…2005 wurden als Werbungskosten u.a. Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer in Höhe von € 1.978,65 für 2004 (Aufstellung Blatt 10/04) und in Höhe von € 2.081,01 für 2005 (Aufstellung Blatt 7/05) geltend gemacht. Der Bf. beantragt…
…lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten lediger Steuerpflichtiger als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten lediger Steuerpflichtiger als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…Ersuchen um Ergänzung an den Bf. Um beurteilen zu können, ob eine doppelte Haushaltsführung vorliege, möge er folgende Fragen beantworten: "Verfügen Sie in Adr über einen eigenen Haushalt oder befindet sich Ihre Wohnung (Zimmer) im Wohnungsverband der Eltern? Adresse? Leben Sie alleine oder in Partnerschaft…
…einem anderen Wohnsitz) ein Zimmer im Haus der Eltern / Großeltern dauerhaft bewohnen somit im Wohnungsverband der Eltern / der Großeltern keinen Familienwohnsitz (vgl Zorn, a.a.O. Rz 118 dritter Absatz). Ein Familienwohnsitz liegt nach der Maßgabe der Definition des § 4 Pendlerverordnung im Beschwerdefall nicht vor…
…Wohnsitz) ein Zimmer im Haus der Eltern / Großeltern dauerhaft bewohnen somit im Wohnungsverband der Eltern / der Großeltern keinen Familienwohnsitz (vgl. Zorn, a.a.O. Rz 118 dritter Absatz). Nach dem festgestellten Sachverhalt ist genau jener Tatbestand des § 4 Abs. 2 PendlerVO erfüllt, der das Vorliegen…
…Ein Zimmer im Wohnungsverband des Vaters stellt unzweifelhaft keine Wohnung dar, die den Lebensbedürfnissen des Bf entspricht. Im Vorlageantrag behauptet der Bf nunmehr, im ausgebauten Dachboden der Eltern zu wohnen. Dass es sich hierbei um eine abgeschlossene Wohnung handeln solle behauptete auch der Bf nicht…
…verfügt. Ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenes Zimmer kann nicht als "eigener Haushalt" bzw. als "eigene Wohnung" angesehen werden (vgl. VwGH 22.9.1987, 87/14/0066; 18.12.1997, 96/15/0259). Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…ein Zimmer im Haus der Eltern / Großeltern dauerhaft bewohnen somit im Wohnungsverband der Eltern / der Großeltern keinen Familienwohnsitz (vgl. Zorn, a.a.O. Rz 118 dritter Absatz). Im gegenständlichen Fall besaß die Bf. in 1160 Wien, Adr.Bf.2, eine Wohnung am Arbeitsort, in der…
…lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten lediger Steuerpflichtiger als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…sich das streitgegenständliche Arbeitszimmer nicht im Wohnungverband des Bf. befinde und auch - da es getrennt zugänglich - von vornherein nicht zum Wohnungsverband der Eltern des Bf. gehöre. Es sei strikte dem ausschließlichen Gebrauch des Bf. als Büroraum vorbehalten. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verfüge der Bf…
…solche Notwendigkeit werde von der Verwaltungsübung sowie dem Verwaltungsgerichtshof in etwa alle vier Wochen anerkannt (siehe etwa VwGH 22.9.1987, 87/14/0066 und LStR 2002 Rz 355). Bei einem leidigen Arbeitnehmer stelle die Nutzung eines Zimmers im elterlichen Wohnungsverband noch keinen eigenen Haushalt…
…der Auflösung seines Haushaltes und das Fehlen von Mehraufwendungen dokumentiert. Die daran anschließende Begründung eines abgeleiteten Wohnsitzes, offensichtlich bei einem Familienmitglied (NN), kann nicht zur Verwirklichung eines doppelten Haushaltes führen. Abgesehen davon wird bemerkt, dass auch ein im Wohnungsverband der Eltern bzw. Großeltern gelegenes Zimmer…
…die Begehbarkeit von der Wohnung aus (siehe VwGH 25.05.2011, 2007/13/0119: „Ein Arbeitszimmer liegt dann im Wohnungsverband, wenn das Zimmer an sich nach der Verkehrsauffassung einen Teil der Wohnung (oder eines Einfamilienhauses) darstellt. Dafür spricht jedenfalls, wenn es von der Wohnung aus…
…das Zimmer im elterlichen Wohnungsverband bezahlte die Bf. weder Miete noch Betriebskosten, auch ein "Haushaltsgeld" wurde von ihr nicht bezahlt. Demgegenüber arbeitete sie im landwirtschaftlichen Betrieb und Haushalt ihrer Eltern (einem Bergbauernhof mit Heumilchwirtschaft) regelmäßig mit, wobei sie Arbeiten wie Heuernte, Stallgehen, Reinigung der Zimmer…
…Wie der Begriff doppelte Haushaltsführung bestimmt, müssen jedenfalls zwei getrennte Haushalte vorliegen. Bei einer sog "Wohnmöglichkeit" kann noch nicht von einem eigenen Haushalt gesprochen werden und wurde vom Bf auch nicht so dargestellt. Es entspricht der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein im elterlichen Wohnungsverband gelegenes Zimmer…
…dass ein Zimmer im elterlichen Wohnungsverband einen Wohnsitz darstellen kann (BFG 6.5.2019, RV/1100229/2018; 20.7.2015, RV/7101652/2015). Indizien für einen Wohnsitz sind neben der polizeilichen Meldung unter anderem in Folge der Argumentation des BFG-Erkenntnisses vom 6.5.2019…
…3.2015 ist dieses Zimmer als "einfaches Schlafzimmer" ausgestattet. Da die Bf. ihre Wohnung in Wien zu Beginn ihrer Auslandstätigkeit nachweislich aufgegeben hat und sie im Haus ihrer Eltern über keine eigene Wohnung verfügte, sondern ihr lediglich eine Nächtigungsmöglichkeit im Haushalt (Wohnungsverband) der Eltern zukam…
…führe nicht zu einer Notwendigkeit des Arbeitszimmers im Wohnungsverband. Auf drei Verwaltungsgerichtshoferkenntnisse (8.5.2003, 2000/15/0176; 16.12.2003, 2002/15/0071 bzw. 7.10.2003, 99/15/0203) wurde Bezug genommen. Am 19. Oktober 2015 wurde ein Vorlageantrag zu der Beschwerdevorentscheidung eingebracht…
…bloße Mittelverwendung handelt. Zuwendungen zu Sparzwecken sind nach der Judikatur keine Unterhaltskosten (vgl. VwGH 1.3.2018, Ra 2015/16/0058; OGH 30.7.2019, 10 ObS 80/19s). Aufwendungen für die "Bereithaltung" eines Zimmers im Wohnungsverband können nicht als Unterhaltsleistungen angesehen werden, da damit…