…zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 in der für das Streitjahr 2015 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 53/2013 lautet wie folgt: „(5) Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis…
…wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes Pendlerverordnung) , lautet…
…wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), BGBl…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 idgF steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Pendlereuro (Absetzbetrag)…
…dass - so wie behauptet - eine Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels im zeitlich überwiegenden Ausmaß vorgelegen wäre. Da somit in den jeweiligen Monaten des Zeitraumes Jänner bis September 2022 überwiegend Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels für die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte im Ausmaß von 24 km vorliegt…
…2 lit e) maßgeblich. - i) (…) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. § 1 Abs 8 PendlerVO, BGBl II 276/2013 idgF lautet: § 1. (8) 1Ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar…
…Überwiegen auszugehen. Da überwiegend Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels vorliegt, besteht kein Anspruch auf das große Pendlerpauschale. Die in dieser Hinsicht abweisende Beschwerdevorentscheidung ist daher richtig. Es ergibt sich lediglich laut Pendlerrechner ein Pendlereuro in Höhe von 60 €. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
…Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen." Nach § 5 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung…
…Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Die auf dieser Grundlage erlassene Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung…
…ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. 7. Ausgaben für Arbeitsmittel (zB Werkzeug und Berufskleidung). Ist die Nutzungsdauer der Arbeitsmittel länger als ein Jahr…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu. … j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen.“ Auf Grund des § 16 Abs 1 Z 6 und des § 33 Abs…
…sichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 steht ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die in Streit stehende Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmittel für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Beweiswürdigung und damit des…
…Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monates melden. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen." Da auf der Fahrtstrecke zwischen Wohnung…
…und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Inkrafttreten der Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 - § 124b Z 243 EStG 1988: Gemäß § 124b Z 243 EStG 1988 tritt § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b in der Fassung…
…Arbeitgeber getragenen Kosten. Die Zuwendungen sind verhältnismäßig auf den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zu verteilen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. 7. Ausgaben für…
…Arbeitgeber getragenen Kosten. Die Zuwendungen sind verhältnismäßig auf den gesamten Zeitraum der Gültigkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zu verteilen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. 7. Ausgaben für…
…Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. “ § 33 Abs 5 Z 4 EStG 1988 in der für das Streitjahr 2013 maßgeblichen Fassung BGBl I 2013/53 lautet: „(5) Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen folgende Absetzbeträge…
…des sich aus lit. c, d oder e ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Inkrafttreten der Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 6…
…und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen…