…Insgesamt würden somit Zahlungsverbindlichkeiten von 119.000,00 € bestehen. Die Einnahmen aus der Verpachtung der BB KG würden gerade zur Tilgung der bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten in kleinen Raten sowie zur Entrichtung der laufenden Einkommensteuervorauszahlungen für die Gesellschafter ausreichen. Seine Einkommensteuerveranlagung für 2013 habe inklusive der…
…jedenfalls kein Verschulden im Sinne einer Haftung nach § 9 BAO anzulasten. Die belangte Behörde lasse gänzlich außer Acht, dass von ihm eine ausreichende Bedienung der Zahlungsverbindlichkeiten dokumentiert worden sei, wodurch eine Schlechterbehandlung von Abgabenverbindlichkeiten auszuschließen sei. Eine Pauschalbehauptung seitens der belangten Behörde, dass der Bf…
…Dies hat die Abgabenbehörde im Beschwerdefall getan. 2. Rückstandsausweise sind keine (rechtsmittelfähigen) Bescheide, sondern stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar. Sie entfalten ihre Wirkung erst im Vollstreckungsverfahren. Der Beginn dieses Vollstreckungsverfahrens eröffnet zugleich die Möglichkeit zur Überprüfung der Rückstandsausweise…
…Rückstandsausweise sind keine rechtsmittelfähigen Bescheide (vgl. VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Sie sind bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten (vgl. VwGH 7.10.2005, 2005/17/0174). Die Ausfertigung eines Rückstandsausweises ist als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren…
…Beteiligung der Bf. an der X1 erforderlich sei. Zahlungsunfähigkeit Die X1 sei ab dem Jahr 2018 nicht mehr in der Lage gewesen, ihren laufenden Zahlungsverbindlichkeiten nachzukommen und als zahlungsunfähig zu bewerten. Die GuV-Rechnung habe jährlich negative Ergebnisse (2018 rd. - € 170.000,-; 2019 rd…
…Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden, nicht aber rechtsmittelfähige Bescheide. Sie stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar. § 12 Abgabenexekutionsordnung idmF bestimmt: "(1) Gegen den Anspruch können im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den…
…wenn im periodenübergreifenden Beurteilungszeitraum das Verhältnis aller Zahlungen auf die insgesamt fälligen Verbindlichkeiten ("allgemeine Zahlungsquote") dem Verhältnis der Zahlungen auf die insgesamt fälligen Zahlungsverbindlichkeiten des Finanzamtes ("Finanzamtszahlungsquote") entsprochen hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes lastet auf dem Vertreter auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden…
…und Vollstreckbarkeit von Abgabeschulden, nicht aber Bescheide (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Sie stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar. Wohl sind sie aber rechtserheblich und zufolge des § 4 AbgEO unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren. Die Nennung der Person…
…gilt als erbracht, wenn im periodenübergreifenden Beurteilungszeitraum das Verhältnis aller Zahlungen auf die insgesamt fälligen Verbindlichkeiten ("allgemeine Zahlungsquote") dem Verhältnis der Zahlungen auf die insgesamt fälligen Zahlungsverbindlichkeiten des Finanzamtes ("Finanzamt-Zahlungsquote") entsprochen hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Vertreters (Geschäftsführer, Vorstand)…
…andere Gläubiger. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im periodenübergreifenden Beurteilungszeitraum das Verhältnis aller Zahlungen auf die insgesamt fälligen Verbindlichkeiten ("allgemeine Zahlungsquote") dem Verhältnis der Zahlungen auf die insgesamt fälligen Zahlungsverbindlichkeiten des Finanzamtes ("FinanzamtZahlungsquote") entsprochen hat. Hat der Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) schuldhaft seine Pflicht, für…
