…wird. Im Zuge der nachträglichen buchmäßigen Erfassung ging die belangte Behörde von einer Einreihung in die Position 1701 der Kombinierten Nomenklatur aus. Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Gemäß…
…auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Gemäß Abs. 3 leg.cit. umfasst der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften: a) die Kombinierte Nomenklatur; b) jede andere Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur…
…auf der Grundlage der zolltariflichen Einreihung der betreffenden Waren angewendet. (3) Der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften umfasst: a) die Kombinierte Nomenklatur; b) jede andere Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur…
…auf der Grundlage der zolltariflichen Einreihung der betreffenden Waren angewendet. (3) Der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften umfasst: a) die Kombinierte Nomenklatur; b) jede andere Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur…
…Der ÖGebrZT beruht auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften (§ 45 Abs. 1 ZollR-DG). Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif festgelegt und ist…
…wird. Im Zuge der nachträglichen buchmäßigen Erfassung ging die belangte Behörde von einer Einreihung in die Position 1701 der Kombinierten Nomenklatur aus. Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Gemäß…
…wird. Im Zuge der nachträglichen buchmäßigen Erfassung ging die belangte Behörde von einer Einreihung in die Position 1701 der Kombinierten Nomenklatur aus. Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Gemäß…
…der Europäischen Gemeinschaften hat der Bundesminister für Finanzen gemäß § 45 Abs.1 ZollR-DG den Österreichischen Gebrauchszolltarif (ÖGebrZT) herausgegeben. Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif…
…20 Abs. 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Die Bestimmung des Art. 20 Abs. 1 ZK legt somit fest, aus welchen Vorschriften sich die Abgabenpflicht ("gesetzlich geschuldete Abgaben") ergibt, nämlich aus dem Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Die Definition dieses Begriffes ist in Art…
…auf der Grundlage der zolltariflichen Einreihung der betreffenden Waren angewendet. (3) Der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften umfasst: a) die Kombinierte Nomenklatur; b) jede andere Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur…
…gesamten Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG), Nr.254/2000 des Rates. Darunter ist ein sämtliche Waren umfassendes Verzeichnis zu verstehen, welches dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System (HS) über die Bezeichnung und Codierung von Waren (ABl. 198/3), dem die Europäische Gemeinschaft…
…innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften umfasst die Kombinierte Nomenklatur, (KN),(Verordnung,(EWG),Nr…
…Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Artikel 20 ZK: (1) Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. (2) Die sonstigen durch besondere Gemeinschaftsvorschriften…
…Bestimmung umfasst der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften unter anderem die Kombinierte Nomenklatur (Buchstabe a) und die sonstigen in anderen Gemeinschaftsregelungen vorgesehenen zolltariflichen Maßnahmen (Buchstabe g). Sonstige zolltarifliche Maßnahmen im Sinne es Art. 20 Abs.3 Buchstabe g ZK sind zum Beispiel Antidumpingzölle. Mit der Durchführungsverordnung…
…sich die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) beruht auf dem am 14. Juni 1983 in Brüssel geschlossenen Internationalen Übereinkommen, mit dem das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) eingeführt wurde…
…der Europäischen Gemeinschaften hat der Bundesminister für Finanzen gemäß § 45 Abs.1 ZollR-DG den Österreichischen Gebrauchszolltarif (ÖGebrZT) herausgegeben. Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif…
… Größe der projizierten Bilddiagonale in Abhängigkeit der Entfernung: 60 bis 150"), - geeignet zum Empfang von mittels Internettechnologie live übermittelten Fernsehsignalen - ohne DVB-Tuner" Aufgrund der abweichenden Einreihung der Projektoren in den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft wurden seitens der Betriebsprüfung/Zoll noch 4 weitere Tarifierungsgutachten für…
…Überprüfung der Waren vornehmen, sofern diese noch vorgeführt werden können. Der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften umfasst die Kombinierte Nomenklatur, (KN),(Verordnung,(EWG),Nr.2658/87 des Rates vom 23.Juli 1987über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur) sowie den gesamten Zolltarif in der Fassung der Verordnung…
…die Echtheit der eingereichten Unterlagen und - die Einhaltung aller Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Überführung von Waren in das betreffende Zollverfahren. Dazu bestimmt der Art. 20 Zollkodex u.a.: "Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften …
…in der entscheidungsmaßgeblichen Fassung lauten: Artikel 20 Zollkodex (ZK) bestimmt u.a.: (1) Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. (2) Die sonstigen durch besondere Gemeinschaftsvorschriften erlassenen Maßnahmen im Warenverkehr werden gegebenenfalls auf der Grundlage der…