…erst im Jahr 2008 das Veranlagungsverfahren anzuwenden. Die Entstehung des Erstattungsanspruches richtet sich mangels abweichender Regeln nach § 12 UStG 1994 und sind obige Ausführungen zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs auch auf die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs anwendbar (vgl auch UFS 23.10.2003, RV/0257-G/03)…
…sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (Leistung für das Unternehmen, formgerechte Rechnung) im Erstattungszeitraum erfüllt sind (vgl. auch VwGH 18.2.1999, 98/15/0209). Maßgebend ist nach der herrschenden Lehre und Judikatur grundsätzlich der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung und nicht der Zeitpunkt des Einlangens der Rechnung…
…befristeten Mietverhältnissen Wertsicherungsklauseln nicht zwingend finden, sind diese bei unbefristeten Mietverhältnissen zwischen Fremden im Regelfall vorgesehen. Berücksichtigt man aber das Alter des Mieters im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags (46 Jahre) und damit eine mögliche Nutzung von zumindest 15 Jahren, so bliebe bei der bisherigen…
…November 2012, RV/0187-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…November 2012, RV/0186-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…November 2012, RV/0185-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…Oktober 2012, RV/0178-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…November 2012, RV/0179-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…November 2012, RV/0184-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…November 2012, RV/0183-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…November 2012, RV/0182-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…November 2012, RV/0181-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…November 2012, RV/0180-G/11, betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2009 sowie Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Jänner 2010 zum Streitpunkt des Zeitpunktes der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges im Wesentlichen Nachstehendes ausgeführt: „Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die…
…Bf im Zeitpunkt des jeweiligen Vorsteuerabzuges wissen habe müssen, dass die korrespondierende Umsatzsteuer nicht abgeführt werden würde. Sollte sich aus neuen Unterlagen ergeben, dass die Beschwerdeführerin tatsächlich beabsichtigt habe, umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen, wären die Vorsteuern aus Rechnungen der Tochter- GmbH nach Ansicht des Finanzamtes…
…die erst zu einem späteren Zeitpunkt entstanden sind. Maßgeblich für eine Würdigung, ob ein Anwendungsfall des § 12 Abs. 14 UStG vorliegt, können allerdings nur Sachverhalte sein, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges bestanden haben und die unsere Mandantschaft zu jeweils…
…BAO Rz 1), umfassen (nämlich hinsichtlich der Höhe eines allfälligen Vorsteuerabzugs), ist zu prüfen, wann die Ungewissheit i. S. d. § 200 Abs. 2 BAO und § 208 Abs. 1 lit. d BAO beseitigt wurde. Zeitpunkt des Wegfalls der Ungewissheit Unter der weiteren Annahme, dass ab der…
…gemachter Vorsteuerabzug wieder zu berichtigen sei. Aus der Rz. 2918 UStR 2000 in der Fassung vor dem Wartungserlass 2013 ergebe sich, dass beim Wechsel von der Regelbesteuerung zur Pauschalbesteuerung (und umgekehrt) hinsichtlich des Vorsteuerabzuges auf den Zeitpunkt des Leistungsbezuges abzustellen sei. Der Zeitpunkt des Verbrauchs…
…Zeitpunkt des Abflusses beim Zahler und umgekehrt (Jakom/Baldauf, EStG, 2011, § 19 Rz 13 unter Verweis auf die Entscheidung des VwGH vom 26.6.1990, 84/13/0214). Es liege auch eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 vor. Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug…
…Transports) wesentliche Aussagen zum Zeitpunkt des Rechtes auf Vorsteuerabzug getroffen. In diesen beiden zitierten Fällen lagen im für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Zeitraum formal mangelhafte Rechnungen vor. Die Mängel wurden nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraumes berichtigt. Laut EuGH dürfen die Mitgliedstaaten den Vorsteuerabzug zusätzlich an das…
…Kalkulation der A GmbH Bescheid wüsste. Die Bf. hat bei den Geschäften mit der A GmbH die gebotene Sorgfalt walten lassen, weshalb ein Versagen des Vorsteuerabzuges entsprechend den Einwendungen der Bf. nicht in Betracht kommt. Die Vorsteuern aus dem Erwerb der Handeslwaren bei der A…