…für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen." Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels…
…vorhanden sei! Somit könne sie ihren derzeitigen persönlichen Arbeitsbeginn (ca. 07.00 Uhr) nicht mehr ausüben. Zur Argumentation des Finanzamtes, aufgrund der Arbeitszeiten erscheine an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels als zumutbar, verwies die Beschwerdeführerin auf §…
…0306). Die Feststellung der Zumutbarkeit des täglichen Pendelns erfolgt gemeindebezogen, wobei nur auf die reine Fahrzeit zwischen dem Bahnhof am Wohnort und jenem am Studienort abgestellt wird. Auf den Umstand, ob Studierende sehr weit weg vom Gemeindezentrum bzw. der Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels (Bahnhof) wohnen…
…Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung als unbegründet ab. In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt aus: "Für die Anerkennung des Pendlerpauschales ist nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse, sondern auf die grundsätzliche Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels abzustellen. Für eine Fahrtstrecke von mehr als 60 Kilometer…
…Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 16 Anm. 81). Auch nach der Judikatur des VwGH ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen (vgl. VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319…
…Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG würde demnach dann vorliegen, wenn die Wegzeit unter Verwendung der Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten (mehr als die dreifache Zeit als die Fahrzeit mit dem Kfz) betragen würde. Bei der Ermittlung der Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist…
…von öffentlichen Verkehrsmitteln Folgendes ausgeführt (Erkenntnisse vom 28.10.2008, 2006/15/0319, vom 24.04.2014, 2010/15/0156, vom 24.04.2014, 2012/15/0149). „Der Begriff der Unzumutbarkeit in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 handelt nicht von der Zumutbarkeit des…
…Gutachten, die mein Vorbringen in Hinsicht des zu hohen Risikos bei der Fahrt von der Wohnstätte zu Park und Ride Bf. G bei Schneefahrbahn darstellt, habe ich nach Abwägung der Kosten nicht erstellt. Zu 5.) Insgesamt benötige ich an jedem Arbeitstag die öffentlichen Verkehrsmittel od…
…angesetzt. Auf Basis dieser Faktenlage wurde für jeden einzelnen Arbeitstag die Gesamtwegzeit festgestellt und auf Grund der Arbeitszeitnachweise für jedes Kalendermonat geprüft, ob die Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend (also an mehr als 10 Arbeitstagen) vorgelegen ist. Unzumutbarkeit im Sinne des § 16 Abs. 1…
…EUR 134,00 (anstatt wie beantragt mit EUR 3.672,00 bzw. EUR 130,00) mit folgender Begründung berücksichtigt: "Die Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel zumutbar. Es steht daher das kleine Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von mehr als…
…Feststellung der Zumutbarkeit des täglichen Pendelns erfolgt daher gemeindebezogen. Auf den Umstand, ob Studierende weiter entfernt vom Gemeindezentrum bzw. der Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels (Bahnhof) wohnen, wird dabei nicht Bedacht genommen, da Wegzeiten zwischen dem elterlichen Wohnsitz und der Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels nicht berücksichtigt…
…Studierenden selbst, sondern durch die Studienbeihilfenbehörde erfolgen. Die Grenze der Zumutbarkeit wird mit einer Stunde pro Strecke beibehalten. Neu ist, dass auch Wegzeiten zwischen dem Wohnsitz der Eltern und der Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels berücksichtigt werden. Wegzeiten am Studienort werden hingegen nicht berücksichtigt, da dies…
…der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ausging, und daher für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 auch das „kleine Pendlerpauschale“ beantragte, hat die überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewissheit für sich, dass diese Angaben den Tatsachen entspricht, als die späteren im Lauf des…
…01:00, 01:30 Uhr. In der folgenden Darstellung werden die Tage pro Lohnzahlungszeitraum (Kalendermonat), an denen dem Beschwerdeführer die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, unter Aufzählung der jeweiligen Beginn- bzw. Beendigungszeiten aufgelistet: Jänner: 1 Tag (Beendigungszeit 20:30 Uhr) Feber: 3 Tage…
…Antrag auf Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales und verwies dabei auf die LSt-RL RZ 255 und 257. Die Bf. wendet sich gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 25. Jänner 2015, RV/2100916/2014, in dem das Bundesfinanzgericht die Zumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels sowohl hinsichtlich der…
…Zumutbarkeit der Arbeitsbeginn oder das Arbeitsende heranzuziehen seien. Der Dienstbeginn der Bf. sei um 7:30 Uhr. Es sei aber nicht möglich, mit der Straßenbahn um 5:26 Uhr rechtzeitig den Zug um 5:44 Uhr zu erreichen. Somit wäre die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln…
…abgegolten. (…). 2. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist, wenn auf mehr als der halben Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Massenbeförderungsmittel benützt werden kann, für die Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels auf die Gesamtfahrtzeit kombinierter Benützung von privatem und öffentlichem Verkehrsmittel abzustellen. Dabei…
…Min | F-E | ÖBB, 17:43-19:44 Uhr (121 Min) | E-D | Fußweg 6 Min | Gesamte Wegzeit | 147 Min Unter Berücksichtigung dieser Fahrzeiten des öffentlichen Verkehrsmittels ist es der Beschwerdeführerin möglich, die Kernarbeitszeiten und einen 8-Stunden Arbeitstag…
…allerdings die Begrenzung mit einem Höchstbetrag, nämlich mit dem vollen Pendlerpauschale für die rechnerisch kumulierte Strecke (Kontrollrechnung). Für die Frage der Zumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels soll dabei auf die Verhältnisse bei dem Dienstverhältnis, welches den Anspruch auf ein volles Pendlerpauschale vermittelt, abgestellt werden (LStR 2002…
…2014, 2012/15/0149, verwiesen. Darin führt der Verwaltungsgerichtshof zur Zumutbarkeit der Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln für den täglichen Arbeitsweg aus: "Eine nähere ausdrückliche Bestimmung, was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG zu verstehen ist, ist…