…der Überlassung an Dritte im Zusammenhang mit einem unentgeltlich und lebenslänglich eingeräumten Recht zur Annahme eines bloßen Gebrauchsrechts (Kiendl-Wendner in Schwimann, ABGB³ § 521 Rz 2; Dittrich/Tades, ABGB § 521 Anm E 38a). Die abstrakte Eignung zur Vermietung des Gebäudeteils, der Gegenstand des Wohnungsrechts war…
…Ehescheidung aber, sollte ihr das Eigentum an der Liegenschaft übertragen werden. Die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen und die Einräumung des Wohnungsrechtes können in diesem Fall nur gemeinsam betrachtet werden und sind so zu sehen, dass der Ehegattin das Wohnrecht grundsätzlich lebenslänglich zustehen sollte, auflösend bedingt…
…Wohnhaus seiner Tochter X überlassen hat. Als Gegenleistung für die Übergabe der Liegenschaft räumte X ihren Eltern Y (geb. GT1 ) und Z (geb. GT2) das (jeweils) lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsrecht (Wohnungsgebrauchsrecht) an dieser Liegenschaft bzw. dem darauf befindlichen Wohnhaus ein. Für Steuerbemessungszwecken wurde von den…
…verpflichtet sich, seine Mutter Frau U.G. zu pflegen und räumt ihr ob dieser Liegenschaft neben einem lebenslangen Belastungs- und Veräußerungsverbot das lebenslängliche und unentgeltliche Servitut der Wohnung ein. Auf die Erb- und Pflichtteilsrechte werden im Punk VII. des Vertrages verzichtet, und zwar von Herrn…
…übertragen. Für diese Übertragung hat Herr Bf. seiner Mutter Frau U.G. das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsrecht an der gegenständlichen Liegenschaft einzuräumen und an seinen Bruder Herrn E.B. seinen Drittelanteil an der Liegenschaft EZ 1 Grundbuch S. abzutreten. Weitere mit dem Tag der Übergabe…
…Mittels oa. Kaufvertrag räumte der Käufer dem Verkäufer lediglich das lebenslängliche persönliche Wohnungsrecht ein. Ein angemessener Mietzins wurde nicht vereinbart.“ Die Bescheide über die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2004 bis 2006 wurden wie folgt begründet: „Erst durch Einsichtnahme in den Kaufvertrag erlangte die Behörde Kenntnis davon…
…die folgendermaßen dargestellt wurde, hingewiesen: - Bezahlung eines Einmalbetrages von 55.000,00 € - Bezahlung einer monatlichen Leibrente von 850,00 € (zwischenzeitig wertgesichert) - lebenslängliches und unentgeltliches Wohnungrecht an der im Erdgeschoß des Hauses gelegenen Wohnung; Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vom 01.05.2012 über…
…dass ein Mietvertrag wie der gegenständliche zwischen Familienfremden nicht abgeschlossen worden wäre. Kein Familienfremder würde eine Liegenschaft samt Wohnhaus (Feriendomizil) verschenken und sich ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnungsrecht ausbedingen, um in der Folge diese - wenn auch sanierten - Gebäudeteile ohne vertragliche Verpflichtung aus dem Übergabevertrag als…
…Hauses......".Durch die Zahlung dieses Abfindungsbetrages würden sämtliche Ansprüche insbesondere auch die Ablöse des Wohnungsrechtes, abgegolten sein. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 22.10.2008 wurde A.B. unentgeltlich ein lebenslängliches und höchstpersönliches Wohnungsgebrauchsrecht an der gegenständlichen Liegenschaft eingeräumt. Weitere schriftliche Vereinbarungen sowie Darlegungen mündlicher Vereinbarungen konnten…
…Bf*** und im Falle seines Ablebens Frau ***B***, geboren am ***xx***, das lebenslange und unentgeltliche Vorbehaltsfruchtgenussrecht beziehungsweise Fruchtgenussrecht ob der ihr aufgrund dieses Vertrages gehörigen, im Punkt Erstens näher bezeichneten Liegenschaften ein. Klarstellend wird festgehalten, dass das Fruchtgenussrecht zu Lebzeiten von Herrn ***Bf*** von diesem…
