…legte das FAÖ die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Nach Darlegung des Sachverhaltes, der Beweismittel wird in der Stellungnahme die Zurückweisung mangels Aktivlegitimation der Tochter der Bf. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Nach § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…BAO lautet: "(2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung; inhaltliche Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben fehlen. Sie hat dem Einschreiter die Behebung dieser Mängel mit dem Hinweis aufzutragen…
…aufrecht. Mit gestrigem Datum wurde das Sanierungsverfahren aufgehoben und damit ist unser Vorlageantrag zulässig." Darunter findet sich der Firmenstempel der ***Bf1*** mit einer Paraphe. Am 29.9.2022 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte die Zurückweisung mangels Aktivlegitimation. B…
… 260 Abs 1 lit a BAO mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1) Verfahrensgang Auf Basis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung des Finanzamtes…
… 260 Abs 1 lit a BAO mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1) Verfahrensgang Auf Basis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung des Finanzamtes…
… 260 Abs 1 lit a BAO mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1) Verfahrensgang Auf Basis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung des Finanzamtes…
… 260 Abs 1 lit a BAO mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1) Verfahrensgang Auf Basis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung des Finanzamtes…
…Firma zuzurechnen waren (vgl. VwGH 06.07.1999, 99/10/0129) - mit einer sofortigen Zurückweisung vorzugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Folglich waren die Beschwerden, welche sich mangels Parteistellung als unzulässig erwiesen haben, mit Beschluss zurückzuweisen. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die (mangelnde) Aktivlegitimation und die Rechtsfolge der zwingenden Zurückweisung einer unzulässigen Beschwerde aus dem Gesetz ergeben, war die ordentliche Revision…
…Sie ist daher Beschwerdeführerin im Sinne des § 264 Abs. 2 lit. a BAO. Die Beschwerdevorentscheidung vom 23.5.2016 (Zurückweisung mangels Aktivlegitimation) ist an die B GmbH gerichtet und wirkt daher dem § 264 Abs. 2 lit. b BAO zufolge nur ihr gegenüber. Der gegenständliche Vorlageantrag…
…Beschluss (§ 278) zurückzuweisen ist, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Wegen mangelnder Befugnis ist eine Beschwerde beispielsweise zurückzuweisen, wenn sie ein Beitrittsberechtigter im eigenen Namen einbringt (vgl zB VwGH 20.1.1986, 84/15/0060…
…BAO6, § 246, Tz 7; BFG 10.2.2014, RV/4200148/2013). Wurde die Entscheidung durch einen Senat beantragt, so obliegen gemäß § 272 Abs. 4 BAO Zurückweisungen (§ 260) dem Berichterstatter (vgl. dazu Ritz, BAO6, § 272, Tz 7). Die beantragte mündliche Verhandlung durfte gemäß § 274 Abs. 3…
…Sie ist daher Beschwerdeführerin im Sinne des § 264 Abs. 2 lit. a BAO. Die Beschwerdevorentscheidung vom 30.3.2017 (Zurückweisung mangels Aktivlegitimation) ist an die B-GmbH gerichtet und wirkt daher dem § 264 Abs. 2 lit. b BAO zufolge nur ihr gegenüber. Der gegenständliche Vorlageantrag…
…1 lit. a BAO in Verbindung mit § 246 Abs. 1 BAO mangels Aktivlegitmation der Bf. als nicht zulässig zurückzuweisen gewesen. Den Ausführungen, dass eine 25 Jahre lang angewandte Rechtspraxis ohne Mitteilung spontan abgeändert worden sei und somit unter Betrachtung von Prozessdauer, Prozessinhalt und Abhandlung keinesfalls…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Ing. ****, hinsichtlich der Beschwerde vom 23. September 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 8. September 2015, Zahl: 0000, betreffend die Beschlagnahme von Arzneiwaren beschlossen: Die Bescheidbeschwerde wird gemäß § 260 Absatz 1 lit…
…ergangen ist, wirkte dieser auch nicht gegenüber dem Ast., der somit nicht zur Einbringung einer Beschwerde befugt war. Die Zurückweisung der Beschwerde mangels Aktivlegitimation gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO erfolgte daher mit Beschwerdevorentscheidung vom 2.4.2015 zu Recht. Da Bescheide nur gegenüber…
…in einem Rechtsmittelverfahren ein Vertreter in eigenem Namen auftritt, an den allerdings der erstinstanzliche Bescheid weder wirksam bekanntgegeben wurde und für den dieser Bescheid auch inhaltlich nicht bestimmt war, ist die Beschwerde mangels Aktivlegitimation zurückzuweisen. Demjenigen, dem gegenüber ein abgabenrechtlicher Bescheid nicht ergangen ist und…
…dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinne des Art 130 Abs 1 B-VG zu erledigen sind. Begründung zur Zurückweisung: Zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde ist gemäß § 246 Absatz 1 BAO jeder befugt…
… 260 Abs 1 lit a BAO mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1) Verfahrensgang Auf Basis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung des Finanzamtes…
…Beschwerde vom 22. Oktober 2018 und der Vorlageantrag vom 30.01.2019 werden gemäß § 260 Abs. 1 lit a Bundesabgabenordnung (BAO) - mangels Aktivlegitimation des Einschreiters - als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz…