…33.790,05) zur Entrichtung vorgeschrieben worden. Den Antrag des Bf. vom 25. Mai 2009 auf Erlass der mit vorgenanntem Bescheid vorgeschriebenen Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 239 ZK hat das Zollamt Wien mit Bescheid vom 17. Juni 2009, GZ. 100000/90.305/07/2007-AFA/We…
…2 UStG durch das für ***2*** zuständige Finanzamt gemäß Art. 8 ZK iVm § 26 Abs.1 UStG und § 2 Abs.1 ZollR-DG zurückgenommen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 26 Abs.3 Z.2 UStG nicht erfüllt waren. Im Spruchpunkt II…
…1994 (UStG) durch das für ***6*** zuständige Finanzamt gemäß Art. 8 ZK iVm § 26 Abs.1 UStG und § 2 Abs.1 ZollR-DG zurückgenommen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 26 Abs.3 Z.2 UStG nicht erfüllt waren. Mit Spruchpunkt II…
…Richtigkeit des Rechnungswertes (etwa Nr. SM-2217 vom 5.8.2010) verwiesen. Darüber hinaus brachte die Beschwerdeführerin vor, dass ein Großteil der Warenlieferungen beschaut und die Zollanmeldungen jeweils aufgrund der ihren Mitarbeitern übergebenen, für diese zweifelslos richtigen Verzollungsunterlagen und den darin enthaltenen Angaben, erfolgt sei…
…nach Artikel 236 ZK führte der Erlasswerber im Wesentlichen begründend aus: Die zum freien Verkehr angemeldete Ware habe bis zum 2.6.2012 zur Zolltarifgruppe 2008 gehört. Die Erläuterung zu Position 2007 (Absatz 3) sei erst am 2.6.2012 gestrichen worden (Amtsblatt C 156…
…vorgenannte Beschwerde als unbegründet ab, bestätigte die Richtigkeit der Einreihung des verfahrensgegenständlichen Aprikosenpüreekonzentrates in die Warennummer 2007 9950 90 und negierte das Vorliegen eines Irrtums der Zollbehörden im Sinne des Artikels 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK. Mit Schreiben vom 13. Juni 2013 hat A…
…auf die der Tarif anwendbar ist: Neuberechnung der Abgaben mit einem Umrechnungskurs: 1 € = 1,360400 CAD$: Zoll: 174,03 CAD = 127,92 € x 3,5% = 4,47 EUSt: 132,39 € x 20% = 26,47 Zulässigkeit einer Revision Gegen…
…Firma S./X. nur "Vertriebsstelle" ist und die Ware in den USA als Durchfuhrland die zollamtliche Überwachung nicht verlassen hätte. Aus diesen Gründen war der Beschwerde der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wird gemäß Art. 133 Abs.4…
…Alice Hoch, Schlossplatz 12, 2361 Laxenburg, über die Beschwerde vom 25.02.2011 gegen den Bescheid des Zollamtes vom 24.01.2011, GZ. 000000/0000/2010/016, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Beisein der Schriftführerin H zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter XY in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 30.08.2011, Zl. 700000/90618/2009, betreffend Entstehung einer Einfuhrzollschuld zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die Eingangsabgaben und die…
…die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Zollamt Feldkirch Wolfurt vom 10.07.2014, Zahl betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang und Sachverhalt: Bei den jeweiligen für die Beschwerdeführerin erfolgten zollamtlichen Abfertigungen durch die Österreichische Post AG wurden für die Berechnung der Abgaben die Warenwerte zuzüglich der Versandkosten wie folgt herangezogen: | Verzollungen | Warenwert…
…vertreten durch Verlassenschaftskuratorin Mag. Margit Winkler, Weimarer Straße 5, 1180 Wien, über die Beschwerde vom 28. September 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 15. September 2015, GZ. 230000/95041/195/2010, betreffend Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 23.7.2019, 920000/wwwww/2019 wurden Herrn ***Bf1*** als Gesamtschuldner (gemeinsam mit der vormaligen ***Bf2***) Abgaben in Höhe von € 573,57 vorgeschrieben (Zoll: € 217,25, EUSt: € 322,44 und Verzugszinsen: € 33,88). Begründet wurde…
…erfasst. Die Beschwerdeführerin verfügt über ein Zahlungsaufschubkonto gemäß Art.226 ZK, womit die Fälligkeit des Abgabenbetrages gemäß den Regelungen in Art.227 Abs.3 ZK iVm § 77 Abs.3 ZollR-DG am 15. Tag des Monats, der auf den Kalendermonat der buchmäßigen Erfassung folgt, somit…
ln den vier, unter Punkt 2.4 vom Zollamt Z. in seiner Stellungnahme vom 24.10.2014 angeführten Fällen wurden tatsächlich nicht Parfum-Waren, die von der Firma X-AG an die Firma Y. und von dieser an die E. , **** , verkauft wurden, angemeldet, sondern jeweils…
…betreffende Zollverfahren übergeführt worden ist, weil sich nachträglich herausgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Überführung in das Verfahren 42 nicht erfüllt waren. Demnach ist für den Beginn des Bemessungszeitraumes für die Abgabenerhöhung nicht der Zeitpunkt der Fälligkeit der ursprünglichen Abgabenschuld, wie es das Zollamt…
…von der Bf als Anmelder unrichtige Warennummern angemeldet worden seien. Nachträglich buchmäßig erfasst und zur Entrichtung mitgeteilt wurde gemäß Artikel 220 Absatz 1 ZK der ursprünglich buchmäßig nicht erfassten Differenzbetrag von EUR 21.152,09 (Zoll). Zusätzlich wurde der Bf die Abgabenerhöhung in der Höhe…
…Die (in der Beschwerde) übermittelten Unterlagen würden keinen gültigen Alternativnachweis darstellen; es habe – wegen verschiedener Rechnungsnummern – keine Nämlichkeit festgestellt werden können. In der als Vorlageantrag zu wertenden Beschwerde vom 2.8.2011 - in welcher Eingabe gleichzeitig an das Zollamt Linz Wels ein Erstattungsantrag gem. Art…
…2012, Zl. 0012345, hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Beschwerdeführer (= Bf) für insgesamt 21.600 Colli (CU) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gesamtgewicht von 21.952,80 kg und einem Gesamtwert von 33.336,00 € gemäß Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913…