…EU, sondern im genannten Zeitraum in mehrmaligen Einreisen unbekannt gebliebener Personen in das EU-Zollgebiet (auf dem Land- oder Wasserweg) eingeschmuggelt worden sind. Da die insgesamt 1.500 Stangen Zigaretten drittländischer Herkunft, auf welche die beschwerdegegenständliche Zollschuld von zusammen € 12.960,00 entfällt, also…
…Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, und zwar 24.000 Stück (120 Stangen) Zigaretten drittländischer Herkunft im Wissen, dass es sich um unversteuerte und unverzollte Zigaretten gehandelt habe, an sich gebracht. 2. Die über Herrn T T. verhängte Geldstrafe wird gemäß §…
…Stück (= 111,1 Stangen) Zigaretten der Marke "Memphis" zollunredlicher Herkunft vorgefunden und beschlagnahmt. Aus den vom Zollamt Wien mit Bericht vom 24. Mai 2011 übermittelten Kopien durchgeführter Zigarettenanalysen geht hervor, dass es sich im gegenständlichen Verfahren um Zigaretten drittländischer Herkunft handelt. In der folgenden…
…einer Personenkontrolle unterzogen und dabei wurden in der Tragtasche 5 Stangen Zigaretten drittländischer Herkunft der Marke Winston vorgefunden und gemäß § 89 Abs.2 FinStrG beschlagnahmt, ebenso die danach im Fahrzeug vorgefundenen weiteren 49 Stangen Zigaretten der Marken Winston und LM und zusätzlich ein Bargeldbetrag in…
…2 Abs. 1 ZollR-DG hinsichtlich der von ihm selbst sowie zum Teil durch unbekannte Vortäter vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbrachten 7.627.000 Stück Zigaretten drittländischer unverzollter Herkunft vorgeschrieben. Danach soll A im Zeitraum von März 2002 bis 30. April 2004…
…000,00 den T. J. und den Z. N. beim Weiterverhandeln von Monopolgegenständen, nämlich 40.000 Stück (200 Stangen) Zigaretten drittländischer Herkunft, hinsichtlich welcher zuvor von unbekannten Tätern das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurde, unterstützt zu haben und…
…und gewerbsmäßig eingangsabgabenpflichtige Waren, die zugleich auch Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich die in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 9. Jänner 2014 auf Seiten 3-7 angeführten Zigaretten drittländischer Herkunft, hinsichtlich welcher von unbekannten Tätern das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG begangen…
…Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich die im angefochtenen Erkenntnis näher bezeichneten 254.600 Stück (1.273 Stangen) Zigaretten drittländischer Herkunft fahrlässig vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) und anschließend im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien nach Österreich verbracht, wodurch er die Finanzvergehen…
…etwa die Weitergabe an Dritte) erworben werden. Auf die in diesem Zusammenhang begehrte Einvernahme der Bf. konnte daher mangels Relevanz verzichtet werden. Ein generelles Einfuhrverbot für Zigaretten drittländischer Herkunft besteht nicht. Ein diesbezüglicher Vorwurf ist auch dem vorliegenden Abgabenverfahren nicht zu entnehmen. Auf den Einwand…
…erkannt, er habe vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren, nämlich insgesamt 266.300 Stück (1.331 Stangen) Zigaretten verschiedener Marken drittländischer Herkunft, hinsichtlich derer von unbekannten Tätern ein Schmuggel begangen wurde und in Bezug auf die € 44.082,72 an Eingangsabgaben (€ 7.666,56 an Zoll…
…Zudem wurde im angefochtenen Bescheid ausführlich dargelegt, dass der Verdacht besteht, dass der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum Zigaretten drittländischer Herkunft in Österreich weiterverkaufte bzw. weitergab. Auf Grund des oben geschilderten Sachverhaltes nahm das Zollamt zu Recht den begründeten Verdacht der vorsätzlichen Abgabenhehlerei im Zusammenhalt…
…Zusätzlich wurde ausgeführt, dass sich das Zollamt zum Nachweis der Zollunredlichkeit einseitig auf drittländische Steuerbanderolen stützt, was letztlich auch nicht die Schlussfolgerung zulasse, der Bf. habe von der zollunredlichen Herkunft der Zigaretten wissen müssen. Aus diesen Gründen hielt der Bf. am Antrag auf seine Parteieneinvernahme…
…Jänner 2016, ausgenommen die Kalenderwochen 26/2014 und 19/2015, gewerbsmäßig vorsätzlich 1.063 Stangen (212.600 Stück) Zigaretten verschiedener Marken drittländischer (bosnischer) Herkunft hinsichtlich welcher zuvor durch ***1*** (Anm. laut dem gegen ihn ergangenen Schuldspruch 997 Stangen) und ***2*** das Finanzvergehen des Schmuggels nach §…
… 38 Abs. 2 FinStrG) eingangsabgabepflichtige Waren, nämlich insgesamt 997 Stangen (= 199.400 Stück) Zigaretten verschiedener Marken drittländischer (bosnischer) Herkunft, auf die 11.533,61 Euro an Eingangsabgaben (Zoll), Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 11.706,64 Euro und Tabaksteuer in Höhe von 26.975,99…
…unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 910 Stangen (182.000 Stück) Zigaretten verschiedener Marken, hinsichtlich welcher zuvor durch Y sowie weitere unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und hinsichtlich derer Einfuhrzoll…
…unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 910 Stangen (182.000 Stück) Zigaretten verschiedener Marken, hinsichtlich welcher zuvor durch X sowie weitere unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden war und hinsichtlich derer Einfuhrzoll…
…der Bf. handle dort mit Schmuggelzigaretten. Im Zuge dieser Kontrolle konnten beim Bf. tatsächlich 200 Stück Zigaretten der Marke Chesterfield drittländischer Herkunft vorgefunden werden. Die Organe des Zollamtes beschlagnahmten diese Rauchwaren und nahmen mit dem Bf. noch am selben Tag eine Niederschrift als Verdächtiger auf…
…er habe im Sommer 2006 bis Mai 2009 vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren unverzollter, unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 1.100 Stangen Zigaretten (das sind 220.000 Stück) der Sorten Chesterfield, Memphis und Marlboro, hinsichtlich welcher zuvor durch unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch ein Eingriff in…
Die Teiltaten des Ansichbringens der drittländischen Zigaretten, hinsichtlich derer von unbekannten Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, ergibt sich aus der mit…
…deren drittländische Herkunft erkennen können, nunmehr als bloße Schutzbehauptung zu qualifizieren. Das Bundesfinanzgericht erachtet es nach dem Gesagten vielmehr als erwiesen, dass der Bf. im angeführten Zeitraum die im angefochtenen Abgabenbescheid näher bezeichneten Tabakwaren erworben hat, obwohl er im Zeitpunkt des Erwerbs der Zigaretten wusste…