AlleRichtlinienErlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-Entscheidungen2UFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7500291/2022Parkometerabgabe: verspäteter Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens wegen Versäumung der Frist zur Einbringung eines Einspruches gegen die Strafverfügung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.08.2022
…mit nochmals Bekanntgabe des og. bezahlten Parktickets 5.) Ansuchen der Verjährung eingetreten, im falle, daß ein Zahlungsverfahren gg. X. und ***Bf1*** eröffnet ist oder wird 6.) wir betreiben in Wien das Geschäft … und erbitten höflich in Anbetracht der tatsächlichen Gegebenheiten, daß ohnehin das Parkticket…
BFG RV/7104839/20171. Ist die Wortfolge in § 33 TP 17 Abs. 2 GebG „Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus“ bzw. in § 57 Abs. 2 GSpG „Ausspielungen …, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“ verfassungswidrig, da sich der Aufenthalt des Teilnehmers bei Internetwetten und Internetglücksspielen aus technischen Gründen niemals feststellen lasse, auch die IP-Adresse sage über den Aufenthalt des Spielers nichts aus?
2. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit, weil die hohe Besteuerung das Onlineglücksspiel gegenüber dem Lebendspiel benachteilige, umgekehrt sei Poker im Lebendspiel gegenüber von Onlinepoker höher besteuert?
3. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie?
4. Ist die Glücksspielabgabenpflicht für Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014 verfassungsmäßig?
5. Ist Poker keine elektronische Lotterie?
6. Sind Boni, die der Onlineglücksspiel- und Wettanbieter dem Spielteilnehmer gewährt, in die Bemessungsgrundlage der Wettgebühren bzw. Glücksspielabgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2018Teil 1/7
…Glücksspielen oder Glücksspielen, andere Online-Dienstleister sowie Banken, Kreditkartenunternehmen, Betreiber von elektronischen Zahlungsverfahren oder andere Finanzinstitute über Ihre Identität und über Ihre vermeintlichen verbotenen Praktiken zu informieren, und Sie stimmen zu, bei der Untersuchung dieser Aktivitäten umfassend mit uns zusammenzuarbeiten. …. 23. IHRE PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN…