…Fälligkeitstag nicht entrichteten besonderen Vorauszahlung gemäß § 30b Abs 4 EStG für Einkünfte aus privater Grundstücksveräußerung für den Zeitraum 05/2023. Die Abgabe wurde am 26.2.2024, mit Fälligkeitstag vom 17.7.2023 und einer Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs 4 BAO bis 4.4.2024…
…hinsichtlich der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO auf die gesondert ergehende Buchungsmitteilung verwiesen. Auch der Bescheid über die Gebührenerhöhung verweist hinsichtlich des Fälligkeitstermins auf die gesondert ergehende Buchungsmitteilung. Gegen den Gebührenbescheid und den Bescheid über eine Gebührenerhöhung brachte der Bf. am 24.4.2019…
…der den Anforderungen des § 229 BAO entspricht und vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 1.013,62 ausweist. Da die gegenständlichen Abgaben weder zum Fälligkeitstag noch bis zur Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs 4 BAO entrichtet wurden, stellte das Finanzamt den Rückstandsausweis vom 10.6.2024…
…der den Anforderungen des § 229 BAO entspricht und vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 3.734,-- ausweist. Da die gegenständlichen Abgaben weder zum Fälligkeitstag noch bis zur Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs 4 BAO entrichtet wurden, stellte das Finanzamt den Rückstandsausweis vom 29.8.2025 zu…
…Geldforderung liegt der Rückstandsausweis vom 16.4.2026 zugrunde, der den Anforderungen des § 229 BAO entspricht und vollstreckbare Abgabenschulden in Höhe von € 8.379,95 ausweist. Da die gegenständliche Abgabe weder zum Fälligkeitstag noch bis zur Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs 4 BAO entrichtet wurden…
…| Die Gebühr(en) war(en) bereits fällig. | | Die Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO ist der gesondert ergehenden Buchungsmitteilung zu entnehmen. | | Ermittlung der festgesetzten Gebühr: | | 2 amtliche Ausfertigung(en) mit insgesamt 2 Bogen gemäß § 14 TP 4 Abs…
…zum Fälligkeitstag noch bis zur Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet wurden, wurde der Rückstandsausweis vom 9. Jänner 2020 zu Recht ausgestellt und war gemäß § 4 AbgEO Grundlage für das finanzbehördliche Vollstreckungsverfahren. Die Pfändung erfolgte daher zu Recht. 3.1.2. Gemäß § 26 Abs…
…fällig. Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO 13. August 2015. Den zu entrichtenden Betrag entnehmen Sie bitte der beiliegenden Buchungsmitteilung. Berechnung der festgesetzten Grunderwerbsteuer: Gemäß § 7 Z 3 GrEStG 1987 3,5 % von der Gegenleistung in der Höhe von 289.471,00 € (gerundet gemäß …
…festgesetzt, so stehe nach § 210 Abs. 4 BAO dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung der Abgaben eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zu. Gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG stehe dem Abgabepflichtigen zur Entrichtung der Abgaben eine Frist von einem Monat zu…
…vom 29.06.2015. Für die Zahlung wurde eine Nachfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO bis 06.08.2015 gesetzt. Dieser Betrag wurde in mehreren Teilzahlungen und mit sonstigen Gutschriften bis 18.08.2015 entrichtet. Der Unternehmer hat gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 spätestens…
…berechnet und am 23.1.2013 entrichtet. Mit Bescheid vom 4.2.2013 (Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO bis 25.3.2013) setzte das Finanzamt die Glücksspielabgabe 12/2012 in Höhe von € 11.000,00 fest, die daraus resultierende Nachforderung von € 9…
…Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzt, so steht dem Abgabepflichtigen gemäß § 210 Abs. 4 BAO für die Entrichtung der Abgabennachforderung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zu. Soweit eine Abgabe nur deswegen als nicht entrichtet anzusehen ist, weil vor dem Ablauf…
…Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzt, so steht dem Abgabepflichtigen gemäß § 210 Abs. 4 BAO für die Entrichtung der Abgabennachforderung eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zu. Auch das Argument der eingeräumten Zahlungsfrist ist nicht stichhaltig, da es sich bei der…
…die Fälligkeit der Abgaben wäre gemäß § 3 GebG am 15. des zweitfolgenden Monats, dem 15. Dezember 2010, eingetreten. Die Abgabe wurde aber später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit am 29. November 2010 von der belangten Behörde festgesetzt. Demzufolge ist § 210 Abs. 4 BAO einschlägig…
…am 15.4.2016 ergingen, jedoch keine Vorlageanträge aktenkundig sind. Da auch weder Aussetzungs- noch Zahlungserleichterungsanträge eingebracht wurden, lag eine Hemmung der Einbringung gemäß § 230 BAO nicht vor. Da die gegenständlichen Abgaben weder zum Fälligkeitstag noch bis zur Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet…
…des § 210 Abs 4 BAO entsprechend den Abgabenvorschriften (mit Überweisungen vom 6.10.2008 und 11.10.2008) entrichtet wurde. Während der Spruchsenat die Jahresumsatzsteuererklärung 2007 für die GmbH als strafbefreiende Selbstanzeige anerkannt hat, sei sie für den Beschuldigten mangels einer dem § 29 Abs. 5…
…sich Ausnahmen der Säumniszuschlagspflicht aus der sonstigen Hemmung der Einbringung nach § 230 BAO ergeben würden. Während gesetzlich zustehender Zahlungsfristen sei die Einbringung gehemmt. Gemäß § 210 Abs. 4 stehe eine Nachfrist von einem Monat zu, wenn die Abgabe später als ein Monat vor dem Eintritt ihrer…
…6. Oktober 2003 und 26. März 2004 lediglich eine Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO darstellen, die keine Wirkung auf die bereits gemäß § 21 Abs. 1 UStG iVm § 21 Abs. 5 UStG eingetretene Fälligkeit haben. Aus dem Einwand, dass die Erklärungsfrist für die Umsatzsteuer 2002…
…Die Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO und die Höhe des zu entrichtenden Betrages entnehmen Sie bitte der gesondert zugestellten Buchungsmitteilung. Begründung: Die Festsetzung erfolgte auf Grund der unrichtigen Selbstberechnung. Die Festsetzung erfolgt gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO da bei sinngemäßer Anwendung des…
…durch Bescheid zuerkannte Zahlungsfrist (zB § 210 Abs 4 BAO) vermag daher am bereits entstandenen Abgabenanspruch betreffend Säumniszuschlag nichts mehr zu ändern, und steht der Festsetzung des Säumniszuschlages mit Bescheid nicht entgegen (vgl UFS 21.05.2007, RV/0553-L/05). Gemäß § 4 Abs 2 lit…