…des vorliegenden Berufungs- bzw. nunmehr Beschwerdeverfahrens war allein die Zurückweisung der Berufung vom 25.3.2013 als verspätet. Der in Rechtskraft erwachsene Haftungsbescheid ist damit in vollem Umfang vollstreckbar. Ungeachtet dessen wird trotzdem völlig unpräjudiziell angemerkt, dass die Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers zu einem erheblichen Teil…
…lit. b BAO (Anmerkung: in der damals geltenden Fassung) als verspätet zurück. In der Rechtsmittelbelehrung sei der Bf. auf das ihm gemäß §§ 189 und 191 WAO, nunmehr §§ 243 und 245 BAO, zustehende Recht, binnen einem Monat nach Zustellung des Bescheides das Rechtsmittel der Berufung einzubringen…
…Wenn in dieser Berufung nunmehr vorgebracht wird, das Finanzamt hätte nicht geprüft, ob der Bescheid vom 11. September 2013 rechtsgültig zugestellt worden sei, ist dazu festzuhalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar die Rechtsmittelbehörde vor (erstmaliger) Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet entweder von…
…Beschwerdefrist, die gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat beträgt, nach der festgestellten Aktenlage nicht verlängert worden ist, erfolgte die Zurückweisung dieser ( zwar formgerecht erhobenen ) Berufungen betreffend die Einkommensteuerbescheide 2003, 2005 -2009 als nicht fristgerecht eingebracht gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO (idF. BGBL…
…Ploner hinsichtlich der Beschwerde (vormals Berufung) des Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 26. September 2012 betreffend Zurückweisung einer Berufung als verspätet zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…1.2008 als verspätet zurückgewiesen wurde. Gegenstand des Wiederaufnahmeantrages ist daher nicht das "Haftungsverfahren" oder "das Verfahren vor dem UFS", sondern das mit Bescheid vom 27.3.2008 eingeleitete und mit Berufungsentscheidung vom 5.5.2009 beendete Verfahren betreffend Zurückweisung einer Berufung als verspätet (vgl…
…Jänner 2008 als verspätet zurückgewiesen wurde. Gegenstand des Wiederaufnahmeantrages ist daher nicht das "Haftungsverfahren" oder "das Verfahren vor dem UFS", sondern das mit Bescheid vom 27. März 2008 eingeleitete und mit Berufungsentscheidung vom 5. Mai 2009 beendete Verfahren betreffend Zurückweisung einer Berufung als verspätet. Zur…
…Februar 2013 aufgrund eingetretener Bemessungsverjährung als verspätet zurückgewiesen worden. Gegen diesen Bescheid erhob die steuerliche Vertretung des Bf. in dessen Auftrag mit Schriftsatz vom 25. Februar 2013 fristgerecht Berufung, beantragte eine Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und brachte dazu…
…auf den Feststellungsbescheid bezieht. Da § 295 Abs. 4 als Anwendungsvoraussetzung zwingend erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid bereits erfolgt ist, kann die - in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst dann zu laufen beginnen, wenn die im ersten Satz leg cit…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…sondern es wurde die Berufung als unzulässig zurückgewiesen. Voraussetzung für die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides ist jedoch die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides. Ein diesbezüglicher Sachverhalt liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid wegen dessen Unwirksamkeit ist der…
…Berufung nicht als verspätet zurückweisen. Diese Rechtsansicht wurde vom VwGH beispielsweise in folgenden vorangegangenen Fällen vertreten: VwGH 24.05.1973, 0072/73, VwSlg 8420 A/1973; VwGH 19.09.1983, 83/10/0206; VwGH 22.12.1982, 82/03/0096. Nach dieser Judikaturlinie war eine…
…gegen die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 14. Februar 2014 betreffend Zurückweisung einer Berufung beschlossen: Der Vorlageantrag vom 9. April 2014 wird als verspätet zurückgewiesen. Die Beschwerdevorentscheidung vom 14. Februar 2014 bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…entsprechen, so bleibe die Hinterlegung ohne Wirkung. In der gegenständlichen Angelegenheit sei eine derartige, für eine wirksame Zustellung erforderliche Verständigung seitens der Beschwerdeführerin jedoch zu keiner Zeit vorgefunden worden. Darüber hinaus habe die Behörde, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen…
…3. August 2015 abgelaufene Rechtsmittelfrist verspätet. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zB VwGH 17.3.2005, 2005/16/0039) steht der Zurückweisung einer Berufung (nunmehr Beschwerde) als verspätet ein unerledigter Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegen. Wird nach Zurückweisung der Berufung dem die Berufungsfrist betreffenden Wiedereinsetzungsantrag stattgegeben, so…
…2005 als auch für das Jahr 2006 somit jedenfalls bis zum Ablauf des Jahres 2012. Die Anträge gemäß § 295 Abs. 4 BAO vom 5. April 2012 wurden daher fristgerecht eingebracht. 2.2. Zur Zurückweisung der Berufung/Beschwerde wegen Vorliegens eines Nichtbescheides: Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung…
…mehrfach verlängerten Berufungsfrist verspätet eingebracht. Die Beschwerde war daher mit Beschluss gemäß § 278 Abs. 1 lit. a iVm § 260 Abs. 1 lit. b BAO (idF FVwGG 2012) als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Ergänzend wird angemerkt, dass im Fall einer Sachentscheidung die Berufung inhaltlich abzuweisen gewesen…
…als Masseverwalter, gegen die Bescheide des FA betreffend Zurückweisung einer Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2009 und 2010 in der Sitzung am 13. Oktober 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine…
…Beschwerde, wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe: Strittig ist im anhängigen Verfahren die Zulässigkeit einer Zurückweisung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 als verspätet nach …
…gemeint wohl: 10.02.1997] sei zeitgerecht Berufung erhoben worden. Mit Berufungsentscheidung vom 28.10.2002 sei der Grundlagenbescheid vom 10.2.1997 bestätigt und die Berufung als unbegründet abgewiesen worden. Gegen diese Erledigung sei am 12.12.2002 eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden…