…fristgerecht dagegen erhobenen Vorlageantrag zog die Bf ihren Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurück. Das Finanzamt beantragte im Vorlagebericht vom 05.08.2016 die Stattgabe der Beschwerde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Das Bundesfinanzgericht stellt auf Basis des oben geschilderten Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen…
…Ein Antrag auf Veranlagung kann zurückgezogen werden (Wiesner/Grabner/Wanke, Anm. 30 zu § 41 EStG). Diese Zurückziehung kann verfahrensrechtlich berücksichtigt werden, solange das Einkommensteuerverfahren für das betreffende Jahr nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Infolge der Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens und der Anfechtung des neuerlassenen Einkommensteuerbescheides ist dies…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 21. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 22. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…Beschwerdevorentscheidung vom 16. April 2014 durch das Finanzamt Wien 2/20/21/22 (nunmehr Finanzamt Österreich) wurde der Freibetrag berücksichtigt und die Einkommensteuer mit EUR 984,00 festgesetzt. Mit Vorlageantrag wurde die Zurücknahme des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 erklärt. 2. Beweiswürdigung Der…
…der Rechtsmittelfrist führt zur Rechtskraft des Bescheides im formellen Sinn. Gegen den Bescheid vom 19. Juni 2006 wurde keine Berufung erhoben, der Bescheid ist somit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in Rechtskraft (im formellen Sinn) erwachsen. Der Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung…
…Pflichtveranlagung). Die Beschwerdeführerin hätte im Jahr 2005 von zwei verschiedenen Arbeitgebern Bezüge erhalten, es sei daher eine Pflichtveranlagung durchzuführen gewesen. Eine Zurückziehung des Antrages sei nicht möglich. Die Beschwerdeführerin brachte dagegen den Vorlageantrag ein und verwies darauf, dass es unbillig erscheine, Steuern bei ihr einzuheben…
…2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen. Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage, weshalb die dagegen gerichtete Berufung (jetzt: Beschwerde), wie im Spruch geschehen, abzuweisen war. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 19. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 21. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 5. Oktober 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 9. Dezember 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 21. Juni 2006 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 22. November 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…Erklärungen, wobei aber ganz genau normiert sei, in welchem Zusammenhang die unrichtige Erklärung stehen muss. 6. Eventualantrag auf Zurückziehung des Antrages auf Veranlagung Der Eventualantrag könne erst dann behandelt werden, wenn das Rechtsmittel gegen den Wiederaufnahmebescheid abgewiesen wurde. Wenn das Bundesfinanzgericht dem Eventualantrag entspreche, falle…
…92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes vom 26. März 2007 in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 14. Dezember 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen (siehe dazu auch VwGH 19.3…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286). Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes…
…vorläufig Leistungen nach den vom Träger des Wohnorts anzuwendenden Rechtsvorschriften oder - falls die betreffende Person nicht im Hoheitsgebiet eines der betreffenden Mitgliedstaaten wohnt - Leistungen nach den Rechtsvorschriften, die der Träger anwendet, bei dem der Antrag zuerst gestellt wurde. (3) Erzielen die betreffenden Träger oder Behörden…
…des Familienbonus Plus mangels steuerlicher Auswirkung bei ihr zugunsten ihres Ehegatten darauf verzichten möchte, ist der Wortlaut ihres Anbringens eindeutig auf die Aufhebung ihres Einkommensteuerbescheides gemäß § 299 BAO gerichtet. Dafür, das Anbringen (neben einem Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO) zudem als formlose Zurückziehung des…
…Mail zur Stellungnahme aufgefordert. Die Amtsvertreterin gab hierzu bekannt, dass die Behörde die Schreiben von Frau ***ExF*** vom 28.03.2024 als Zurückziehung des Antrages auf den Familienbonus Plus für das Jahr 2022 werte. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ***Bf1***, geboren am …