…dass der Beschwerdeführer Empfänger der verfahrensgegenständlichen Sendungen war. Die Weitergabe der Geräte an andere Personen (Endabnehmer) ändert nichts an der Empfängerstellung. Auch die Zollanmeldungsverordnung stellte betreffend Feld 8 (Empfänger) nicht auf den Endabnehmer, sondern auf den "Beteiligten" ab; das war der Beschwerdeführer auf jeden Fall…
…dass der Beschwerdeführer Empfänger der verfahrensgegenständlichen Sendungen war. Die Weitergabe der Geräte an andere Personen (Endabnehmer) ändert nichts an der Empfängerstellung. Auch die Zollanmeldungsverordnung stellte betreffend Feld 8 (Empfänger) nicht auf den Endabnehmer, sondern auf den "Beteiligten" ab; das war der Beschwerdeführer auf jeden Fall…
…vertritt. Erwiesen ist, dass die Bf. in der beschwerdegegenständlichen Anmeldung vom 28.08.2014, durch Verwendung des dafür in der Zollanmeldungsverordnung 2005 des BMF vorgesehenen Codes "5" ausdrücklich und eindeutig erklärt hat, als indirekter Vertreter der Empf01 (UID-Nummer DE0001), zu handeln. Da jedoch diese…
ln den vier, unter Punkt 2.4 vom Zollamt Z. in seiner Stellungnahme vom 24.10.2014 angeführten Fällen wurden tatsächlich nicht Parfum-Waren, die von der Firma X-AG an die Firma Y. und von dieser an die E. , **** , verkauft wurden, angemeldet, sondern jeweils…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen Bf1 (Erstbeschwerdeführer), Adr1 und Bfin2 (Zweitbeschwerdeführerin), Adr2, letztere vertreten durch V., Rechtsanwälte, Adr3, über die Beschwerden vom 9. November 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 5. Oktober 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***V.***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des damaligen Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 25. Juli 2017, GZ. ***0000***, betreffend die Vorschreibung von…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AB in der Beschwerdesache BC, gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 6. Dezember 2010, Zl. 920000/90377/06/2010, betreffend die Vorschreibung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 26. April 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 3. April 2023, MRN ***1***, betreffend Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Rechtsanwältin Mag. Dr. Alice Hoch, Schlossplatz 12, 2361 Laxenburg, über die Beschwerde vom 25.02.2011 gegen den Bescheid des Zollamtes vom 24.01.2011, GZ. 000000…
Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass nach der Aktenlage und insbesondere durch die Ermittlungen und Erhebungen des Zollamtes im Ungarnkomplex und Italienkomplex sowie durch die rechtskräftigen Straf- und Abgabenverfahren von einer Fälschung auch der in den 130 gegenständlichen Zollabfertigungen relevanten Fakturen auszugehen ist. Das BFG erachtet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***, als Insolvenzverwalter der A-GmbH, Adr., über die Beschwerde vom 8. April 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 25. März 2013, Zl. 00000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr.S. in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Wien vom 2.12.2013, Zl. 100000/49406/2013, betreffend Eingangsabgaben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 11. August 2022 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 18. Juli 2022, Zl. ***1***, betreffend Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer gem. Art. 117 Abs. 1 UZK zu…
Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung für den Säumniszeitraum 15. Jänner 2013 bis 14. Februar 2013 ist somit wegen der erst am 28. Jänner 2013 vorgenommenen nachträglichen buchmäßigen Erfassung aus Gründen erfolgt, die nicht von der Beschwerdeführerin zu vertreten sind. Ein solche Vorschreibung ist im Sinn des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 7. Juli 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 26. Juni 2023, MRN ***1***, betreffend Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 20. Februar 2013, Zahl xxxxxx/nnnnn/2012, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Andreas Hartl in der Beschwerdesache AB, gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 05.09.2012, Zl. 0012345, betreffend Vorschreibung einer gem. Art. 203 Abs. 1 ZK entstandenen Abgabenschuld, zu Recht erkannt: Die…
Die Richtigkeit dieser Daten ist für die Abfertigung, die Kontrolle und die Dokumentation von Ausfuhrlieferungen von besonderer Bedeutung. Durch die vorliegende Zollanmeldung wird eine Ausfuhrlieferung iSd § 7 Abs. 1 UStG 1994 dokumentiert. Sie dient damit als Nachweis für die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 UStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Verlassenschaftskuratorin Mag. Margit Winkler, Weimarer Straße 5, 1180 Wien, über die Beschwerde vom 28. September 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf, Adr, Deutschland, vertreten durch Rechtsanwalt V., Adr1, über die Beschwerde vom 23. Mai 2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 22. April 2014, Zahl 920000/xxxxxx/06/2014…