…Ausgedinge - Versorgung, Betreuung und Pflege der übergebenden Partei b) Frau ***Schwester*** [Schwester] hat mit Übergabsvertrag vom 28.12.2015 die Liegenschaft mit der ***EZ6*** erhalten und wird darauf ein Wohnungsrecht am Haus für die übergebende Partei einverleibt. Die nachfolgenden Leistungen werden von jedem Teil der…
…Ausgedinge - Versorgung, Betreuung und Pflege der übergebenden Partei b) Frau ***Tochter2r*** (die Schwester von ***Tochter***) hat mit Übergabsvertrag vom 28.12.2015 die Liegenschaft mit der ***EZ6*** erhalten und wird darauf ein Wohnungsrecht am ***Haus*** für die übergebende Partei einverleibt. Die nachfolgenden Leistungen werden von…
…dem Kaufpreis war an die beiden Verkäuferinnen zu gleichen Teilen zu überweisen. Die Tochter der BF verpflichtete sich die von ihr benutzten Räumlichkeiten bis zum 30.06.2012 vollständig zu räumen und der Käuferin zu übergeben. Die Käuferin räumte sodann der BF das lebenslängliche, unentgeltliche…
…der Grund und Boden gewesen sei, während der Heimfall lediglich das Gebäude betroffen habe, und dass andererseits die Liegenschaft mit einem lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsrecht zugunsten der Mutter der Abgabepflichtigen belastet sei, eine Vermietung also nur sehr eingeschränkt möglich sei. Beim Ertragswert handle es sich…
…an das BFG vorgelegt: "Mit Vertrag über die Einräumung von Wohnrechten sowie Veräußerungs- und Belastungsverboten vom 31.10.2015 räumt Hr. X seinen Großeltern Y und seinen Eltern Z auf der Liegenschaft C das lebenslängliche unentgeltliche Wohnrecht ein. Lt. Punkt II des Vertrages wird bestätigt…
…war. Zur Berichtigung der Erbteilsforderung des Bf. räumte die Tochter für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der Liegenschaft ihrem Vater die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechtes an näher bestimmten und abgegrenzten Teilen des Hauses samt Allein- bzw. Mitbenützung der übrigen Teile der Liegenschaft…
…Tochter X . Als Gegenleistung für die Übergabe dieser Liegenschaft räumte X ihren Eltern Y und Z (geb. GT2 , = „weitere Vertragspartei“ des Übergabsvertrages) die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechtes an der übertragenen Liegenschaft bzw. dem Wohnhaus ein. Die Vertragsteile erklärten, den gegenständlichen Vertrag zum…
…Jahrgang ***29*** und ***30*** und an der Adresse ***1*** nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet. Hätten sie die Liegenschaft fremden Dritten geschenkt und sich gegenüber diesen ein dingliches, lebenslängliches und unentgeltliches Wohnungsrecht ausbedungen, hätten sie, nachdem sie dieses Wohnrecht bereits seit rund 14 Jahren ausgeübt haben…
…grundbücherlich sichergestellte Wohnungsrecht und das Ausgedingerecht gemäß Übergabsvertrag vom 17.03.1996 für Großmutter wurde von den Übernehmern in die Duldungsverpflichtung übernommen, ohne dass sie selbst in die Erfüllung dieser Pflichten eintraten. Der Übergeberin ÜG, geb. xx.xx.1958 wurde ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnungsgebrauchsrecht…
…grundbücherlich sichergestellte Wohnungsrecht und das Ausgedingerecht gemäß Übergabsvertrag vom 17.03.1996 für GROSSMUTTER wurde von den Übernehmern in die Duldungsverpflichtung übernommen, ohne dass sie selbst in die Erfüllung dieser Pflichten eintraten. Der Übergeberin ÜG, geb. xx.xx.1958 wurde ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnungsgebrauchsrecht…