…Entstehungszeitpunkt nicht oder in unrichtiger Höhe entrichtet wurde. Der dadurch zwischen dem Entstehen der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld und der möglich gewordenen Festsetzung entstandene Zinsenverlust für die Abgabenbehörde wird durch die Abgabenerhöhung ausgeglichen. Der VwGH hat im Erkenntnis vom 19.10.2017, Ra 2017/16/0098…
…wonach bei Gewährung einer Zahlungserleichterung für Geldstrafen Stundungszinsen zu entrichten sind. Diese stellen nicht eine Art Strafe für eine Säumnis dar, sondern ein wirtschaftliches Äquivalent für den Zinsenverlust, den der Fiskus dadurch erleidet, dass er die geschuldete Leistung nicht bereits am Tag der Fälligkeit erhalten…
…eines Schadens des Abgabengläubigers aus der verspäteten Erklärungseinreichung, ist die umgehende Entrichtung der aus der erklärungsgemäßen Veranlagung resultierenden ESt-Nachforderung für 2013 (samt Anspruchszinsen) zu berücksichtigen. Ein der Abgabenbehörde aus der verspäteten Entrichtung entstandener Zinsenverlust war durch die Anspruchsverzinsung (§ 205 BAO) ab Okt. 2014 abgedeckt…
…die zum Entstehungszeitpunkt nicht oder in unrichtiger Höhe entrichtet wurde. Der dadurch entstandene Zinsenverlust für die Abgabenbehörde wird durch die Abgabenerhöhung ausgeglichen. Da dieser Zinsverlust unabhängig von der Frage einer allfälligen Vorsteuerabzugsberechtigung eintritt, ist die Abgabenerhöhung jedenfalls zu erheben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet). Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen bilden den wirtschaftlichen Ausgleich für den Zinsenverlust, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass er die geschuldete…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin Christoph Wittmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 8. Februar 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** (nunmehr Finanzamt…
– Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. – Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA, sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR 1*** und ***LR 2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Kurt Karl Franz Kozlik, Pötzleinsdorfer Höhe…
Mittels Abtretungsvertrag vom 18. Juli 2017 hätten die Gesellschafter der Bf. ihre Beteiligungen an der Bf. um insgesamt 100.000,00 € an die ***12*** veräußert. Der Verkehrswert der Bf. zu diesem Stichtag habe nach Einschätzung der Käufer- und Verkäuferseite 100.000,00 € betragen…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch T & M TRAUNSTEINER U. MITTERER KG, Schubertviertel 38, 4300 St.Valentin, betreffend Beschwerde vom 16. Mai 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. Mai 2024…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Grohmann Hienert Zierhut Wirtschafts-u. Steuerberatungs GmbH, Nibelungengasse 8/5, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02. Februar 2012, betreffend…
1. Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung der Grundstücke EZ ***11*** und EZ ***12*** im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2013 1.1. Sachverhalt Betreffend die den Wohnsitz des Bf. bildenden, bzw. bis zum 31.11.2011 in dessen Eigentum steheneden, an der Lageadresse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***StB***, ***StB-Adresse***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA-Ort*** vom 22. August…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse*** (vormals ***Bf1*** und davor ***GM GmbH***), Steuernummer ***BF1StNr1*** als Gruppenmitglied und ***Bf2 GT AG***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer ***BF2StNr1*** als Gruppenträgerin, beide vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
Am 16. März 2021 sei dem Finanzamt mitgeteilt worden, dass der Kredit einem Erwerb einer österreichischen GmbH dienen hätte sollen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Nichtabzugsfähigkeit des Bereitschaftsentgeltes eingegangen worden. Der Vertreter der Beschwerdeführerin bemerkte hierzu, dass das ursprünglich zu wenig genau angesehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Feilenreiter & Co. Wirtschaftsprüfungs GesmbH, Wiesackstraße 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 26. September 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. August 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2015, Steuernummer , zu Recht…