…Zollrechts-Durchführungsgesetzes für das Beförderungsmittel der Marke Audi A4 1,9 TDI mit dem behördlichen serbischen Kennzeichen xxxxxxxx entstandener Eingangsabgaben in Höhe von insgesamt € 1,599,10 mit, weil eine sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergebende Pflicht nicht erfüllt worden…
…dass im vorliegenden Fall zum Zeitpunkt, zu dem der (in Deutschland, also im EU-Zollgebiet ansässige) Zollschuldner (und nunmehriger Beschwerdeführer) in Bezug auf den betreffenden drittländischen PKW ein Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von Eingangsabgagben- laut seinem Vorbringen gem. Art.559 lit.c)…
…Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b) und des Art. 233 ZK-DVO anlässlich des Übertrittes über die Zollgrenze der Europäischen Union in Bulgarien in das formlos bewilligte Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Art. 554 und Art. 558 Abs. 1…
…das besondere Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen - setzt die (nachträgliche) Gewährung einer Befreiung eine gesonderte Entscheidung (Grundlagenbescheid) des zuständigen Zollamtes nach § 185 BAO voraus (§ 87 Abs. 1 Z 1 Buchst. b ZollR-DG). Die Anmeldung zur Überlassung in das besondere Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter…
…2010 im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union belassen worden. Dadurch, dass das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung für das gegenständliche Kfz entgegen Art. 562 Buchstabe c, dritter Anstrich ZK-DVO nicht ordnungsgemäß durch fristgerechte Wiederausfuhr beendet, sondern bis zum 08. April 2010 im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union…
…die Überführung eines dort genannten Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar ist, dass das Beförderungsmittel nicht auf Dauer als Gemeinschaftsware im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben soll…
…ergeben. Der Bf. als Pflichteninhaber nach Art. 4 Nr. 21 und 22 ZK hat die sich aus dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben ergebenden Pflichten dadurch nicht erfüllt, dass er das Fahrzeug an die nicht begünstigte (weil ausschließlich im Zollgebiet der…
…konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230 bis 232 erfüllt, so gelten gemäß Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO die betreffenden Waren als im Sinne des Art. 63 ZK gestellt, die Zollanmeldung als angenommen und die Waren als (zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) überlassen…
…konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230 bis 232 erfüllt, so gelten gemäß Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO die betreffenden Waren als im Sinne des Art. 63 ZK gestellt, die Zollanmeldung als angenommen und die Waren als (zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) überlassen…
…konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230 bis 232 erfüllt, so gelten gemäß Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO die betreffenden Waren als im Sinne des Art. 63 ZK gestellt, die Zollanmeldung als angenommen und die Waren als (zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) überlassen…
…Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230 bis 232 erfüllt, so gelten gemäß Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO die betreffenden Waren als im Sinne des Art. 63 ZK gestellt, die Zollanmeldung als angenommen und die Waren als (zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) überlassen, sobald…
…der Frage auseinanderzusetzen, ob die Zollschuld nicht bereits vor dem Unfall dadurch entstanden sei, dass die Überführung des Fahrzeuges in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung mangels Erfüllen der dafür notwendigen Voraussetzungen nicht möglich gewesen wäre. Bei der Einfuhr des Fahrzeuges hätte die Anmeldung zur vorübergehenden…
…Willensäußerung). Waren die Voraussetzungen der Art. 230 bis 232 erfüllt, so galten gemäß Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO die betreffenden Waren als im Sinne des Art. 63 ZK gestellt, die Zollanmeldung als angenommen und die Waren als (zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) überlassen, sobald…
…durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführen zu können, da das Beförderungsmittel von einer im Zollgebiet ansässigen Person verwendet wurde. Die Einreise mit einem in einem Drittland zugelassenen Fahrzeug durch eine im Zollgebiet der Union ansässige Person stelle ein vorschriftswidriges…
…Zollamt) der A, Adresse1, 60000 Ankara, Türkei, als nunmehriger Beschwerdeführerin (nachfolgend: Bf) gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a) und Abs. 3 ZK iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG für sie entstandene Eingangsabgaben wegen der widerrechtlichen Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das…
…konkludente Willensäußerung). Sind die Voraussetzungen der Art. 230 bis 232 erfüllt, so gelten gemäß Art. 234 Abs. 1 ZK-DVO die betreffenden Waren als im Sinne des Art. 63 ZK gestellt, die Zollanmeldung als angenommen und die Waren als (zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung) überlassen…
…Überschreiten der Zollgrenze zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung ist nach Art. 232 Abs.1 Buchst. b) ZK-DVO nur für die in Art. 556 bis 561 ZK-DVO genannten Beförderungsmittel zulässig. Bei einem in das Zollgebiet der Union verbrachten Beförderungsmittel kommen mehrere Möglichkeiten seiner Verwendung…
…sei. In der Folge wäre jedoch vor dem Verlassen des Zollgebiets keine Zollanmeldung für das Luftfahrzeug abgegeben worden. Ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dass das Flugzeug konkludent zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung angemeldet worden war. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 elfter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2913…
…Rahmen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 859 ZK-DVO beeinflussen subjektive Elemente die an sich objektiv zu bewertende Entstehung einer Einfuhrzollschuld. In Art. 859 ZK-DVO sind jene Verfehlungen geregelt, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwendung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht…
…Rahmen der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 859 ZK-DVO beeinflussen subjektive Elemente die an sich objektiv zu bewertende Entstehung einer Einfuhrzollschuld. In Art. 859 ZK-DVO sind jene Verfehlungen geregelt, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwendung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht…