…MU1 einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.4.1997 erlassen. Weiter wird im Wiederaufnahmsantrag ausgeführt: „Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den bezirk Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 – mangels gültigem Bescheidadressaten – zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig…
…Beschwerdefrist, die gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat beträgt, nach der festgestellten Aktenlage nicht verlängert worden ist, erfolgte die Zurückweisung dieser ( zwar formgerecht erhobenen ) Berufungen betreffend die Einkommensteuerbescheide 2003, 2005 -2009 als nicht fristgerecht eingebracht gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO (idF. BGBL…
…des § 303 BAO erst mit der Zurückweisung der Berufung wegen "Nichtbescheid" als gegeben wissen will. Vom erkennenden Gericht festgestellter Sachverhalt Im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 1989 wurden dem Bf. Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer atypisch stillen Beteiligung an der K-GmbH (nunmehriger Rechtsnachfolger X AG) und Mitges…
…Eintritt der Verjährung regelt. Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch…
…sondern es wurde die Berufung als unzulässig zurückgewiesen. Voraussetzung für die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides ist jedoch die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides. Ein diesbezüglicher Sachverhalt liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid wegen dessen Unwirksamkeit ist der…
…auf den Feststellungsbescheid bezieht. Da § 295 Abs. 4 als Anwendungsvoraussetzung zwingend erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid bereits erfolgt ist, kann die - in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst dann zu laufen beginnen, wenn die im ersten Satz leg cit…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…der Verjährung regelt. • Da § 295 Abs. 4 BAO als Anwendungsvoraussetzung erfordert, dass eine Zurückweisung einer Berufung (als unzulässig) gegen einen Nichtbescheid (somit gegen eine Erledigung, die als Feststellungsbescheid iSd § 188 BAO beabsichtigt war) bereits erfolgt ist, muss die in ihm eingeräumte Fristsetzung somit auch erst…
…eingebracht am 3.7.2013 auf Gewährung einer Ausgleichszahlung ab 07/2008 abgewiesen wurde, mit Beschwerdevorentscheidung entschieden wurde. Dem Beschwerdebegehren sei somit Rechnung getragen worden. Es ist daher beabsichtigt, die Säumnisbeschwerde gemäß § 260 BAO als unzulässig geworden zurückzuweisen. Sollte die beschwerdeführende Partei A B entgegen…
…Berufung nicht als verspätet zurückweisen. Diese Rechtsansicht wurde vom VwGH beispielsweise in folgenden vorangegangenen Fällen vertreten: VwGH 24.05.1973, 0072/73, VwSlg 8420 A/1973; VwGH 19.09.1983, 83/10/0206; VwGH 22.12.1982, 82/03/0096. Nach dieser Judikaturlinie war eine…
…2013, ERFNR zzz betreffend Zurückweisung einer Berufung in der Sitzung am 18. November 2014 beschlossen: Die Bescheidbeschwerde vom 5. Dezember 2013 wird gemäß § 246 Abs. 1 BAO iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Dagegen wurde mit Eingabe vom 29.6.2015 ein als Berufung bezeichneter Vorlageantrag eingebracht. Dieser Sachverhalt ergibt sich unstreitig aus den vom Zollamt vorgelegten Akten. Erwägungen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 Zollkodex (ZK) kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet…
…gegen die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 14. Februar 2014 betreffend Zurückweisung einer Berufung beschlossen: Der Vorlageantrag vom 9. April 2014 wird als verspätet zurückgewiesen. Die Beschwerdevorentscheidung vom 14. Februar 2014 bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…in § 295 Abs. 4 BAO normierte Antragsrecht auf Aufhebung abgeleiteter Bescheide für den Fall einer Zurückweisung einer Berufung bzw. Beschwerde als unzulässig gegen einen vermeintlichen Feststellungsbescheid (sogenannten "Nichtbescheid") ist auf den streitgegenständlichen Fall nicht anwendbar, ist doch dieser Antrag vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach …