…festgestellt, wurde das streitgegenständliche Fahrzeug regelmäßig und zumindest einmal im Monat in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht. Weil mit jeder Verbringung die Monatsfrist wieder neu zu laufen begonnen hat, entstand keine Zulassungsverpflichtung im Inland und die Verwendung des Fahrzeuges ohne inländische Zulassung war kraftfahrrechtlich zulässig. Damit…
…Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Nach § 82 Abs. 8 KFG sei eine derartige fiktive Zulassungsverpflichtung auch bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit einem Hauptwohnsitz oder Sitz in Österreich eingebracht oder benutzt würden, erfüllt. Somit bestehe im vorliegenden…
…Finanzamt vertrat in weiterer Folge die Ansicht, dass dem Bf. der Nachweis, dass der in Rede stehende PKW P zumindest einmal im Monat aus dem Bundesgebiet verbracht worden und demzufolge die Zulassungsverpflichtung im Inland aufgrund der Standortvermutung gem. § 82 Abs. 8 KFG 1967 (idF vor…
…gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der bis 23.4.2014 geltenden Fassung keine Zulassungsverpflichtung im Inland entstanden. Aus diesem Grund wäre das Fahrzeug daran anknüpfend auch weder im Sinne des NoVAG noch des KfzStG "zuzulassen" gewesen, diesfalls der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß …
…in das Ausland bzw. übrige Gemeinschaftsgebiet ausgebracht wird, die Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge "wären somit nicht zuzulassen" im Sinne des NoVAG 1991. In derartigen Fällen liegt somit keine widerrechtliche Verwendung vor, an die die…
…keine Zulassungsverpflichtung im Inland entsteht. Gegenständliche Fahrzeuge waren daher im Hinblick auf die vor dem Stichtag 23.4.2014 gelegenen, zu beurteilenden Zeiträume in den Jahren 2009 - 2012 weder im Sinne des NoVAG noch des KfzStG "zuzulassen". Unabhängig vom gegebenen dauernden Standort im Inland war…
…laufen begonnen hatte. Wie oben dargelegt wurden im Fahrtenbuch jeweils monatlich teils mehrere Auslandsfahrten (zu verschiedenen Orten in Deutschland) verzeichnet. Das bedeutet, für Zeiträume bis inklusive April 2014 wäre sohin aufgrund der monatlichen Auslandsverbringung keine Zulassungsverpflichtung im Inland entstanden und damit keine "widerrechtliche Verwendung" vorgelegen…
…laufen begonnen hatte. Wie oben dargelegt wurden im Fahrtenbuch jeweils monatlich eine, teils mehrere Auslandsfahrten (zu verschiedenen Orten in Deutschland) verzeichnet. Das bedeutet, für Zeiträume bis inklusive April 2014 wäre sohin aufgrund der monatlichen Auslandsverbringung keine Zulassungsverpflichtung im Inland entstanden und damit keine "widerrechtliche Verwendung"…
…Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge "wären somit nicht zuzulassen" im Sinne des NoVAG bzw. werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" im Sinne des KfzStG 1992 im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit keine…
…das Ausland ausgebracht wird, beginnt die Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" iSd NoVAG im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit niemals eine widerrechtliche Verwendung, an die die…
…immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge "wären somit nicht zuzulassen" im Sinne des NoVAG 1991 bzw. werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" im Sinne des KfzStG 1992 im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit keine…
…die Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge "wären somit nicht zuzulassen" iSd NoVAG 1991 bzw. werden sie nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" iSd KFZStG 1992 im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt also keine widerrechtliche…
…neu zu laufen beginnt, entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge sind im Sinne des NoVAG bzw. werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" im Sinne des KfzStG 1992 im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit keine widerrechtliche Verwendung vor, an die die Steuerpflicht…
…Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge wären somit nicht "zuzulassen" iSd NoVAG 1991 bzw. gelten sie nicht als "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" iSd KFZStG 1992 im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt also keine widerrechtliche…
…das Ausland ausgebracht wird, beginnt die Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" iSd KFZStG im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit niemals eine widerrechtliche Verwendung, an die die…
…Aufgrund der inländischen Zulassungsverpflichtung ergebe sich für die genannten Fahrzeuge die Pflicht zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer aus § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet…
…Aufgrund der inländischen Zulassungsverpflichtung ergebe sich für das genannte Fahrzeug die Pflicht zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer aus § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet…
…Weiters wurde im Jahr 2010 von einer deutschen GmbH ein Porsche Cayenne geleast und ebenfalls dem Beschwerdeführer zur Verfügung gestellt. Der Beschwerdeführer habe, nach eigenen Aussagen, beide Fahrzeuge vor allem zur Betreuung von Kunden in Deutschland genutzt. Aufgrund der inländischen Zulassungsverpflichtung ergebe sich für die…
…ausgebracht wird, beginnt die Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" iSd NoVAG und des KFZStG im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit niemals eine widerrechtliche Verwendung, an die…
…Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" iSd § 1 Z 3 NoVAG und des § 1 Abs. 1 Z 3 KFZStG im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit niemals eine…