…Wertes. Nach Art 233 Abs 1 ZK-DVO konnte die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung ua auf folgende Weise abgegeben werden: Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Art 230 ZK-DVO lautete: Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr können…
…Wertes. Nach Art 233 Abs 1 ZK-DVO konnte die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung ua auf folgende Weise abgegeben werden: Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Art 230 ZK-DVO lautete: Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr können…
…Buchstabe a) zweiter Gedankenstrich ZK-DVO bei Beförderung der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a) des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort abgegeben werden durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Gemeinschaftswaren…
…a) ...; b) Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge; c) ... d) …" Art. 179 Abs. 1 UZK-DA lautet: "(1) Waren, die in eine aktive Veredelung, vorübergehende Verwendung oder Endverwendung übergeführt wurden, können zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union ohne Zollförmlichkeiten, andere als die…
…UZK-DA lautet auszugsweise: "(1) Für die in Artikel 138 Buchstaben a bis d und h, Artikel 139 und Artikel 140 Absatz 1 genannten Waren gilt jede der folgenden Handlungen als Zollanmeldung: a) … b) Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge; c) …" Gemäß Art…
…Art. 139 und Art. 140 Abs. 1 genannten Waren gilt jede der folgenden Handlungen als Zollanmeldung: … b) Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge; … Art. 218 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung…
…können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für die in den Artikeln 556 bis 561 genannten Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO - Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben - nach Maßgabe des Art. 579 ZK-DVO abgegeben werden…
…grünen Ausgangs "Anmeldefreie Waren", sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind; b) Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge; […]. Festgestellter Sachverhalt, objektive Tatseite: Außer Streit, dass der Beschuldigte am 28. Juli 2020 über das damalige Zollamt Feldkirch Wolfurt, Zollstelle Lustenau, zwei Armbanduhren nämlich …
…geltenden technischen Vorschrift sicherstellen, zulässig. Gemäß Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a) ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung durch das Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden. Artikel 234 Abs. 2 ZK-DVO lautet: "Art. 234 (1…
…bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a) des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort durch: Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren", sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind, Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine…
…Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden. Gemäß Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO gelten Waren als vorschriftswidrig verbracht oder ausgeführt, wenn sich bei einer Kontrolle ergibt, dass die Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 erfolgt ist, ohne dass…
…561 ZK-DVO genannte Beförderungsmittel durch eine Willenserklärung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO (also z.B. das Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben bzw. das einfache Überschreiten der Zollgrenze) nach Maßgabe des Art. 579 ZK-DVO abgegeben werden…
…bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a) des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort durch: Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren", sofern bei der betreffenden Zollstelle getrennte Kontrollausgänge vorhanden sind, Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine…
…a) ...; b) Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge; c) ... d) …" Art. 179 Abs. 1 UZK-DA lautet: "(1) Waren, die in eine aktive Veredelung, vorübergehende Verwendung oder Endverwendung übergeführt wurden, können zwischen verschiedenen Orten innerhalb des Zollgebiets der Union ohne Zollförmlichkeiten, andere als die…
…auf die Einfuhrumsatzsteuer und der Verzugszinsen. Ergibt eine Kontrolle, dass eine Willensäußerung im Sinne des Art. 141 der Delegierten VO (EU) 2015/2446 (UZK-DA), hier das Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, erfolgt ist, die verbrachten Waren aber nicht die Voraussetzungen der Art. 138…
…ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung bei Befördern der Waren bis zu einer Zollstelle oder einem anderen nach Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a des Zollkodex bezeichneten oder zugelassenen Ort „konkludent" durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben…
…können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für die in den Artikeln 556 bis 561 genannten Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO - Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben - nach Maßgabe des Art. 579 ZK-DVO abgegeben werden…
…Gemäß Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a zweiter Anstrich ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden. Gemäß Art. 138 ZK wird die Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auf Antrag…
…sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden. Nach Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a) zweiter Anstrich ZK-DVO kann die als Zollanmeldung geltende Willensäußerung durch Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden (Art. 233 Abs. 1 Buchstabe a…
…können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für die in den Artikeln 556 bis 561 genannten Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO - Passieren einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben - nach Maßgabe des Art. 579 ZK-DVO abgegeben werden…