…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Rechtsfragen, ob ein Pflichtveranlagungstatbestand im Sinne des § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt und ob die Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch noch…
…dass laut dem für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt der momentan aktive Lohnzettel korrekt sei, da er rückwirkend korrigiert worden sei. Mit Vorlageantrag vom 25.10.2016 zog der Bf. seinen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2015 zurück und beantragte die Korrektur des Lohnzettels sowie die…
…ergab eine (minimal reduzierte) Nachforderung. Daraufhin zog die Bf mit Eingabe vom 13.02.2015 ihren Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurück. II) Beweiswürdigung: Der Sachverhalt steht unstrittig fest und ergibt sich aus dem elektronisch übermittelten Arbeitnehmerveranlagungsakt für 2014 sowie dem Vorbringen beider Parteien des…
…des betreffenden Abgabenverfahrens entweder durch einen entsprechenden Abgabenbescheid des Finanzamtes oder durch Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes, wie andere Parteianträge auch, wieder zurückgezogen werden können. Der Bf. hat im Vorlageantrag an das BFG vom 1.9.2015, den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014…
…Zurücknahme des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung aus dem Rechtsbestand beseitigt werden. Auch mit dem ursprünglichen Beschwerdebegehren betreffend die Anrechnung der ausländischen Steuer war für den Beschwerdeführer nichts zu gewinnen. Nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine…
…Sachverhaltes angemerkt, dass der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückgezogen werden könnte, weil kein Pflichtveranlagungstatbestand vorliege. In einem Schreiben vom 15. April 2019 an die Bf. erläuterte die Richterin die Sach- und Rechtslage und führte ua. aus, dass der Bezug von Arbeitslosengeld dazu führe, dass…
…beantragte mündliche Senatsverhandlung konnte angesichts der Zurücknahme des Antrages auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung 2007 entfallen. Durch den Entfall des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung entbehrt der angefochtene Bescheid seiner Rechtsgrundlage. Es liegen zwei Dienstverhältnisse im Jahr 2007 vor, jedoch ohne Zeitüberscheidung. Der Bf erfüllt keinen Pflichtveranlagungstatbestand iSd…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die im gegenständlichen Fall zu beurteilenden Rechtsfragen, ob ein Pflichtveranlagungstatbestand im Sinne des § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt und ob die Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch noch…
…den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen wolle. Die belangte Behörde wies die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt, dass der Bf im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von zwei oder mehreren Arbeitgebern erhalten habe. Deshalb liege eine Pflichtveranlagung vor und sei eine Zurückziehung…
…Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 3. Dezember 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…März 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 29. November 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer hat…
…ist eine Beseitigung desselben im Berufungswege durch Zurücknahme eines Antrages auf Veranlagung nicht möglich. Zur Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
…November 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 17. Dezember 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…November, betreffend die Abweisung des Antrags vom 14. Dezember 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 22. November 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Juni 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 8. Dezember 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 9. Dezember 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 30. November 2010, mit dem der Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 zurückgezogen wurde, zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Pendlerpauschales erlassen und ergab sich daher eine Nachzahlung an Einkommensteuer. Mit Schriftsatz vom 23.04.2015 (= Beschwerde) zog die Bf ihren Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2014 ("Steuerausgleich vom Jahr 2014") zurück. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.04.2015 wurde der angefochtene Bescheid geringfügig abgeändert…