…hinsichtlich der Selbstanzeige vom 17.5.2023 mit einer Fristsetzung zur Beantwortung bis 4.9.2023 mit folgendem Inhalt: In Punkt 2.2.3 der Selbstanzeige vom 17.5.2023 werde zur steuerlichen Behandlung der passiven Einkünfte aus "Zinsen" aus der Überlassung von Kryptowährungen ausgeführt…
…gekommen ist. Für diese Überlassung wurden dem Bf. monatlich "Zinsen" in Form von Kryptowährungseinheiten gewährt, wobei bei der Übertragung auf die Börse "Name" die Anzahl der erhaltenen Kryptowährungseinheiten für die Überlassung abhängig von der Anzahl der auf diese Börse übertragenen Kryptowährungen ausgestaltet war. Je mehr…
…2 COFAG-NoAG zum Fördervertrag Fixkostenzuschuss I desselben Datums. In ihrer Beschwerde vom 24.10.2025 brachte die Beschwerdeführerin vor, die Zinsen seien unrechtmäßig festgesetzt worden, da "die Rückforderung des Fixkostenzuschuss I … zur Gänze unberechtigt ist". Das Finanzamt legte (auch) die Beschwerde gegen den…
…laufende Tilgung bis 30.06.2019 auf 35.160.000,- € reduziert. In den Körperschaftsteuererklärungen 2015 - 2019 wurde der jährliche anfallende Zinsaufwand entsprechend der Einlagenrückzahlung (3.500.000 €) bezogen auf den Gesamtkredit (39.000.000 €) aliquotiert und aufgrund der Nichtabzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen für…
…bfP) den von der COFAG geleisteten Fixkostenzuschuss I für den Zeitraum 16.3.2020 bis 15.6.2020 in Höhe von 34.685,34 € zurückgefordert. Mit dem hier gegenständlichen angefochtenen Bescheid vom 14.11.2024 setzte die belangte Behörde gegenüber der bfP Zinsen gemäß …
…Beschwerde vom 13.01.2020, welche sich ausschließlich auf die behauptete Verfassungswidrigkeit des § 27a Abs 2 EStG 1988 gründet. Konkret wird wie folgt ausgeführt: Im Jahreseinkommen 2018 sind Zinseinkünfte aus einem Gesellschafterdarlehen gem. § 27a Abs 2 EStG in Höhe von € 4.800,00 enthalten. …
…Vergleich abgeschlossen, wonach sich der Täter dazu verpflichtete, einen Betrag von nunmehr 160.000,- samt 15% Zinsen an die Bf ratenweise zu bezahlen. Im Zeitraum vom 27.9.2013 bis 29.11.2015 habe die Bf auf Grundlage dieses Vergleichs insgesamt 61.000,- erhalten. Der…
… im Jahr 2013 16.000,- Euro; im Jahr 2014 4.400,- Euro sowie im Jahr 2015 iHv 4.600,- Euro zu Recht als Zinszahlungen qualifiziert und als nicht endbesteuerungsfähige Einkünfte aus Kapitalvermögen festgesetzt, weshalb die Beschwerde abzuweisen war. Anspruchszinsenbescheide 2012 bis 2015 Differenzbeträge an ESt…
…2012 Abgabenerklärungen für die Jahre 2004 bis 2007 ein. Er erklärte für das Jahr 2004 Einkünfte aus Gewerbebetrieb von EUR 1.605,97 (Einnahmen von EUR 2.000,- und Ausgaben für "Zinsen & Spesen" von EUR 394,03); für das Jahr 2005 Einkünfte aus Gewerbebetrieb von…
…der Darlehensbetrag wurde in Euro konvertiert und veranlagt, wobei der Saldo der Zinsen aus Fremdwährungsverbindlichkeiten und Forderungen in Euro im Prüfungszeitraum auch negativ war. Der jeweilige Aufwandsüberhang betrug: 2006 € 35.362.384,14 2007 € 12.370.148,31 2009 € 272.272,34…
…würde. Der dann tatsächlich eingetretene Tilgungsverlust wurde idF mit dem letzten (und einzigen) Kupon verrechnet, sodass keine KESt auf die Zinsen abgeführt wurde. Die Finanzverwaltung vertritt dazu folgende Auffassung (EStR 6183b aktuell): Bei vor dem 1.4.2012 erworbenen Aktienanleihen ist über § 95 Abs. 6…
…der Feststellungen der Außenprüfung veranlagt. Die gegen diese Bescheide erhobene Beschwerde richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Kursverluste bis zur Höhe der Zinsersparnis gegenüber einer EURO Finanzierung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der entsprechenden Jahre (im Veranlagungsjahr 2012 iHv 100.774…
…2015, welche sich ausschließlich auf die behauptete Verfassungswidrigkeit des § 27a Abs 2 EStG 1988 gründet. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerdeschrift lauten wie folgt: Im Jahreseinkommen 2016 sind Zinseinkünfte aus einem Gesellschafterdarlehen gem. § 27a Abs 2 EStG in Höhe von € 20.108,74 enthalten. …
…2016, welche sich ausschließlich auf die behauptete Verfassungswidrigkeit des § 27a Abs 2 EStG 1988 gründet. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerdeschrift lauten wie folgt: Im Jahreseinkommen 2015 sind Zinseinkünfte aus einem Gesellschafterdarlehen gem. § 27a Abs 2 EStG in Höhe von € 33.403,50 enthalten. …
…2015, welche sich ausschließlich auf die behauptete Verfassungswidrigkeit des § 27a Abs 2 EStG 1988 gründet. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Beschwerdeschrift lauten wie folgt: Im Jahreseinkommen 2013 sind Zinseinkünfte aus einem Gesellschafterdarlehen gem. § 27a Abs 2 EStG in Höhe von € 1.794,00 enthalten. …
…das folgende Schreiben mit dem Betreff: Ausländische Kapitalerträge 2007 und mit dem Ersuchen um Beantwortung bis zum 27.06.2011 an den Bf.: "Der österreichischen Finanzverwaltung werden aufgrund der EU-Zinsrichtlinie (RL 2003/48/EG) von ausländischen Finanzverwaltungen Kapitalerträge von in Österreich ansässigen Personen mitgeteilt…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang In der am 21.12.2015 elektronisch eingebrachte Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 erklärte die Beschwerdeführerin (Bf) neben Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch Zinseinkünfte aus einem Gesellschafterdarlehen gem. § 27a Abs…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang In der am 07.05.2015 elektronisch eingebrachte Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 erklärte die Beschwerdeführerin (Bf) neben Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch Zinseinkünfte aus einem Gesellschafterdarlehen gem. § 27a Abs…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang In der am 18.01.2019 elektronisch eingebrachte Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 erklärte der Beschwerdeführer (Bf) neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung auch Zinseinkünfte iHv € 11.766,31 aus einem Gesellschafterdarlehen gem. § 27a Abs…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang In der am 27.04.2017 elektronisch eingebrachte Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 erklärte die Beschwerdeführerin (Bf) neben Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch Zinseinkünfte aus einem Gesellschafterdarlehen gem. § 27a Abs…