…entscheiden. Für die Zurechnung der Einkünfte ist nicht allein maßgeblich, aus welchem Rechtsgrund sie der Steuerpflichtige bezieht (vgl. das zur Auszahlung einer Pensionshälfte an die Ehefrau ergangene hg. Erkenntnis vom 19. November 1998, 96/15/0182). Das bloße Zufließen von Einnahmen erfüllt keinen Einkunftstatbestand (vgl…
…Rechtsgrund sie der Steuerpflichtige bezieht. Das bloße Zufließen von Einnahmen erfüllt keinen Einkunftstatbestand. Nach § 25 Abs. 1 lit a EStG 1988 zählen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Einkünfte müssen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben. …
…gerichtlichen Vergleich beruhende Nachzahlung von Rehabilitationsgeld. Damit wird den progressionsbedingten Nachteilen aus dem zusammengeballten Zufließen von Einkünften zukünftig verstärkt Rechnung getragen. Das Finanzamt (laut FB Private (ANV) WIN-ANV Herbst 2021, 1. und 2 Tranche (27., 28. und 30.9.2021)) behandelt Nachzahlungen von Rehabilitationsgeld -…
…zu unzulässigen steuerlichen progressionsbedingten Nachteilen gekommen sei, da die Nachzahlung von Rehabilitationsgeld für mehrere Jahre ein zusammengeballtes Zufließen von Einkünften bewirkt habe. Der gegenständlich vorliegende Sachverhalt sei zu der dort behandelten Rechts- und Sachlage deckungsgleich. Ergänzend wurde darauf verwiesen, dass in der Beschwerdevorentscheidung auf das…
…es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. Für die Zuordnung von Einkünften gilt, abweichend vom Zuflussprinzip des innerstaatlichen Steuerrechts, das Kausalitätsprinzip. Der Tätigkeitsstaat darf nur jene…
…in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 16 Rz 21). Ausgaben, die erst nach dem Zufließen von Einnahmen anfallen, fallen unter den Werbungskostenbegriff, wenn der Veranlassungszusammenhang mit den früheren Einnahmen gegeben ist. Beziehen sich nachträgliche Aufwendungen noch auf das Rechtsverhältnis vor seiner Beendigung, dann liegen nachträgliche…
…sowie eine Steuerstundung. Die vorzunehmende Umverteilung verfolgt daher eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Damit ist das Ziel verbunden, den sich aus der jährlichen Besteuerung ergebenden Effekt der höheren Steuerlast bei einem zusammengeballten Zufließen von Einkünften, die einen über mehrere Jahre zufließenden Vorteil ersetzen, abzumildern (vgl. Fraberger/Papst…
…Die vorzunehmende Umverteilung verfolge daher eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Damit sei das Zeil verbunden, den sich aus der jährlichen Besteuerung ergebenden Effekt der höheren Steuerlast bei einem zusammengeballten Zufließen von Einkünften, die einen über mehrere Jahre zufließenden Vorteil ersetzen würden, abzumildern. 5. Diesem Normzweck der Bestimmung…
…sowie eine Steuerstundung. Die vorzunehmende Umverteilung verfolgt daher eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Damit ist das Ziel verbunden, den sich aus der jährlichen Besteuerung ergebenden Effekt der höheren Steuerlast bei einem zusammengeballten Zufließen von Einkünften, die einen über mehrere Jahre zufließenden Vorteil ersetzen, abzumildern (vgl. Fraberger/Papst…
…zweifelsfrei innerhalb der Verjährungsfrist gemäß § 207 BAO statt, stellt eine nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs dar und verlängert somit auch für die Kapitalertragsteuer bei Zufließen von Einkünften im Jahr 2007 die ursprüngliche Verjährungsfrist bis 31. Dezember 2012 nach § 209 Abs 1 BAO…
…Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen. Auch Ausgaben, die erst nach dem Zufließen von Einnahmen oder der Beendigung der nichtselbständigen Tätigkeit anfallen, können Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, wenn der Veranlassungszusammenhang mit früheren Einnahmen gegeben ist (nachträgliche Werbungskosten). Schadenersatzleistungen…
…Abgabe von entsprechenden Voranmeldungen bzw. Vorauszahlungen zurückzuführen ist. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes begründen Nachzahlungen aus Veranlagungen gegenüber Vorauszahlungen noch keine erhebliche Härte, da einen Abgabepflichtigen die Pflicht trifft, für die Erfüllung vorhersehbarer Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht und ausreichend vorzusorgen, wenn er mit dem Zufließen von Einkünften…
…Ende 2008 fortgesetzt, weshalb für den Zeitraum ab dem Jahr 2009 eine Prüfung anhand der Kriterien des § 2 Abs 1 LVO anzustellen ist. Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nach § 1 Abs 1 LVO das Bestehen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht. Gewinnerzielungsabsicht bedeutet, dass nicht nur…
…Ablauf des Anlaufzeitraumes mit Ende 2006 fortgesetzt, weshalb für den Zeitraum ab dem Jahr 2007 eine Prüfung anhand der Kriterien des § 2 Abs 1 LVO anzustellen ist. Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften ist nach § 1 Abs 1 LVO das Bestehen einer Gesamtgewinnerzielungsabsicht. Gewinnerzielungsabsicht bedeutet…
…sowie eine Steuerstundung. Die vorzunehmende Umverteilung verfolgt daher eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Damit ist das Ziel verbunden, den sich aus der jährlichen Besteuerung ergebenden Effekt der höheren Steuerlast bei einem zusammengeballten Zufließen von Einkünften, die einen über mehrere Jahre zufließenden Vorteil ersetzen, abzumildern (vgl. Fraberger/Papst…
…Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, § 37 Rz 3). Auch eine (Teil-)Abfindung einer Betriebspension sei mit einem zusammengeballten Zufließen von Einkünften verbunden. Genau das wolle § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 (in gewissem Maße) abmildern. Deren Voraussetzungen seien ohnedies bei jeder…
…entscheiden. Für die Zurechnung der Einkünfte ist nicht allein maßgeblich, aus welchem Rechtsgrund sie der Steuerpflichtige bezieht (vgl. das zur Auszahlung einer Pensionshälfte an die Ehefrau ergangene hg. Erkenntnis vom 19. November 1998, 96/15/0182). Das bloße Zufließen von Einnahmen erfüllt keinen Einkunftstatbestand (vgl…
…keine nachweislichen, klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung getretenen Vermietungsbemühungen nachgewiesen. Zudem ist zu beachten, dass Ausgaben, die erst nach dem Zufließen von Einnahmen anfallen, nur dann unter den Werbungskostenbegriff fallen, wenn der Veranlassungszusammenhang mit den früheren Einnahmen gegeben ist. Beziehen sich nachträgliche…
…werden, so werden die Bestimmungen jener Artikel durch die Bestimmungen dieses Artikels nicht berührt. (8) Die Bestimmungen dieses Artikels sind auch auf Einkünfte anzuwenden, die einem stillen Gesellschafter aus seiner Beteiligung an einer "stillen Gesellschaft" des österreichischen Rechts zufließen." Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der…
…Einkünfte gem. § 22 Z 2 EStG 1988 dar und sind deshalb DB-, DZ- und KommSt-pflichtig. Die an den Gesellschafter … ausbezahlten Gehälter und Vergütungen jeder Art (auch pauschale Aufwandsersätze nach § 26 Z 4 EStG 1988 und von der Gesellschaft übernommene Sozialversicherungsbeiträge) wurden nicht bzw…