…und Vollstreckbarkeit von Abgabeschulden, nicht aber Bescheide (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Sie stellen bloß aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar. Wohl sind sie aber rechtserheblich und zufolge des § 4 AbgEO unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren. Die Nennung der Person…
…von 114 Euro bezahlen, der Restbetrag verblieb der Beschwerdeführerin. Der in der Slowakei ansässige Endabnehmer war zur Zahlung des Rechnungsbetrages an das zypriotische Unternehmen verpflichtet. Die Beschwerdeführerin hatte für die Ware keine Zahlungsverbindlichkeiten, ebenso wenig Forderungen. Die Beschwerdeführerin hatte nur die Verpflichtung, die Kosten für…
…wenn im periodenübergreifenden Beurteilungszeitraum das Verhältnis aller Zahlungen auf die insgesamt fälligen Verbindlichkeiten ("allgemeine Zahlungsquote") dem Verhältnis der Zahlungen auf die insgesamt fälligen Zahlungsverbindlichkeiten des Finanzamtes ("Finanzamt-Zahlungsquote") entsprochen hat. Der im Hinblick auf die Gläubigergleichbehandlung zu beurteilende Zeitraum endete vorliegend mit der Löschung der…
…Die Annahme dieser Zahlungen war nicht verboten, es bestand aber seitens des OP-Personals kein Rechtsanspruch auf diese Zahlungen. Den in dieser Weise an die Angestellten des ***Bf*** ausbezahlten Geldern lagen daher weder Zahlungsverbindlichkeiten der ***BGmbH*** gegenüber dem ***Bf*** zugrunde, noch bestand eine Verpflichtung des …
…in einem periodenübergreifenden Beurteilungszeitraum das Verhältnis aller Zahlungen auf die insgesamt fälligen Verbindlichkeiten ("allgemeine Zahlungsquote") dem Verhältnis der Zahlungen auf die insgesamt fälligen Zahlungsverbindlichkeiten des Finanzamtes ("Zahlungsquote Finanzamt") entsprochen habe. Der im Hinblick auf die Gläubigergleichbehandlung zu beurteilende Zeitraum habe vorliegend mit Eröffnung des Konkurses…
…der TAN-Anforderung und Eingabe abschließen zu müssen. Aufgrund dieser Überzeugung habe er auch keine Notwendigkeit gesehen, die zweite Geschäftsführerin bzw. das Sekretariat über offene Zahlungsverbindlichkeiten zu informieren. Im Gegenteil habe er Frau GF-2 und seinem Verwaltungspersonal mitgeteilt, alle anstehenden Agenden erledigt zu haben…
…11.2000, 2000/17/0100), sondern eine öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden. Der Rückstandsausweis vom 08.11.2010 stellt eine aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellung über Zahlungsverbindlichkeiten (VwGH 07.10.2005, 2005/17/0174) zum 08.11.2010 dar, sodass…
…zu erfassen, denn die Kunden haben über die vereinbarten Entgelte hinaus die Gesamtentgelte gezahlt, "um die Leistung zu erhalten“. Dass sie sich hinsichtlich des Umfangs bzw. des Fortbestands der Zahlungsverbindlichkeit im Irrtum befanden, ändert nichts am Zweck der Zahlung, sondern berührt lediglich das Zahlungsmotiv. Wie…
…zu erfassen, denn die Kunden haben über die vereinbarten Entgelte hinaus die Gesamtentgelte gezahlt, "um die Leistung zu erhalten“. Dass sie sich hinsichtlich des Umfangs bzw. des Fortbestands der Zahlungsverbindlichkeit im Irrtum befanden, ändert nichts am Zweck der Zahlung, sondern berührt lediglich das Zahlungsmotiv. Wie…
…zu erfassen, denn die Kunden haben über die vereinbarten Entgelte hinaus die Gesamtentgelte gezahlt, "um die Leistung zu erhalten“. Dass sie sich hinsichtlich des Umfangs bzw. des Fortbestands der Zahlungsverbindlichkeit im Irrtum befanden, ändert nichts am Zweck der Zahlung, sondern berührt lediglich das Zahlungsmotiv. Wie…