Mutter, vom 18.12.2014, beim Finanzamt eingelangt am 22.12.2014, gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen D.A, (Bf.) vertreten durch Lattenmayer, Luks & Enzinger, Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Tuchlauben 13 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…