…lit. b BAO in der vom 01.01.2003 bis 31.12.2013 geltenden Fassung hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung der somit nicht fristgerecht eingebrachten Berufung vom 27.12.2012 erfolgte daher gemäß …
…FVwGG betrug die Berufungsfrist einen Monat. Der Haftungsbescheid vom 6.12.2012 wurde nachweislich am 22.12.2012 zugestellt, sodass die Berufungsfrist am 22.1.2013 endete. Die erst mit Eingabe vom 25.3.2013 erstattete Berufung erweist sich damit als nicht fristgerecht eingebracht. Gemäß…
…Beschwerdefrist, die gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat beträgt, nach der festgestellten Aktenlage nicht verlängert worden ist, erfolgte die Zurückweisung dieser ( zwar formgerecht erhobenen ) Berufungen betreffend die Einkommensteuerbescheide 2003, 2005 -2009 als nicht fristgerecht eingebracht gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO (idF. BGBL…
…Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde; nach der ab 1.1.2014 geltenden Rechtslage ist im Fall der Verspätung die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung zurückzuweisen. Die neue Rechtslage fasst die eigentliche Beschwerdesache und die Zurückweisung der Beschwerde in einem gemeinsamen Beschwerdeverfahren zusammen, sodass dem Verwaltungsgericht in einem…
…vom 13.4.2015, Zahl/10/2015, wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13.4.2015, Zahl Zahl/10/2015, wurden gegenüber dem Beschwerdeführer…
…Tag der Abholfrist als zugestellt. Nach § 245 Abs 1 BAO beträgt die Berufungsfrist (nunmehr: Beschwerdefrist) einen Monat. Gemäß § 273 Abs 1 BAO in der bis 31.12.2013 gültigen Fassung hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde.…
…Februar 2014 betreffend Zurückweisung einer Berufung beschlossen: Der Vorlageantrag vom 9. April 2014 wird als verspätet zurückgewiesen. Die Beschwerdevorentscheidung vom 14. Februar 2014 bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…Zweck - nämlich die Vermeidung von vorsorglich eingebrachten Berufungen gegen Einkommensteuer- (Änderungsbescheide) zwecks Verhinderung des Eintritts der Verjährung - nicht erfüllen kann. Eine derartige Auslegung stünde daher sowohl mit einer historischen Interpretation (klare, in den EB dokumentierte Absicht des Gesetzgebers) als auch einer teleologischen Interpretation (nach dem…
…einen Zurückweisungsbescheid, mit dem die "Eingabe vom 18. Dezember 2012, eingebracht am 19. Dezember 2012, betreffend Antrag auf Bescheidaufhebung gem. § 295 Abs. 4 BAO für 2000" zurückgewiesen wurde. Diese Entscheidung begründete die Abgabenbehörde gleichfalls damit, die Zurückweisung sei erfolgt, weil die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht…
…Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 2. Juli 2012 nicht innerhalb der in § 150 Abs. 2 FinStrG bestimmten Monatsfrist eingebracht wurde, ist die Zurückweisung als nicht fristgerecht durch die Finanzstrafbehörde zu Recht erfolgt, weshalb die gegenständliche Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Zur Zulässigkeit einer…
…daher eine Berufungserledigung iSd § 295 Abs. 4 BAO nicht möglich. Die fristgerecht eingebrachte Berufung (jetzt Beschwerde) betreffend die Zurückweisung der Anträge auf Bescheidabänderung gemäß § 295 Abs. 4 BAO für die Jahre 1998 und 1999 wurde vom steuerlichen Vertreter wie folgt begründet: Die Anträge wurden nicht…
…02.2016 geendet hat. Die Beschwerde war daher mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. In Folge der aufgezeigten Zurückweisungen hatte in diesem Verfahren keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abweisung des Antrages auf Herabsetzung der Abwassergebühr zu erfolgen. Von einer mündlichen Verhandlung konnte gemäß …
…1 Bundesabgabenordnung zurückgewiesen.“ Die Bescheidbegründung lautet wie folgt: "Die Zurückweisung erfolgte, weil die Berufung aus folgendem Grund nicht zulässig ist: Die Berufung ist wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurückzuweisen, da sie vom Parteienvertreter im eigenen Namen eingebracht wurde (vgl VwGH 27.8.1990…
…Dezember 2013 als auch im "Vorlageantrag" vom 14. Februar 2014 wird vom Bf. nicht nur eine Entscheidung über den Zurückweisungsbescheid begehrt, sondern wurde auch der Antrag gestellt, es möge über die am 21. August 2013 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 23. Juli 2013 eingebrachte Berufung/Beschwerde…
…mehrfach verlängerten Berufungsfrist verspätet eingebracht. Die Beschwerde war daher mit Beschluss gemäß § 278 Abs. 1 lit. a iVm § 260 Abs. 1 lit. b BAO (idF FVwGG 2012) als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Ergänzend wird angemerkt, dass im Fall einer Sachentscheidung die Berufung inhaltlich abzuweisen gewesen…
…in denen die Abgabenbehörde gerade keine solche Zurückweisung ausgesprochen, sondern wie im gegenständlichen Fall in der Beschwerdevorentscheidung eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat und sodann aufgrund eines Vorlageantrages die Beschwerdesache dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorlegt. Da sich die gegenständliche Beschwerde als nicht fristgerecht eingebracht erwiesen hat…
…rechtswirksamen Zustellung als Bescheid rechtlich nicht existent geworden, hat die Berufungsbehörde die Berufung als unzulässig zurückweisen; eine Entscheidung in der Sache wäre rechtswidrig (vgl. VwGH 29.05.1995, 93/17/0318). Die Beschwerde musste somit gemäß § 260 Abs. 1 lit b BAO als unzulässig zurückgewiesen…
…b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG und Art. 133 Abs. 9 B-VG i.V.m. § 25a VwGG eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Rückforderungsbescheid Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 25.7…
…BAO als nicht zulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die belangte Behörde hat die Bescheidbeschwerde (vormals: Berufung) der Masseverwalterin MV gegen den Bescheid, mit dem ihr Antrag auf Rückzahlung eines Betrages…
…ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. (2) Eine Bescheidbeschwerde darf nicht deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie vor Beginn der Beschwerdefrist eingebracht wurde. § 262 BAO lautet: 9. Beschwerdevorentscheidung § 262…